Arbeitslosengeld 2 abgezogen wenn ich mit Bafög minijob mache?

3 Antworten

Sofern ihr beide zusammen lebt, habt ihr eine Bedarfsgemeinschaft und dann wird dein Einkommen dazu gerechnet. Es gibt einen Grundfreibetrag von 100 Euro und alles was darüber geht wird am Ende angerechnet.

Bis Ende Juni 2023 gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll für dich, da bleiben von 520 Euro Brutto gleich Netto nur 184 Euro Freibetrag ohne Anrechnung auf deinen Bedarf.

Es können also max. 336 Euro auf deinen Bedarf angerechnet werden, die deine Mutter dann nicht mehr für dich bekommen würde und Du diese dann im Normalfall selber an deine Mutter zahlen müsstest.

Ab Juli 2023 soll sich dann der Grundfreibetrag auf monatlich 520 Euro Brutto gleich Netto erhöhen, wenn das Kind unter 25 ist, bei den bedürftigen Eltern im Haushalt lebt und Schüler, Azubi oder Stundent ist.

Was bekommst Du an Bafög - wohnst Du alleine mit deiner Mutter, wie alt bist Du, was muss an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom ?

Destiny147 
Fragesteller
 13.04.2023, 17:23

Ich wohne mit meiner Mutter zusammen, aber sie bekommt kein Geld vom Jobcenter für mich. Ich bin 20 und erhalte nur Bafög und Kindergeld. Auf Ihren Bewilligungsbescheiden wird mein name ebenfalls nicht gelistet. Ändert das etwas ?

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isomatte  13.04.2023, 17:42
@Destiny147

Ist schon komisch wenn Du im Bescheid nicht mit aufgeführt bist, auch wenn Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken sollen könntest und deine Mutter nichts mehr vom Jobcenter für dich bekommen sollte.

Denn dann müsste zumindest im Bescheid dein Kindergeld auftauchen, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Das würde nämlich wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Was muss denn deine Mutter für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen und was bekommst Du im Monat an Bafög - gezahlt ?

Dein Bedarf liegt nämlich derzeit bei min. 402 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch 50 % von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, wenn Du mit deiner Mutter alleine wohnst.

Ohne Erwerbseinkommen kannst Du vom Bafög - pauschal 100 Euro Freibetrag abziehen.

Hast Du dann mit deinem anrechenbarem Bafög - und Kindergeld so viel, dass Du damit deinen genannten Bedarf decken kannst ?

Würdest Du nun einen Minijob beginnen, der dem Jobcenter mitgeteilt und nachgewiesen werden müsste, entfällt dein pauschaler Freibetrag von 100 Euro vom Bafög - und dann gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll und das voraussichtlich bis Ende Juni.

Bis dahin würde dann sicher das komplette Kindergeld als Einkommen auf den Bedarf deiner Mutter mindernd angerechnet.

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Wenn überhaupt, wird Dein Bürgergeld gekürzt.

Der Freibetrag von 520 € mtl. soll voraussichtlich ab Juli dieses Jahres für Schüler, Azubis und Studenten gelten.

Beim BAföG liegt der mtl. Freibetrag meines Wissens nach nach wie vor bei bis zu 100 € mtl..

BAföG, Minijob und Kindergeld können dazu führen, daß Du der Bedarfgemeinschaft entfällst. Dann wird gar nichts mehr abgezogen :)

isomatte  13.04.2023, 10:16

Wenn neben dem Bafög - Erwerbseinkommen erzielt wird, dann entfällt der pauschale Freibetrag auf das Bafög - von 100 €, dann gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Das Kindergeld was für den eigenen Bedarf nicht mehr benötigt würde, wird wieder zum Einkommen des Kindergeldberechtigten und wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

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