Freibeträge für Studenten Bafög und Minijob (Bürgergeld)?

4 Antworten

Wenn Du unter 25 bist, wird dein Erwerbseinkommen bis monatlich 520 Euro Brutto gleich Netto seit Juli 2023 nicht mehr auf deinen Bedarf angerechnet, es gibt also keine Abzüge mehr.

Gemeldet und nachgewiesen muss es dennoch werden, dass gilt auch für das Bafög - aber da war ein Minijob auch vorher schon kein Problem.

Also trifft die Reglung vom 01.07. mit 520 Euro Freibetrag auch dann zu wenn man Bafög bekommt?

Meines Wissens nach Ja, sofern Du unter 25 bist.

in der Regel muss das beantragte Bafög später auch zurück gezahlt werden, wird es dennoch beim Bürgergeld mit angerechnet?

Und?Haben sie es gekürzt oder durftest alles behalten