Prüfungen nicht bestanden - Hochschule?

5 Antworten

Semester sind keine Klassenstufen. Sondern für dich als Student ist das eher eine Zählung, wie lange du schon studierst und für die Hochschule ist das eine organisatorische Zeiteinheit.

Du kommst automatisch ins nächste Semester (= bist im nächsten Semester weiterhin eingeschrieben und darfst studieren), wenn du dich für dieses rückmeldest und nicht exmatrikuliert wirst.

Ob du dich rückmeldest oder dies vergisst, hat nichts mit dem Bestehen von Klausuren zu tun. Da musst du halt dran denken.

Exmatrikulationen können aufgrund von Regelverstößen erfolgen. Die Regeln sind halt von Studien- und Prüfungsordnung (StuPrO) zu StuPrO unterschiedlich. So eine Regel kann z.B. sein, dass du innerhalb der ersten beiden Semester mindestens 30 ECTS-Punkte gesammelt musst. Wenn nicht, wirst du exmatrikluiert. Oder du hast eine maximale Studiendauer von z.B. 10 Semestern für den Bachelor... dann wirst du exmatrkuliert, ob du fertig bist oder nicht. Oder du hast max. 3 Versuche pro Modulprüfung und dementsprechend folgt eine Exmatrikulation, wenn du bei einem Pflichtmodul auch im 3. Versuch durchgefallen bist. Wie gesagt: Das solche Dinge sind von StuPrO zu StuPrO unterschiedlich.

Deshalb sollte man die StuPrO, nach der man studiert, einigermaßen auswendig kennen! Und ja, auch innerhalb eines Studiengangs wird alle paar Jahre eine neue StuPrO eingeführt, nach der dann die neu eingeschriebenen Studenten studieren.

Wann du welches Modul machst, und damit auch die jeweilige Modulprüfung, ist sowieso eigentlich deine Sache. Klar, es gibt einen Musterstudienplan und der ist in der Regel sehr sinnvoll, sodass man ihn befolgen sollte. Aber am Ende hast du sowieso jederzeit die Freiheit, zu sagen "dieses Modul mache ich nicht dieses Semester, sondern in einem späteren". Das schließt natürlich auch das Bestehen der Modulprüfung ein. Oder es gibt sogar extra Nachholtermine im selben Semester.

und Zusatzfrage: falls das stimmt, gilt das auch für das erste Semester weil dort wurden wir alle automatisch angemeldet für alle Prüfungen.

Derart spezifische Fragen kannst du nur aus deiner eigenen StuPrO entnehmen. Also die, die gerade für deinen Studiengang aktuell war, als du das Studium angetreten hast.

Lies die StuPO deines Studiengangs, ist überall im Detail anders.

Vom Grundsatz her muss man nur die Prüfungen nachholen, die man versemmelt hat. Allerdings gibt's da gewisse Anhängigkeiten, also Prüfung B kann man nur machen nachdem man Prüfung A bestanden hat. Und bei uns gab's eine Grenze wie lange z. B. das Grundstudium max. dauern darf.

An FHs ist es tendenziell so, dass man sich von einer Prüfung abmelden muss, wenn man sie vorhersehbar nicht antreten kann/will.

An Unis ist es tendenziell so, dass man sich zu Prüfungen anmelden muss.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Semester sind nicht wie Schulklassen.

Wenn Du also z.B. im dritten Semester eingeschrieben bist, bist Du im dritten Studiensemester, egal was Du bis dahin bestanden hast oder nicht.

Es gibt eben auch Fristen, die eingehalten werden müssen.


anonym57890 
Beitragsersteller
 14.06.2025, 23:33

In meinem Fall bin ich aber erst im ersten Semester deshalb interessiert es mich. Ich habe nämlich fünf Prüfungen in zwei Wochen und wollte einfach wissen, ob ich trotzdem ins zweite Semester komme, wenn ich die Prüfungen nicht bestehen würde.

Natürlich, unter folgenden Voraussetzungen:

(1) Du bist immatrikuliert

(2) Du bezahlst fristgerecht den Studienbeitrag

(3) Du hast eine Prüfung nicht endgültig nicht bestanden

Wie es mit der Prüfungsanmeldung ist, musst du der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen.

Es ist irrelevant, wie lange du schiebst. Du kannst im 11. Semester sein, aber Klausurtechnisch noch im 1. Semester hängen.

Es gibt keine Versetzung ins nächste Semester wie in der Schule. Wenn du deine Prüfungen versemmelst, kommst du trotzdem ins zweite Semester.

Nach zu vielen Fehlversuchen ist das Studium halt komplett vorbei.