Ändert sich das von den Eltern erhaltene Bürgergeld, wenn man als Studierender BAföG beantragt und noch bei den Eltern lebt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das von den Eltern im Regelfall nicht, aber wenn Bafög - bewilligt wird, dann bekommen deine Eltern natürlich entsprechend weniger Leistungen für dich gezahlt, im schlimmsten Fall entfällt dein Anspruch ganz.

Dann gibt es keinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt mehr und auch dein Kopfanteil von der Warmmiete könnte entfallen.

Wenn Du kein zusätzliches Erwerbseinkommen erzielst, bleibt vom Bafög - ein pauschaler Freibetrag von monatlich 100 Euro, der Rest so wie das Kindergeld von derzeit 250 Euro würde dann entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Musst Du dich dann mit deinen Eltern zusammen setzen und klären was sie von dir an Kostgeld haben möchten, kommt natürlich immer darauf an wie hoch dein Bafög - ausfällt und wie hoch dein Bedarf vom Jobcenter ist.

Also min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 18 bis unter 25 und dazu min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete, also Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.

isomatte  15.03.2024, 20:48

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