Bafög Bürgergeld?

1 Antwort

Ich gehe davon aus, dass deine Mutter keine Leistungen für dich bekommt, wenn Du kein Bafög - mehr bekommst, dann musst Du dir sehr wahrscheinlich einen Job suchen.

Unter 25 bekäme deine Mutter ja noch Kindergeld von derzeit 250 Euro für dich gezahlt.

Bist Du noch keine 25, kannst Du ja seit Juli 2023 bis auf Höhe eines Minijobs ohne Anrechnung verdienen.

Was hast Du denn bisher an Bafög - erhalten, wohnst Du mit deiner Mutter alleine, was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom ?

Morius66 
Fragesteller
 04.04.2024, 19:33

Ich wohne mit meiner Mutter und meinem Bruder. Warmmiete beträgt ca. 850€ und Bafög hatte ich 515€ erhalten.

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isomatte  04.04.2024, 21:03
@Morius66

Dann liegt der Kopfanteil der Warmmiete bei ca. 283 Euro und dazu kommt min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 451 Euro, wenn Du min. 18 aber unter 25 bist.

Der Grundbedarf läge dann bei min.um die 734 Euro pro Monat.

Wenn Du noch unter 25 bist, gibt und gab es ja Kindergeld von 250 Euro und wenn Du nur 515 Euro Bafög - bekommen hast und nicht noch zusätzlich Erwerbseinkommen hattest bzw.hast, durfte das Jobcenter von deinem Bafög - ja nicht alles auf deinen Bedarf anrechnen.

Da musste ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro theoretisch von deinen 515 Euro Bafög - abgezogen werden, demnach blieben da nur max. 415 Euro anrechenbares Bafög - übrig und mit deinem Kindergeld von 250 Euro käme man auf max. 665 Euro anrechenbares Einkommen.

Wenn dein Grundbedarf also bei min.um die 734 Euro lag und liegt, muss deine Mutter für dich ja noch eine monatliche Aufstockung bekommen haben, weil Du als Kind unter 25 Jahren deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest und weiter zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter gehört hast und eigentlich auch noch gehören solltest.

Also selbst wenn das Jobcenter dein Bafög - auf deinen Bedarf angerechnet, obwohl Du es nicht mehr bekommst, müsste deine Mutter ja zumindest den Differenzbetrag vom fiktiven anrechenbaren Bafög - bis zu deinen Grundbedarf von um die 734 Euro erhalten.

Sie sollte dann für dich eigentlich min.noch um die 69 Euro an Aufstockung bekommen und unter 25 dein Kindergeld von 250 Euro.

Damit hättest Du dann schon deinen Kopfanteil der Warmmiete und etwas für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt.

Dann könntest bzw.müsstest Du dir wohl oder übel einen Job suchen, wie schon geschrieben, unter 25 Jahren bleibt Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechung auf deinen Bedarf.

Für darüber hinaus gehendes Erwerbseinkommen gelten dann zusätzlich die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

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