Kann man einen Studienvertrag von der DHBW vor Studienbeginn kündigen?
Guten, ich bin M/18 und hätte eine Frage,
Ich habe nach unzähligen Bewerbungsprozessen und viel Aufwand endlich eine Zusage für ein duales Studium bekommen. Dieses duale Studium wird an der DHBW stattfinden. Da die Hochschule etwas bekannter ist und ein recht einheitlichen Prozess für die Immatrikulation hat, könnte mir jemand vielleicht etwas dazu sagen.
Jetzt ist das so, dass der Studienplatz zwar für mich als Möglichkeit in Frage kommen würde, ich jedoch noch andere Bewerbungsprozesse am laufen habe.
Ich habe bereits den Studienvertrag mit dem dualen Partner unterschrieben. Das Vertragscerhältnis würde erst im Oktober beginnen und hätte in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten. Die Probezeit beginnt jedoch laut Vertrag erst mit dem Beginn des Vertragsverhältnisses. Die Frage ist, wie die Regelung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aussehen würde.
Ich habe gerade auch von der DHBW per Mail eine Rückmeldung bekommen, zeitnah einen Immatrikulationsantrag zu stellen. Das habe ich jedoch noch nicht gemacht.
Ich möchte mich mal darüber informieren, ob ich immernoch abspringen könnte, wenn ich einen Ausbildungs- und Studienplatz finde, der noch besser zu mir passen würde? Ich würde evtl. noch wissen wollen, ob ich damit das Risiko einer Vertragstrafe eingehen würde.
2 Antworten
Die Frage ist, wie die Regelung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aussehen würde.
Hast du dir doch gerade selbst beantwortet, dann ist der Vertrag vor Beginn nicht kündbar.
Setz dich am besten mit einem Juristen in Verbindung und frag den, dann kennst du alle Möglichkeiten. Mir wurde das auch mal geraten, da ich ein ähnliches Problem hatte, auch mit der DHBW. Die Frage ist ja auch, ob der Duale Partner wirklich Klage einreichen würde, wenn du den Vertrag wieder zurückziehst, ein Jurist kann die Risiken besser einschätzen