Verliert meine Mutter das Wohngeld wenn ich einen Minijob annehme?
Hallo zusammen,
meine Mutter ist Alleinerziehend, ich bin 19, bin noch aber am Gymnasium und habe einen Bruder in der 9. Klasse.
Sie kriegt Wohngeld und ich wollte fragen, ob sie das Wohngeld verliert, wenn ich einen Minijob annehmen sollte.(520€ Job)
Denn sie sagt mir, dass ich lieber nicht arbeiten gehen soll, denn sie bekommt 400-500€ von unserer Wohnung bezahlt.(Die Wohnung kostet 1000+/-€ im Monat.)
Und ich wollte wissen, wie viel davon wahr ist.
3 Antworten
Wenn es sich tatsächlich um Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht um Bürgergeld vom Jobcenter handelt, dann bleibt von deinem Erwerbseinkommen monatlich ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro.
Der Rest wird bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt, es kann sich dann zumindest verringern.
Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld.
Dein Einkommen wird, bis auf einen Freibetrag von 100,-Euro/Monat, angerechnet. Wegfallen wird das Wohngeld bei der Summe wohl nicht, aber ganz sicher weniger werden.
Wie andere bereits schrieben. Ihr bekommt dann weniger Geld. Noch dazu besteht die Gefahr kein Kindergeld und Unterhalt mehr zu bekommen, sprich andere Zuschüsse sind auch davon betroffen. Meine Empfehlung wäre wenn du schon Geld nebenbei verdienen willst, etwas inoffiziell zu machen, wie z.B. deinen Nachbarn bei irgendetwas helfen oder sowas halt.
Es kann und sollte offiziell arbeiten gehen wenn es möchte, alles andere wäre Schwarzarbeit und strafbar !
Nein da gibt es keine Unterschiede, dass ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt und solange das Kind z.B. die Schule besucht, oder eine Berufsausbildung bzw. Studium macht, besteht auch Anspruch auf Kindergeld, da spielt das Einkommen wie schon erklärt seit 2012 keine Rolle mehr.
Du möchtest den FS - ler hier doch nicht zur Schwarzarbeit auffordern ?
Das Kind ist noch Schüler, deshalb wäre Einkommen neben der Schule je nach Höhe im Regelfall nicht mindernd auf den Barunterhalt anzurechnen, wenn überhaupt welcher gezahlt würde und falls doch, ob auch der Mindestunterhalt gezahlt wird oder nicht.
Einfach Unterhalt einstellen oder kürzen ist nicht, wenn dann muss das der Vater beim Familiengericht beantragen und sollte es überhaupt zu einer Verhandlung kommen, stehen dem Kind auf jeden Fall Freibeträge zu und würden evtl. anrechenbares Einkommen mindern.
Und würde der Vater nicht den Mindestunterhalt zahlen, könnte der Differenzbetrag vorher auch noch in Abzug gebracht werden.
Auf das Kindergeld hat Einkommen schon lange keinen Einfluss mehr, denn die Einkommensgrenze hat man bereits 2012 abgeschafft.