Minijob mit 17 - Mutter Bürgergeld?

3 Antworten

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Solange das Kind unter 25 ist, Schüler, Azubi oder Stundent, darf es derzeit bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Wäre das Bruttoeinkommen oder Vergütung höher, kämen zum erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Schüler dürfen derzeit in den Ferien sogar unbegrenzt verdienen, muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.


Vdhshshs  01.08.2025, 14:31

Hallo ich habe momentan ein ähnliches Problem und soweit ich diesen Paragrafen verstanden habe gilt der leider nur für Ferienjobs die Zeitlich begrenzt sind und nicht für Minijob über die ferien hinaus.

isomatte  01.08.2025, 14:36
@Vdhshshs

Nein

Derzeit gelten für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind noch der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Bis dahin würde also nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet, bei höherem Bruttoeinkommen oder Vergütung kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Diese Regelung gilt auch in einer Übergangszeit von bis zu 3 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also z.B. Beendigung der Schule und Beginn einer Ausbildung oder Studium.

Schüler dürfen derzeit in den Ferien sogar noch unbegrenzt verdienen.

Vdhshshs  01.08.2025, 14:40
@isomatte

Vielen für die ausführliche Antwort das hilft mir sehr weiter.

Liebe Grüße

hubertheiner604  21.06.2025, 06:58

Beim Jobcenter muss man überhaupt nix melden.

isomatte  21.06.2025, 09:13
@hubertheiner604

Noch nichts von Mitwirkungspflicht bei Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen gehört ?

isomatte  02.03.2025, 03:00

Danke dir für deinen Stern !

2 Minuten Google-Suche:

„Wenn du unter 25 Jahre alt bist, darfst du dein Ausbildungsgehalt bis zur Minijob-Grenze (derzeit 538 Euro) komplett für dich behalten. Verdienst du zwischen 538 und 1.000 Euro, darfst du davon nochmal 30 Prozent behalten. Verdienst du bis zu 1.200 Euro, darfst du nochmal zehn Prozent davon behalten. Das gleiche gilt für Schüler- und Studierenden-Jobs außerhalb der Ferien.“

Quelle: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/das-buergergeld

Ich kann dir leider nur beantworten, dass du im Monat eine Grenze von 538€ hast, die du verdienen darfst um als Minijobbern zu gelten. Desweiteren gibt es eine festgelegte Stundenanzahl in der Woche die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei ~ 9,25h in etwa. Meines Wissens nach wird das Geld was du verdienst, nicht auf das Bürgergeld deiner Mutter addiert, sondern gehört ganz alleine dir, solang du unter der Grenze von 538€ bleibst. Da bin ich mir aber nicht zu 100% sicher ob das immernoch so ist. Hoffe ich konnte dir trotzdem ein wenig helfen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Aselsere33  12.04.2025, 12:39

Aber als ich beim Jobcenter gefragt habe meinten die das es angerechnet wird. Ich habe denen sogar die ganzen Internetseiten gezeigt aber die haben mir nicht geglaubt und meinten dass es Schwachsinn ist+ dass bei denen nicht a davon steht.Ich bin 17 also unter 25 und würde nur bis ungefähr 500€ bekommen nicht mehr also verstehe ich das nicht.