Nach 1. Semester, Hochschule wechseln, aber Bafög?

1 Antwort

Hallo,

solange du zielgerichtet studierst (Vorlesungen besuchst, Prüfungen schreibst) steht dir Bafög zu. Und deswegen musst du das, wie jeder, dann 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit 50% zurückzahlen.

An der neuen Uni musst du einen neuen Bafögantrag stellen. Wenn du "weitermachst" gehe ich davon aus, dass deine Leistungen aus Bayern angerechnet werden und du dann ja dort auch im 2. Fachsemester eingestuft wirst.