Eine quasi rückwirkende Befreiung ist grundsätzlich bis zu drei Jahren möglich. Ein bescheidloser Härtfallantrag mag – falls überhaupt – schwierig durchzusetzen sein; womöglich könnte ein Klageverfahren notwendig werden.

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Kann ich das selbst "regeln"? Oder muss ich die Polizei einschalten?

Hallo, mein Nachbar, der unter mir wohnt sprüht die Luft im Treppenhaus vor meiner Wohnungstür und das Fensterbrett vor meinem Wohnzimmerfenster regelmäßig mit ätzenden Chemikalien ein. ( Er hat sein Balkon unter dem Fenster und klettert auf die Leiter). Ich sollte erwähnen, dass ich mehrere Lungenerkrankungen u.a Asthma habe und er davon weiß. Durch das Zeug habe ich Haarausfall und eine Verschlechterung der Lungenfunktion kann auch das Fenster kaum noch öffnen.

Das Treppenhaus darf ich nicht mit einer Kamera überwachen. Aber ich habe ihn mit der Überwachungskamera erwischt, die ich über Nacht auf dem Fensterbrett ließ.

Ich möchte nicht, dass es zur Gerichtsverhandlung kommt, da ich in ein paar Monaten ins Ausland ziehen möchte. Darf ich denn selbst gegen ihn etwas unternehmen und ihn mit einem Desinfektionsmittel, das grün ist und sich tagelang nicht auswaschen lässt besprühen?? Ich könnte, wenn er wieder in der Nacht auf die Leiter klettert, ihn von oben mit dieser Flüssigkeit bespritzen. Wäre das erlaubt oder gilt das auch als Körperverletzung??

Und falls ich das nicht darf, darf ich ihn wenigstens auffordern, die Wohnung innerhalb eines Monats zu räumen und wenn nicht, dass ich ihn dann anzeigen werde? Oder ist das Erpressung?

Der Vermieter wird kaum was unternehmen, denn der Nachbar ist ein guter Freund von ihm. Als ich ihn aufgefordert habe, mit dem Nachbar zu sprechen, wollte er mir nicht glauben.. Wie gesagt, würde ich gern ihn ungern anzeigen, weil ich dann die Anzeige nicht zurücknehmen kann. Für eine Gerichtsverhandlung müsste ich in Deutschland bleiben oder?

Vielen Dank!

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Zunächst sollte an der Glaubwürdigkeit der Schilderungen gearbeitet werden.

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Vereinfacht gesagt mindert der Verlustvortrag das zu versteuernde Einkommen, wird als von diesem abgezogen. Dies ist jedoch landläufig leider nicht bekannt.

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Womöglich besteht eine doppelte Pflichversicherung: einerseits aufgrund der bafög-geförderten schulischen Ausbildung als einem Praktikanten gleichgestellten Schüler, andererseits aufgrund der Halbwaisenrente als Rentner. Für die Fälle der Doppelzahlung gibt es ein Verrechnungsverfahren: zu rechnen ist mit Beiträgen in Höhe von ~130 Euro. Im Bafög gibt es einen Zuschlag ungefähr in Höhe dieser Kosten.

Für ein sich anschließendes Studium gilt dies ähnlich, mindestens bis zum Alter von 30 Jahren. Womöglich ist eine Verlängerung der Altersgrenze aufgrund eines zweiten Bildungsweges zu erreichen.

Bei Bezug weiterer Sozialleistungen mag es andere Antworten geben.

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Wenn ein Antrag im Entlassungsmonat gestellt wurde, kann ein Anspruch ab dem Entlassungstag bestanden haben.

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Besser auf Leistungen verzichten - Jobcenter probleme?

Guten Abend,

ich und mein Mann hatten Geldleistungen von Jobcenter Reinickendorf beantragt ab Ende April 2024.

Am 3.05 und am 16.04 bekomme ich von der Leistungsabteilung 2 Briefe wo ich die Unterlagen bis zum 20.Mai.2024 einreichen soll.

Erstens sagt die Leistungsabteilung sie kann angeblich von meinen letzten 3 Kontoauszuegen keinen Lohnzufluss von einer Firma erkennen, obwohl auch der Lohnzufluss steht.

