Minijob als Bürgergeld Empfänger ohne Abzüge?

2 Antworten

Das ist korrekt !

Wenn Du unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent bist, kannst Du seit Juli 2023 nun im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Als Schüler darfst Du nun sogar seit Juli 2023 in einem Ferienjob unbegrenzt verdienen, vorher lag der Freibetrag pro Jahr bei 2400 Euro Brutto.

Du kannst dir das ganze auch aus sicherer Quelle selber suchen und nachlesen.

Gibst Du im Internet einmal ein, fachliche Weisungen Paragraf 11 - 11 b SGB - ll, musst aber darauf achten, dass Du die geänderte Fassung ab 1. Juli 2023 findest.

Da solltest Du es dann auf Seite 50 / 51 selber nachlesen können.

Celenasdrth  08.11.2023, 18:06

Aber wird dann das Geld was die Eltern bekommen abgezogen oder bleibt es für einen übrig?

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isomatte  08.11.2023, 18:32
@Celenasdrth

Wenn eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden, außer dass das Kind unter 25 sein muss, dann bleibt Erwerbseinkommen des Kindes seit Juli 2023 ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Es würde also bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto keinen Abzug der Leistungen geben, die die Eltern für das Kind bekommen.

Muss aber dennoch gemeldet und nachgewiesen werden.

Das hätte das Kind dann für sich wie Taschengeld zur Verfügung.

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Ja, seit 1. July 2023 dürfen Schüler, Studenten, Azubis und Bufdis Erwerbseinkommen bis zu 520 Euro anrechnungsfrei erzielen.

Quelle