Ist ein Schüler mit Minijob und Aushilfsjob Steuerpflichtig?

schonen  29.12.2023, 21:05

Als was läuft denn der Aushilfsjob?

fragmichntok 
Fragesteller
 30.12.2023, 02:12

Ganz normale Aushilfe im Einzelhandel.

schonen  30.12.2023, 09:42

Handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung oder wird er als weiterer Minijob abgerechnet?

fragmichntok 
Fragesteller
 30.12.2023, 12:41

Befristeter Minijob bis nächstes Jahr Sommer ca.

2 Antworten

Prinzipiell ist erstmal jeder mit Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig, auch ein 2 Jahre altes Kind.

Steuern zahlen muss man wenn man steuerpflichtiges Einkommen hat. Bei deinem konkreten Beispiel wären keine Steuern zu zahlen, da die 200 € aus der Aushilfe unter den Grundfreibetrag fallen und somit steuerfrei sind. Der Minijob wird üblicherweise pauschal mit 2% versteuert und ist danach nicht mehr von Relevanz.

Es könnte sich aber eine Abgabepflicht ergeben. Das hängt davon ab was es mit der Aushilfe genau auf sich hat. Ist das Lohn, den er von einem festen Arbeitgeber bekommt? Ist er als Aushilfe selbstständig? Was macht er genau? Hier könnte sich auch eine Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes ergeben - auch wenn er so geringes Einkommen hat und deshalb auch gar keine Steuern am Ende zu zahlen sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

steuerpflichtig ist jeder, der steuerpflichtig Einkünfte hat.

  • Schüler
  • nicht Schüler
  • Arbeitnehmer
  • nicht Arbeitnehmer
  • Selbständig
  • Rentner
  • usw.

... ist dabei unerheblich.

Bei einem 520-€-Job übernimmt i.d.R. der Arbeitgeber die pauschale Steuer. Auch das ist unabhängig ob Schüler oder nicht.

Wird das Gehalt der Eltern mit einbezogen?

Nein, die Einkommenssteuer ist "personenbezogen" ... Besonderheit gibt es beim Ehegattensplitting.