Duales Studium - Privatsphäre

2 Antworten

Das ist alles völlig egal und steht der Verbeamtung nicht im Weg. Auch Beamte haben ein Recht auf ein Privatleben und auf sexuelle Selbstbestimmung.

Und ehrlich gesagt, ist das, was du beschreibst, doch alles harmlos.

Was für Urteile das sein sollen, würde mich übrigens mal interessieren. Ich finde nur Fälle von übergriffigen Beamten, bei denen so etwas Thema ist, und selbst da ist eine Entfernung aus dem Staatsdienst nicht immer erfolgreich.

Also, keine Sorge!


PForum 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:53

Richtige Urteile zu den besagten Fällen finde ich ebenso nicht. Zu A) finde ich gar kein Urteil, zu B) findet man allerdings Urteile unter den Begriffen "Beamte", "Escort", "Freier", " Prosituierte" und weiter. Die Seite hatte natürlich alle Arten erfasst, besucht bzw. gezahlt habe ich aber für nichts. Meine ehemalige Freundin habe ich per Chat kennengelernt. Bezahlte Treffen oder Ähnliches gab es in keiner Form. Daher stellt sich bei mir natürlich zentral die Frage, ob man überhaupt auf solchen Seiten unterwegs sein darf. Wüsste aber auch nicht, welchen Anwalt ich ggf. diesbezüglich fragen könnte.

PForum 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:50

Hi, danke für die Antwort. Grundsätzlich sehe ich das genauso wie du. Insbesondere bei Punkt A) kann ich mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Form untersagt sei. Bei Punkt B) bin ich mir leider nicht sicher. Dürfen Beamte denn Escort-Damen und Ähnliches besuchen? Die Seite ist ein Sammelportal, auf dem man theoretisch von Escort-Damen bis Bordellen alles findet. Mittlerweile nutze ich die Seite auch nicht mehr. Leider weiß ich, dass mein Account auf dieser Seite noch immer existiert. Die Seite hat zur Sicherheit vor möglichen Betrügern eingeführt, dass man nach sechsmonatiger Abwesenheit sein Passwort ändern muss. Zur damaligen Zeit habe ich eine GMail-Adresse für den Account verwendet, die heute nicht mehr existiert. Google löscht mittlerweile inaktive bzw. längere Zeit nicht genutzte Konten. Das Konto war selber ausschließlich für die angesprochene Seite gedacht, weshalb sie ansonsten nicht mehr genutzt wurde.

da ich ansonsten etwas anderes an der Universität studieren würde

Entscheide nach Berufswunsch und nicht nach privatem Dödelkram.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeitslosen- u. Sozialberatung ohne Rechtswirkung seit 2012

PForum 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:42

Hi, danke für die Antwort. Die Aussage ist auch vollkommen richtig. Mein Berufswunsch ist definitiv das duale Studium beim Finanzamt. Damit geht allerdings eine Verbeamtung zwangsläufig einher. Sollte dann später - im Studium oder nach Abschluss - auf einmal das Ergebnis folgen, man dürfe aus den o.g. Gründen diesen Beruf nicht ausüben, würde ich leider überflüssig Zeit verlieren. Das möchte ich gerne verhindern, weshalb ich in einem solchen Fall lieber auf Nummer sicher gehen würde. Da meine Interessen generell im Bereich "Finanzen & Wirtschaft" liegen, würde ich dann entsprechend einen Studiengang an einer Universität wählen.