Minijob obwohl Eltern Bürgergeld bekommen?

2 Antworten

Wenn Du nur Bafög - und kein zusätzliches Erwerbseinkommen hast, stünde dir darauf ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro zu.

Nimmst Du nun als Kind unter 25 Jahren einen zusätzlichen Nebenjob auf, dann entfällt dieser pauschale Freibetrag von 100 Euro vom Bafög.

Dafür bleibt dann Erwerbseinkommen bis zur Grenze eines Minijobs seit Juli 2023 ohne Anrechnung auf deinen Bedarf, dass Kind muss dann nur noch Schüler, Azubi oder Stundent sein bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen.

Auch da bleibt das Taschengeld bis zur Grenze vom Minijob ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes, ab 25 gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll bzw.bei einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - dann 250 Euro pauschaler Freibetrag.

Nachlesen kannst Du das aus sicherer Quelle im Internet, gibst Du einmal ein, fachliche Weisungen Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll, musst aber darauf achten, dass es sich dabei um die aktuelle Fassung ab Juli 2023 handelt.

Bafög-beziehende Studis unter 25 Jahren, die ihren Bedarf nicht selbst decken können, gehören im Haushalt ihrer Eltern zur Bedarfsgemeinschaft; es besteht kein Leistungsausschluss.

Beim Bafög gilt dann ein Freibetrag von 100€. Mit einem zusätzlichen Minijob gilt ein Freibetrag von bis zu 538€; der Bafög-Freibetrag ist dann darin enthalten.

Die Einkommensanrechnung mit zugehörigen Freibeträge finden sich direkt im Gesetz in den Parapgraphen zum Einkommen. Verständlichere Auskünfte dazu als diese sollte die Sozial- oder Finanzierungsberatung des lokalen Studiwerk liefern können.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, Bürgergeld-Bescheid mit Studis unabhängig prüfen zu lassen. Jobcenter sind mit der korrekten Berücksichtigung von Studis in Bedarfs-, Haushalts- oder Wohngemeinschaften regelmäßig überfordert.