Dann wird von mir eine Kuendigung verlangt von einer Firma wo ich nur befristet fuer 2 Monate angestellt war.Ich habe die Firma angeschrieben und sie antworten mir,dass sie mir weil ich nur fuer 2 Monate angestellt war keine Kuendigung geben koennen.

Es werden zum Teil Unterlagen verlangt,ich ich bereits per Email und Post eingereicht habe.

Arbeitsvertrag von einem Nebenjob von meinem Mann hatte ich schon abgegeben vor 2 Monaten und bei Anruf bei der Leistungsabteilung kommt die Antwort der Vertrag laege nicht vor.

Es werden diese 15 Unterlagen verlangt

1.) Betriebs und Heizkostenabrechnungen von 2023 und 2022

2.) Genauer Zusammensetzung der Miete von 750 Euro

Weitere Unterlagen Eks von Januar bis April 2024 dann von Mai bis Oktober 2024 und auch von ,Ek er cetera ...Gutschriftverrechnung - Nachweise

und noch sehr viel mehr

Von einer anderen Firma erhalten ich mein Geld, Lohnzufluss,Kontoauszug ,und Einkommensnachweis plus Bescheinigung bis zum 30.Mai -

Mein Mann hat keine Lust und will jetzt auf die Leistungen verzichten und vollzeit Arbeiten und er will auch dass ich arbeite und ich suche mir jetzt Arbeit.

Ist es besser wenn wir arbeiten gehen ,denn wir haben genug von diesen Problemen die das Jobcenter immer wieder macht,uns bereiten zu muessen.

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denn wir haben genug von diesen Problemen die das Jobcenter immer wieder macht,uns bereiten zu muessen.

Das klingt eher nach überfordernder Selbstständigkeit mit mangelhafter Buchführung.

Womöglich mag die Idee mit der Arbeit recht sinnvoll sein.

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Ja, das klappt.

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Ja

Grundsätzlich ist das möglich. Regelmäßig kommt es nur zu einer Leistungminderung von 10% des Regelbedarfs für einen (1) Monat. Jedoch muss mit einem vollen Erstattungsanspruch aufgrund sozialwidrigem Verhaltens gerechnet werden.

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Es ist völlig unproblematisch sich rückwirkend befreien zu lassen.

kenne mich nicht so aus… hab jetzt bei Youtube gelesen dieser sei sowieso maschinell erstellt und nicht 100% rechtens…

Man kann dazu ziemlich viel falsche Dinge wie dises finden.

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Womöglich mögen die Jobs unattraktiv, die Ausschreibungen ungeeignet oder die zuständigen Personen überfordert sein. Nicht selten sind Unternehmen beratungsresistent.

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Ja, soweit bei den kurzfristigen Beschäftigungen die Zeitgrenze eingehalten wird, ist dies möglich. Beim Zusammenrechnen der kurzfristigen Beschäftigungen werden aus den drei Monaten 90 Tage.

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Eine Entscheidung gegen die studentische Krankenpflichtversicherung kann nur in den ersten drei Monaten getroffen werden. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht sollte jedoch gut überlegt sein.

Ein Wechsel aus der gesetzlichen freiwilligen Versicherung ist mit Fristen immer möglich. Auch dieser sollte wohlüberlegt sein.

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Das ist nicht möglich: so kann eine womöglich drohende Sperrzeit nicht umgangen werden. Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnis bliebe ja auch bestehen.

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Die landläufige Behauptung, nur mit Bürgergeld hätte man mehr als mit Arbeit, ist nicht korrekt; wer arbeitet hat immer mehr Geld zur Verfügung: es kann ein ergänzender Anspruch auf bsp. Bürgergeld oder Wohngeld bestehen.

Zu kündigen, um dann Bürgergeld zu erhalten, ist aus finanzieller Sicht regelmäßig keine gute Idee.

Eine Eigenkündigung kann beim Bürgergeld zu einer Leistungsninderung führen, die als erste Pflichtverletzung lediglich 10% (~60€) des Regelbedarfs für einen (1) Monat beträgt. Würde es sich allerdings um sozialwidriges Verhalten handeln, müsste im Nachhinein jedoch die gesamte Leistung erstattet werden.

