Minijob?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wohngeld oder (aufstockendes) ALG 2?

Beim Wohngeld gibt es meines Wissens nach keine Grenzen, während Du beim ALG 2 aktuell bis zu 170 € mtl. vom Minijobverdienst behalten darfst.

isomatte  05.09.2022, 09:21

OH MEIN GOTT !

Aber etwas anderes habe ich auch nicht erwartet.

Hauptsache einmal den Senf dazu geben, auch wenn man keine Ahnung von den Themen hat.

Alleine der Kinderzuschlag schließt ALG - 2 Leistungen aus und beim Wohngeld bleiben bei Kindern unter 25 Jahren die im Haushalt der Eltern leben von Erwerbseinkommen nur 100 € Freibetrag, der Rest wird auf das Wohngeld angerechnet.

0
Lixas98 
Fragesteller
 05.09.2022, 17:44

Danke

0

Beim Wohngeld hast Du als Kind unter 25 einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 100 Euro, der Rest wird entsprechend angerechnet.

Für den Kinderzuschlag gelten teilweise die Verordnungen des SGB - ll wie beim ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV vom Jobcenter.

Dein Erwerbseinkommen wird zumindest erst einmal um die Freibeträge des Paragrafs 11 b SGG - ll bereinigt.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 Euro Brutto wären das erst einmal einmal 100 Euro Grundfreibetrag und von den übersteigenden 350 Euro Brutto kommen weiter 20 % = 70 Euro dazu, der gesamte Freibetrag läge dann bei 170 Euro.

Es blieben dann erst einmal max. 280 Euro übrig und davon würden dann beim Kinderzuschlag max. 45 % als anrechenbares Einkommen auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Das wären also dann max. 126 Euro, die dann von derzeit max. 229 Euro Kinderzuschlag abgezogen werden könnten.

Auf Kindergeld und BAB und Wohngeld achten: Wenn du einen Nebenjob annimmst steigt dein Einkommen. Unter Umständen führt dies dazu, dass du keinen Anspruch auf Kindergeld oder BAB oder Wohngeld mehr hast. D.h. das Einkommen wird auf das Wohngeld angerechnet.

https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/index.html?fp.l=t&fp.d=52706#:~:text=Auf%20Kindergeld%20und%20BAB%20und,wird%20auf%20das%20Wohngeld%20angerechnet.

isomatte  04.09.2022, 21:46

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr und beim BAB - oder Bafög - ist ein Minijob auch kein Problem.

0

Bis auf 100 Euro Freibetrag wird dein Einkommen beim Wohngeld angerechnet, wie es beim Kinderzuschlag ist weiß ich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte