Ist ein Schüler mit Minijob und Aushilfsjob Steuerpflichtig?
Guten Abend,
angenommen ein 18 Jähriger Schüler (!) verdient monatlich 520€ auf Minijob-basis sowie ca. 200€ Nebeneinkünfte als Aushilfe. So würde man auf eine Summe von 720€ kommen. Muss man dann Steuern zahlen oder zählt das als Steuerfreibetrag? Und wie viel darf man als Schüler Steuerfrei monatlich verdienen sodass nichts angerechnet wird? Wird das Gehalt der Eltern mit einbezogen? Antworten wären echt hilfreich
Als was läuft denn der Aushilfsjob?
Ganz normale Aushilfe im Einzelhandel.
Handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung oder wird er als weiterer Minijob abgerechnet?
Befristeter Minijob bis nächstes Jahr Sommer ca.
2 Antworten
Prinzipiell ist erstmal jeder mit Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig, auch ein 2 Jahre altes Kind.
Steuern zahlen muss man wenn man steuerpflichtiges Einkommen hat. Bei deinem konkreten Beispiel wären keine Steuern zu zahlen, da die 200 € aus der Aushilfe unter den Grundfreibetrag fallen und somit steuerfrei sind. Der Minijob wird üblicherweise pauschal mit 2% versteuert und ist danach nicht mehr von Relevanz.
Es könnte sich aber eine Abgabepflicht ergeben. Das hängt davon ab was es mit der Aushilfe genau auf sich hat. Ist das Lohn, den er von einem festen Arbeitgeber bekommt? Ist er als Aushilfe selbstständig? Was macht er genau? Hier könnte sich auch eine Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes ergeben - auch wenn er so geringes Einkommen hat und deshalb auch gar keine Steuern am Ende zu zahlen sind.
steuerpflichtig ist jeder, der steuerpflichtig Einkünfte hat.
- Schüler
- nicht Schüler
- Arbeitnehmer
- nicht Arbeitnehmer
- Selbständig
- Rentner
- usw.
... ist dabei unerheblich.
Bei einem 520-€-Job übernimmt i.d.R. der Arbeitgeber die pauschale Steuer. Auch das ist unabhängig ob Schüler oder nicht.
Wird das Gehalt der Eltern mit einbezogen?
Nein, die Einkommenssteuer ist "personenbezogen" ... Besonderheit gibt es beim Ehegattensplitting.