Wird meine Mutter noch Bürgergeld erhalten?

1 Antwort

Nur weil Du studierst und Bafög - beantragt hast und sicher auch bekommst, bedeutet das nicht automatisch das Du keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hast.

Wenn Du im Haushalt deiner Mutter lebst, deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, besteht auch noch Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter.

Es kommt also auf die Höhe deines Bedarfs an, wie hoch das Bafög - ausfällt, was Du sonst noch an Einkommen hast, also unter 25 zumindest Kindergeld von derzeit 255 Euro, was Du an Brutto und Nettoeinkommen verdienen würdest und ob Du auch tatsächlich noch unter 25 bist.

Denn derzeit bleibt Erwerbseinkommen von Kindern unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Ist das Bruttoeinkommen höher, kommen zum erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann mit deinem Bafög - und Kindergeld entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Wenn deine Mutter ihren Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann und weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, dann bekommt sie auch weiter Leistungen für sich vom Jobcenter gezahlt.

Du musst dann je nach Höhe deines anrechenbaren Einkommens anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.

Könntest Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, fällst Du auch unter 25 Jahren automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus, sie bekäme dann wie erklärt keine Leistungen mehr für dich.

Wäre dein anrechenbares Einkommen so hoch, dass Du deinen Bedarf ohne oder nur mit einem Teil des Kindergeldes decken könntest, würde der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Das trifft aber nur auf das Kindergeld zu, welches Du unter Umständen nicht oder nur noch teilweise zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, dein anderes anrechenbares Einkommen was über deinem Bedarf liegen sollte darf nicht mindernd auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.