Ein Semester verlängern?

3 Antworten

Je nachdem, wie pingelig deine Hochschule mit Anmeldungen und Einhaltung des Regelstudienplans ist.

Normalerweise ist es keine Vorschrift, dass man das Praxissemester im 5. Studiensemester machen muss, genauso wie man alle anderen Module nicht zwingend in bestimmten Studiensemestern machen muss. Du hast ggf. die Voraussetzung, dass du das Praxissemestern erst antreten darfst wenn du soundsoviele ECTS-Punkte gesammelt hast und ansonsten kannst du es machen wann du willst.

Genauso mit dem "länger machen"... Das heißt ja im Grunde einfach nur, dass du nach den 7 Semestern noch nicht fertig bist, sondern dich für ein 8. Studiensemester rückmeldest und weitermachst.

Der Punkt ist halt: Es gibt Hochschulen, die es anders sehen. Niemand hier weiß, ob du an einer solchen bist.

Deshalb, ich wiederhole es immer wieder: Man muss seine eigene Studien- und Prüfungsordnung kennen!

Kommt ganz auf die Hochschule und die Studienordnung an. Bei mir war das Praxissemester immer nur im Wintersemester. Man hat auch bestimmte Vorlesungen gebraucht, um Praxis machen zu dürfen

Das entscheidest Du selbst.

Du musst nur die vorhandenen Fristen und Zulassungsvoraussetzungen einhalten.

Was Du im 3., 5. oder 12. Semester tust oder nicht tust spielt danach keine Rolle.