Hallo,
nein beim Fachabitur gibt es da keine Ausnahmen. Einzige Ausnahme ist das Nachholen des Vollabiturs auf einer BOS.
Hallo,
nein beim Fachabitur gibt es da keine Ausnahmen. Einzige Ausnahme ist das Nachholen des Vollabiturs auf einer BOS.
a) Ja, hast du, wenn du alle anderen Voraussetzungen weiterhin erfüllst.
b) Nein, das ist kein Problem.
Wieso dauert es denn 8 Monate? Hast du überhaupt die Voraussetzungen? Fristgerecht eingereicht?
Wenn ja, dann bekommst du die Rückzahlung auch gezahlt, da du zu dem Zeitpunkt die Voraussetzungen hattest.
Es muss ja der Steuerbescheid von 2022 eingereicht werden. Der liegt deinen Eltern nicht vor?
Ja, kann man. Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt.
Hallo,
vermutlich erst Ende Mai.
Hallo,
ja du kannst wechseln und kannst noch Bafög bekommen. Du solltest das aber vorab mit deinem Bafög-Sachbearbeiter besprechen, dann läuft auch die Förderung vermutlich lückenlos weiter.
Ich habe gedacht es wäre eine schulische Ausbildung, da man doch irgendwie 3-4 Tage die Woche im Betrieb ist, und irgendwie 1-2 Tage in der Berufsschule..oder nicht?
Das ist NICHT die Definition einer schulischen Berufsausbildung. In jeder dualen Ausbildung hat man auch ein Schultage. Bei einer schulischen Berufsausbildung ist es REIN schulisch und kein Betrieb.
Das kann dir nur die Uni beantworten.
Ich verliere also den Anspruch auf BAföG.
Tust du das? Jeder Euro über der Zuverdienstgrenze (in 12 Monaten!!) mindert zwar deinen Bafögsatz, aber er wird nicht einfach gestrichen, nur weil drüber verdienst.
Ich habe gelesen, dass man 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer zurückzahlen muss. Bedeutet das, dass ich nach 3 Jahren Studium also 5 Jahre später beginne, dass Geld zurückzuzahlen?
Wenn du seit 09/2023 studierst und die Förderungshöchstsauer 3 Jahre sind, endet die Förderungshöchstdauere also 08/2026. Deine Rückzahlung beginnt dann 09/2031.
Klar, du kannst mehrere Kredite gleichzeitig anfragen.
Für Wohngeld brauchst du ein Mindesteinkommen, da reicht Kindergeld und Minijob nicht.
Ja, musst du.
Es muss schon einen Nachweis geben, ansonsten könntest du auch Geschwister erfinden, die gar nicht von den Eltern unterhalten werden.
Nein, da du noch keinen Bachelor hast und ich schätze mal, dass du die Regelstudienzeit für den Bachelor überschritten hast. Wenn du erstmal den Bachelor hast, wirst du für den Master vielleicht wieder berechtigt sein.
Ich kann einen Antrag auf Vorausleistungen (Formblatt 8) stellen und das Amt würde mir einen Vorschuss zahlen. Gilt der Vorschuss nur bei denen die noch Unterhalt bekommen würden?
Ja.
Bekomme ich nun auch einen Vorschuss auch wenn ich 26 bin?
Ja, und falls du denkst, dass das Alter was mit der Unterhaltspflicht zu tun hat, denkst du falsch.
Oder wird das Bafög welches ich beziehe zu elternunabhängiges Bafög?
Nein, es sind Vorausleistungen. Das Amt holt sich dann das Geld bei deiner Mutter wieder, wenn sie zahlen könnte und müsste.
Erschließt sich durch jegliche vorgehensweise irgendein Nachteil für mich?
Nein. Deine Beziehung zu deiner Mutter wird dadurch nicht besser, aber sehe ich jetzt nicht als Nachteil.
Wird die Bearbeitung dann nochmals länger dauern als wenn ich diese schon "normal" hätte beantragen können?
Ja, kann sein, da es eine Abweichung vom Standard ist.
Müsstest du nicht wissen, ob du die erforderlichen Leistungen erbracht hast?
Ich gehe nicht davon aus, dass die Frau vom Prüfungsamt dir mitteilt, ob es jetzt ein positive oder negative Bescheinigung ist. In aller Regel weiß man das ja selbst.
Nicht gut. Besser wäre eine Kontrolle, wie das Geld ausgegeben wird. Wenn man sich ansieht für was Unmengen an Geld rausgeworfen wird, weil sich keiner Mühe gibt (Baustellen, Bahnhöfe, Flughäfen etc.)
Private Unternehmen haben einen Anreiz schnell und günstig fertig zu werden, bei staatlichen Geldgebern nicht...
Das eingenommene Geld reicht, man muss es nur gut und sinnvoll einsetzen.
Hallo,
den Antrag stellen würde ich generell empfehlen.
Lies dir mal gemeinsam mit den Eltern den folgenden Artikel durch:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Das wäre eine Chance, falls du noch nicht elternunabhängig gefördert werden kannst und falls die Unterhaltspflicht der Eltern wohl schon erloschen ist. Da es aber harte Konsequenzen hätte für deine Eltern, falls nicht, solltet ihr das gemeinsam entscheiden.
Wenn du jetzt an einer Hochschule studieren wirst, sieht das danach aus, dass deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind. Da du erst mit dem Abschluss den Zugang zu einer Uni hast und damit deine vorher abgeschlossene Ausbildung nichts zählt.
Ich würde schätzen, dass du kein Bafög bekommst und deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind. Sinnvoll wäre es, wenn du dich dazu mit deinen Eltern zusammensetzt und ihr schaut, was sie dir geben können und was du selbst durch einen Job beisteuern müsstest.
Hallo,
Meine Eltern haben Geld in Form eines ETF für mich angespart.
Auf deinen Namen oder den Namen der Eltern?
Da ich über 30 bin und das Geld nun nicht mehr investiert ist, hat mein Vater vorgeschlagen, es mir zu überweisen, ich kann es ja dann selber investieren.
Spätestens dann gehört es dir und läuft auf deinen Namen. Ist definitiv Vermögen. Als Einkommen würde ich es aber nicht sehen.
Des Weiteren frage ich mich, ob dies Auswirkungen auf mein Bafög in Form von Anrechnung und Kürzung haben würde. Der Betrag liegt weit unter 45.000 €.
Solange das Geld und dein anderes Vermögen unter dem Freibetrag liegt, wird nichts angerechnet.
Meiner Meinung gibt es diesen Mangel nur beim Handwerk etc. Uniabsolventen und Büro-Leute gibt es genug und die sind auch nicht wichtig. Fachkäftemangel sehe ich eher bei systemrelevanten Berufe, wie z.B. Pfleger, Handwerker, Elektriker etc.
P.S. Ich bin selbst Büro-Mensch. Auf eine Stelle sind zig Bewerbungen, der Arbeitgeber hat die Wahl.