In den Briefkasten werfen, sofern es einen dort gibt.
Oder am Empfang abgeben.
die Dame wollte meinen Stapel nicht annehmen und schmiss mich raus
Dann hätte ich nach den Vorgesetzten verlangt.
In den Briefkasten werfen, sofern es einen dort gibt.
Oder am Empfang abgeben.
die Dame wollte meinen Stapel nicht annehmen und schmiss mich raus
Dann hätte ich nach den Vorgesetzten verlangt.
Nein, da es rechtlich sowieso nicht möglich wäre.
Zudem wäre alles in Ordnung, solander der Mann ein anständiger Kerl wäre.
Asylbewerber hin oder her.
Man kann das als Versuch werten, die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses verhindern zu wollen, sofern man Dir überhaupt glaubt.
Das wäre sanktionierbar.
Sollte eigentlich recht schnell gehen.
Länger als ein paar Bankarbeitstage sollte es nicht dauern.
Ich kenne keines.
Hat man oder hat man nicht das Recht Übergabeprotokoll zu widerrufen?
Du kannst versuchen, es anzufechten.
Ist die neue Regierung eine Gefahr für die Demokratie?
Das ist im Prinzip jede.
da mir der andere ja nicht mehr geschrieben hat.
Dazu gab es auch keinen Grund.
Nun schuldest Du ihm das Fahrrad.
Das glaubt Dir niemand.
Persönlich niemanden.
Eine interessante Partei :)
Bei fehlendem Leistungsanspruch selbstverständlich.
Wäre wohl nicht falscheste Idee.
Ein klassischer Fall für die Verbraucherzentrale.
Ich würde mit dem Brief vom Bauamt zu einem Anwalt gehen.
Wenn der 19-jährige Bürgergeld bezieht und bei Dir lebt, bezieht Du quasi automatisch auch welches.
Den Rest empfehle ich, mit einem Steuerberater zu klären.
Wertlos sicherlich nicht.
Aber wenn einem Bewerteten Deine Meinung nicht gefällt, kann die Bewertung ggf. "verschwinden".
Lasse Dir von der BAföG-Stelle papierschriftlich bestätigen, daß die Höhe der Rückforderung korrekt ist bzw.
über 30 000 Euro geschenkt
daß dies korrekt ist.
So würde ich zumindest vorgehen.
Wen Dich an Deine Erziehungsberechtigten bzw. ggf. an die nächstgelegene Polizeidienstsstelle.
Habe ich noch nie von gehört.
Gehe halt einfach hin :)