Beim vorrangigen Arbeitslosengeld führt eine unbegründete Eigenkündigung im Standardfall zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen.

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Findet ihr das BAföG gerecht ist?

Ich studiere Lehramt. Meine Mutter ist schwer krank (zweiten grad eingeschränkt) und Bürgergeldempfängerin. Mein Vater arbeitet, ist aber bereits seit über 10 jahren nicht mehr Teil meines lebens. Ich lebe bei meiner Mutter. Sie bekommt die halbe Miete bezahlt, ich bekomme aber keinen Zuschuss zur Miete weil ich ja bei meiner Mutter wohne (obwohl ich dennoch Miete zu zahlen habe. Hab das angegeben aber für das Amt was das unerheblich.) Ich bekomme 359€ BAföG. Etwas gemindert wird das Geld da mein Vater arbeitet (ich hab seit 10 jahren keinen Kontakt trotzdem hat er direkten Einfluss aufs BAföG) und Krankenkassen kosten so wie andere Kosten sind nicht Mal mit inbegriffen. Ich arbeite und bin Pflegeperson neben dem Vollzeitstudium um überhaupt über dem Wasser zu bleiben.

Ich Frage mich wie dabei ein Vollzeitstudium möglich sein soll? Ich teile es mir auf aber es wird nicht möglich sein es innerhalb der Regelzeit zu absolvieren. Das BAföG reicht vorne und hinten nicht. Wie denkt man sich das man mit c.a 500€-600€ vollständig die Bedingungen des lebens klären kann? (Man bedenke das BAföG zur Hälfte zurück gezahlt werden muss + Krankenkasse und andere Kosten die einem dann selbst entgegen treten)

Ich Frage nicht danach ob es reicht denn das tut es nicht zum Leben, dennoch Frage ich mich ob das eigentlich fair ist? Wird hier nicht Bildungsgerechtigkeit auf Grund von Lebensstandard verkauft? Ist es noch Bildungsgerechtigkeit unter den Bedingungen das der Zugang nur zu Kosten der Armut für jene aus unteren Schichten möglich ist?

(Kein Hass oder Zorn darin. Ich bin nur neugierig ob ihr glaubt das BAföG gerecht bzw fair ist zu den Studierenden dieses Landes?)

Mfg

Nur ich aus Neugier.

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Bei den Eltern wohnende Studis, die Bafög erhalten, sind nicht vom Bürgergeld ausgeschlossen.

Regelmäßig sind Jobcenter mit der korrekten Berücksichtigung von Studis überfordert. Dringend zu empfehlen ist daher, die Bescheide überprüfen zu lassen, bsp. mit Unterstützung durch die Sozialberatung des Studiwerks.

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Ab dem Folgemonat nach der Entscheidung zum Abbruch besteht kein Bafög-Anspruch mehr.

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Studis, die nicht bei den Eltern wohnen, sind aufgrund einer abstrakten Bafög-Förderbarkeit des gewählten Studienganges vom Bürgergeld ausgeschlossen. Bei einer Krankheit von längerer Dauer als drei Monate wäre es denkbar, dass dieser Ausschluss nicht bestünde.

Unabhängig davon ist die landläufige Behauptung, für den Arbeitsmarkt verfügbar sein zu müssen, nicht korrekt: dies ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld sondern gilt beim Arbeitslosengeld.

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Es erscheint nicht ersichtlich, warum schon jetzt kein Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft bestehen sollte: wäre der Grund Einkommen, würde sich nichts ändern; wäre der Grund Alter, würde man zunächst über Haushalts- oder Wohngemeinschaft diskutieren; bei der angegebenen Verdiensthöhe würde man sicherlich zu dem Schluss kommen, das auch hier nichts angerechnet werden würde.

Sollte jedoch eine Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft bestehen, ließe sich ein wegfallender eigener Leistungsanteil im Berechnungsbogen des Bewilligungsbescheides finden. Eine Einkommensanrechnung würde nach den typischen Regelungen mit erhöhtem Grundfreibetrag erfolgen.

Unabhängig davon sind Jobcenter mit der korrekten Berücksichtigung von Studis regelmäßig überfordert und es ist zu empfehlen bisherige Bescheid überprüfen zu lassen.

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