Wie viel darf ich dazu verdienen bevor sich etwas ändert?

1 Antwort

Bei Wohngeld bleibt dein Erwerbseinkommen als Kind nur bis zu 100 Euro Freibetrag ohne Anrechnung.

Der Rest wird bei der Berechnung mit berücksichtigt, im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, deine Eltern sollten es dann unaufgefordert der Wohngeldbehörde melden und ggf.entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Für Kinderzuschlag gelten da andere Regelungen, da müssen es die Eltern erst bei Antrag auf Weiterzahlung melden und nachweisen, weil Änderungen im Einkommen im bereits bewilligten Bewilligungszeitraum keinen Einfluss auf die bewilligten Leistungen haben.

Da beim Kinderzuschlag auch teilweise die Regelungen nach dem SGB - ll zur Anwendung kommen, also wie unter Bürgergeld vom Jobcenter, sollte die neue Regelung die es da seit Juli 2023 gibt auch da zur Anwendung kommen.

Wenn Du also noch unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent bist, sollte Erwerbseinkommen wie beim Bürgergeld im Monat bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto ohne Anrechnung bleiben.