Duales Studium - Privatsphäre
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen und überlege nun, ein duales Studium beim Finanzamt zu beginnen. Leider bekomme ich von mehreren Personen immer wieder negative Rückmeldungen. Angeblich sei ich wegen bestimmter privater Dinge nicht geeignet für das Studium und den Beamtenstatus. Das verunsichert mich total, da ich ansonsten etwas anderes an der Universität studieren würde.
A) Ich habe eine Mitgliedschaft auf einer Seite für Erwachsene, für die ich monatlich zahle. Ist das wirklich ein Problem, wenn man im Finanzdienst arbeitet?
B) Ich habe meine erste Freundin über eine Plattform kennengelernt, auf der auch Escort-Damen inserieren. Ich nutze die Seite heute gar nicht mehr, aber kann das rückwirkend Ärger machen? Darf man niemanden darüber treffen, ist das Sexualleben nicht von jedem privat?
Ich finde beides privat und aus meiner Sicht harmlos, aber anscheinend gibt es dazu Urteile. Habt ihr dort vielleicht Erfahrungen gemacht?
Danke.
2 Antworten
Das ist alles völlig egal und steht der Verbeamtung nicht im Weg. Auch Beamte haben ein Recht auf ein Privatleben und auf sexuelle Selbstbestimmung.
Und ehrlich gesagt, ist das, was du beschreibst, doch alles harmlos.
Was für Urteile das sein sollen, würde mich übrigens mal interessieren. Ich finde nur Fälle von übergriffigen Beamten, bei denen so etwas Thema ist, und selbst da ist eine Entfernung aus dem Staatsdienst nicht immer erfolgreich.
Also, keine Sorge!
Richtige Urteile zu den besagten Fällen finde ich ebenso nicht. Zu A) finde ich gar kein Urteil, zu B) findet man allerdings Urteile unter den Begriffen "Beamte", "Escort", "Freier", " Prosituierte" und weiter. Die Seite hatte natürlich alle Arten erfasst, besucht bzw. gezahlt habe ich aber für nichts. Meine ehemalige Freundin habe ich per Chat kennengelernt. Bezahlte Treffen oder Ähnliches gab es in keiner Form. Daher stellt sich bei mir natürlich zentral die Frage, ob man überhaupt auf solchen Seiten unterwegs sein darf. Wüsste aber auch nicht, welchen Anwalt ich ggf. diesbezüglich fragen könnte.
Hi, danke für die Antwort. Grundsätzlich sehe ich das genauso wie du. Insbesondere bei Punkt A) kann ich mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Form untersagt sei. Bei Punkt B) bin ich mir leider nicht sicher. Dürfen Beamte denn Escort-Damen und Ähnliches besuchen? Die Seite ist ein Sammelportal, auf dem man theoretisch von Escort-Damen bis Bordellen alles findet. Mittlerweile nutze ich die Seite auch nicht mehr. Leider weiß ich, dass mein Account auf dieser Seite noch immer existiert. Die Seite hat zur Sicherheit vor möglichen Betrügern eingeführt, dass man nach sechsmonatiger Abwesenheit sein Passwort ändern muss. Zur damaligen Zeit habe ich eine GMail-Adresse für den Account verwendet, die heute nicht mehr existiert. Google löscht mittlerweile inaktive bzw. längere Zeit nicht genutzte Konten. Das Konto war selber ausschließlich für die angesprochene Seite gedacht, weshalb sie ansonsten nicht mehr genutzt wurde.
da ich ansonsten etwas anderes an der Universität studieren würde
Entscheide nach Berufswunsch und nicht nach privatem Dödelkram.
Hi, danke für die Antwort. Die Aussage ist auch vollkommen richtig. Mein Berufswunsch ist definitiv das duale Studium beim Finanzamt. Damit geht allerdings eine Verbeamtung zwangsläufig einher. Sollte dann später - im Studium oder nach Abschluss - auf einmal das Ergebnis folgen, man dürfe aus den o.g. Gründen diesen Beruf nicht ausüben, würde ich leider überflüssig Zeit verlieren. Das möchte ich gerne verhindern, weshalb ich in einem solchen Fall lieber auf Nummer sicher gehen würde. Da meine Interessen generell im Bereich "Finanzen & Wirtschaft" liegen, würde ich dann entsprechend einen Studiengang an einer Universität wählen.