Beim Bürgergeld kommt es auf den tatsächlichen Aufenthalt an: allein der melderechtliche Wohnsitz ist nicht ausschlaggebend.
Wegen fehlender Regelmäßigkeit ändert allein ein einmaliges Einkommen nichts an der Familienversicherung: es zählt nicgt zum Gesamteinkommen.
Eine Steuererstattung zählt nicht zum bafög-rechtlichen Einkommen.
Auch im Rahmen eines Widerspruchs oder Überprüfungsantrags mag das Nachtreichen von Unterlagen möglich sein.
Augenscheinlich handelt es sich nicht um einen reinen Bürgergeld- sondern mindestens teilweise um einen Arbeitslosengeld II-Bescheid. Mindestens in den ersten zwei Monaten des Bewilligungszeitraumes werden damit die deutlich restriktiveren Regeln des Arbeitslosengeldes II angelegt und die Beträge verbleiben in ähnlicher Höhe. Erst mit dem vollständigen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogen könmte man eine valide Aussage treffen. Ansonsten bleibt nur eine Art von populistischer Spekulation.
Eine Spekulation könnte sein, dass es sich um viele Personen und sowohl eine Betriebskosten- als auch eine Nebenkostenabrechnung handeln könnte.
Der Fachbegriff für eine solche tendenziöse und wohl absichtlich unvollständige Veröffentlichung ist im hiesigen Umfeld hier: populistische Kackscheiße.
Augenscheinlich handelt es sich nicht um einen reinen Bürgergeld- sondern mindestens teilweise um einen Arbeitslosengeld II-Bescheid. Mindestens in den ersten zwei Monaten des Bewilligungszeitraumes werden damit die deutlich restriktiveren Regeln des Arbeitslosengeldes II angelegt und die Beträge verbleiben in ähnlicher Höhe. Erst mit dem vollständigen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogen könmte man eine valide Aussage treffem. Ansonsten bleibt nur eine Art von populistischer Spekulation.
Eine Spekulation könnte sein, dass es sich um viele Personen und sowohl eine Betriebskosten- als auch eine Nebenkostenabrechnung handeln könnte.
Der Fachbegriff für eine solche tendenziöse und wohl absichtlich unvollständige Veröffentlichung ist im hiesigen Umfeld hier: populistische Kackscheiße.
Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig eingestellt werden. Innerhalb von zwei Monaten ist dann über eine mögliche Aufhebung zu entscheiden. Vereinfacht gesagt kann regelmäßig allein der Umzug aus einer unangemessenen in eine andere unangemessene Wohnung keine Aufhebung begründen.
Soweit Wohngeld gemeint sein sollte, müssen bei der Plausibilitätsprüfung vereinfacht gesagt regelmäßig wenigstens die Warmmiete sowie 80% des Regelbedarfes gedeckt sein. Dabei wird das fiktive Wohngeld berücksichtigt.
Infrage kommen könnten auch Bürgergeld vom Jobcenter oder Kinderzuschlag von der Familienkasse.
Eine Sozialberatung oder anwaltliche Begleitung mag zu empfehlen sein.
Wegen fehlender Mitwirkung kann es zu keiner Ablehnung kommen: es mag sich um eine Versagung handeln. Die fehlende Mitwirkung kann im Rahmen eines fristgerechten Widerspruchs nachgeholt werden. Dann wird vereinfacht gesagt nachträglich gezahlt.
Vereinfacht gesagt kann man zu bestimmten Zeitpunkten durch eine unwiderrufliche Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht für die weitere Studienzeit in die private Versicherung wechseln: regelmäßig zu Beginn des Studiums sowie zu Beginn (Ende der Familienversicherung mit 25 Jahren) oder nach Ende (regelmäßig ab 30 Jahren) der studentischen Pflichtversicherung.
Der Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist erst nach Ende des Studiums durch eine womögliche Pflicht- oder Familienversicherung eröffnet.
Ausnahmen bestätigen diese Vereinfachung.
Nach Sachverhalt besteht lediglich Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung im weiteren Sinne und deshalb wird die Zahlung verweigert. Damit mag kein Straftatbestand erfüllt sein: eine womöglich rein zivilrechtliche Auseinandersetzung, falls ein wirksamer Vertrag überhaupt entstanden ist.
Der Betrag oberhalb der Grenze wird auch um die Sozialpauschale (~20%) bereinigt. Werbungskosten werden auch berücksichtigt; die Höhe der Werbungskostenpauschale ist jedoch schon in der Berechnung der Grenze enthalten.
Ein womögliches Überschreiten der Einkommensgrenze der Familienversicherung mag mitbedacht werden.
Die Anspruchsvoraussetzungen bezüglich Kindergeld für Studierende werden regelmäßig lediglich alle zwei Jahre durch Aufforderung seitens der Familienkasse geprüft.
Womöglich besteht ein Leistungsanspruch. Es sollte eine Fachberatung vor Ort mit dem vollständigen Sachverhalt aufgesucht werden.
Ja, im geschilderten einfachen Fall.
Nach meinem Kenntnisstand behält sich Wunschgutschein nach Geschäftsbedingungen eine Verzögerung von bis zu 24 Stunden vor.
#kundenausderhoelle
Mit der Information der Zweitausbildung sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Bafög-Anspruch dem Grunde nach besteht: sollte dieser ausgeschlossen sein (Negativbescheid) wäre eine einkommensabhängige Befreiung denkbar.
Mit lediglich einem Nullbescheid wäre ein besonderer Härtefall nicht ersichtlich.
Vereinfacht gesagt wird ein Abzweigungsantrag abgelehnt, wenn Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes gezahlt wird. Nach Schilderung ist dies der Fall.
Soweit eine freiwillige Arbeitslosigkeit einer Freizügigkeit nicht im Wege steht, mag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.
Vereinfacht gesagt bringt zuzeit ein über ein (1) Jahr ausgeübter voller Minijob (556€) eine Rentenerhöhung von ~5€, bei Befreiung von der Versicherungspflicht ~4€.
An Wartezeit bringt ein nicht von der Versicherungspflicht befreiter Minijob pro Monat einen ganzen Monat; ein befreiter gewerblicher Minijob bringt pro Jahr lediglich fünf, ein befreiter privater Minijob lediglich zwei Monate. Um Altersrente zu erhalten bedarf es insbesondere einer Wartezeit von 60 Monaten.