Vergangene Bruttoeinnahmen für Bafög außerhalb des Bewilligtenzeitraums angeben?

2 Antworten

Nein, da es NUR um dein geschätztes Einkommen während des Bewilligungszeitraums geht. Selbst Lohnabrechnungen des Nebenjobs von jetzt sind völlig irrelevant für den Antrag.

melinax3460 
Fragesteller
 31.07.2023, 13:46

Vielen Dank für die Antwort! Mein voraussichtliches Einkommen habe ich angegeben, im Bafög Antrag steht allerdings folgendes:

Bitte fassen Sie alle Nachweise aus folgenden zutreffenden Verhältnissen in eine Datei zusammen:

  • Bruttoeinnahmen aus bestehenden oder ruhenden Arbeitsverhältnissen, Gelegenheitsarbeiten, Ferien-, Minijobs
  • Ausbildungs- und
  • Praktikumsvergutung
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft

Darunter verstehe ich, dass ich aktuelle Lohnabrechnungen angeben muss, oder? Ich möchte nicht als Betrüger gelten und nicht Nichts beim Bafög Amt angeben, obwohl ich aktuell durch Mini- und Midijob Geld verdiene😅

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Fortuna1234  05.08.2023, 15:40
@melinax3460

Nein.

Denn "Bitte fassen Sie alle Nachweise aus folgenden zutreffenden Verhältnissen in eine Datei zusammen:" bezieht sich IMMER auf den Bewilligungszeitraum. Im Antrag geht es um die 12 Monate Bewilligungszeitraum, die du auf Formblatt 1 angibst.

Steht übrigens auch direkt beim Abschnitt "ANGABEN ZUR EINKOMMENSFESTSTELLUNG"

Der Bewilligungszeitraum (BWZ) ist der Zeitraum, für den die Förderung zu bewilligen ist, er beginnt frühestens ab Antragstellung. Dies ist in der Regel das jeweilige Schul- oder Studienjahr (z. B. 10/2020 bis 09/2021).

Du gibst oben den Zeitraum an und dann kommen diese Fragen wie z.B. Bruttoeinnahmen aus bestehenden oder ruhenden Arbeitsverhältnissen, Gelegenheitsarbeiten, Ferien-, Minijobs 

Aber drüber steht ja zB 10/2023 bis 09/2024 und genau um diesen Zeitraum geht es. Es interessiert nicht, was du bis dahin verdient hast.

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Nein, im Formblatt 1 sind nur Einkommen, die voraussichtlich im Bewilligungszeitraum erzielt werden. Was vorher gekündigt wird, interessiert nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
melinax3460 
Fragesteller
 01.08.2023, 19:53

Hey, danke für die Antwort!

Im Bafög Antrag steht folgendes:

Bitte fassen Sie alle Nachweise aus folgenden zutreffenden Verhältnissen in eine Datei zusammen:

  • Bruttoeinnahmen aus bestehenden oder ruhenden Arbeitsverhältnissen, Gelegenheitsarbeiten, Ferien-, Minijobs
  • Ausbildungs- und
  • Praktikumsvergutung
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft

Darunter verstehe ich, dass ich doch aktuelle Lohnabrechnungen hinschicken muss, oder? Ich habe ja aktuell zwei bestehende Arbeitsverhältnisse, war mir nur unsicher das eine Arbeitsverhältnis in Form einer Lohnabrechnung anzugeben, da es im BWZ nicht mehr bestehen wird.

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