Jobcenter fordert Unterlagen von Partner Hilfe Widerspruch?
Hallo liebe Community,
ich weiß wirklich nicht weiter und möchte alles richtig machen, sodass mir keine Nachteile entstehen.
Ich habe ca. 2 Jahre Bürgergeld erhalten und nun wird gesagt, es wäre eine Bedarfsgemeinschaft.
Partnerin und ich wohnen am 01.08.2025 1 Jahr gemeinsam in der Wohnung, Sie arbeitet, zahlt die Miete alleine und verdient ca. 2.900€ Netto. Telefonisch wurde natürlich der Begriff "Freundin" oder "Partnerin" schonmal erwähnt oder erfragt und auch dass sie ca. 2.900€ Netto verdient, ob man dann überhaupt etwas bekommt.
geforderte Unterlagen:
- WBA, WEP, EK, VM vollständig und unterschrieben
- Abschlagsplan Heizkosten
- Kontoauszüge 3 Monate / alle Konten in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
- Sparbücher ALLER im Haushalt lebenden Personen
- Lebensversicherungen/Rentenversicherung
- Personalausweis Kopie
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Nachweise Vermögen, PKW, etc,
- Lohnabrechnungen 3 Monate
- Wohngeld prüfen lassen (in Arbeit, wird eh verweigert, stehe nicht im Mietvertrag und wegen ihres Gehalts)
FRAGE: Muss ich NICHTS zu meiner Partnerin angeben? Name ist bekannt aber muss Sie das Gehalt angeben und nur keine Nachweise darüber oder soll ich gar nichts über sie angeben?
Wie genau muss ich das ganze angehen oder formulieren um nichts falsch zu machen?
Ich danke Euch allen vielmals im Voraus....
Peter
Ich wundere mich wer hier alles Leistungen erhält und über viele, viele Jahre und ich stehe dann wirklich ohne nichts da...selbst die Krankenversicherung wäre dann mein Problem, die ich ohne Geld natürlich nicht zahlen kann.
4 Antworten
Also, grundsätzlich sagt das JC nach 1. Jahr mit einem "Partner", dass man eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bildet. Es wird vermutet, so die offizielle Aussage. Ob diese Vermutung jedoch richtig ist, liegt dann beim betreffenden Antragssteller.
Das bedeutet, man muss sich erstmal selber die Frage stelle und das ist die grundsätzliche Hauptfrage: ❗ Habe ich einen wechselseitigen Willen füreinander Sorge zu tragen - mit meinem Partner?
Dies ist die Kernfrage die auch so im Gesetz und per Definition steht und Grundvoraussetzung ob man eine BG mit seinem Partner bildet. Dieser "wechselseitige Wille füreinander" ist hier essenziell.
Was will das Jobcenter nun machen?
Sie wollen den Partner nun offiziell in deine BG aufnehmen, damit deine Leistungen neu berechnet werden können. Aufgrund des Verdienstes welchen du angibst, kann es aber auch sein dass du kein Bürgergeld mehr bekommst und dein Partner dann für dich voll aufkommen muss.
Telefonisch wurde natürlich der Begriff "Freundin" oder "Partnerin" schonmal erwähnt oder erfragt und auch dass sie ca. 2.900€ Netto verdient
Das sind Angaben die nicht falsch sind, WENN man besagten "wechselseitigen Willen füreinander" hat. Hat man diesen nicht, sind solche Angaben eher problematisch.
Aber auch hier zählt: BEWEISEN - muss die Gegenseite (Jobcenter) dass man diese Aussagen getätigt hat. Ein schlauer Mensch würde das immer verneinen 😉
geforderte Unterlagen:
Die geforderten Unterlagen sind "normal" bei einer Neuaufnahme einer Person in die BG. Gleichzustellen als ob man selber einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen würde.
FRAGE: Muss ich NICHTS zu meiner Partnerin angeben? Name ist bekannt aber muss Sie das Gehalt angeben und nur keine Nachweise darüber oder soll ich gar nichts über sie angeben?
Du musst nur dann etwas zu deinem "Partner" angeben, wenn du willst dass er in deine Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden soll.
Darunter zählen sämtliche Gehalts- und Vermögensangaben, quasi alle oben genannten Punkte erfüllen die man von dir, genauer gesagt von deinem Partner, fordert.
Außer bei Punkt 2 und 10. Punkt 2 ist ersichtlich im Mietvertrag.
Wie genau muss ich das ganze angehen oder formulieren um nichts falsch zu machen?
Nun wenn man den Partner in die BG aufnehmen will, füllt man das Formular WBA (wenn der Leistungszeitraum ausläuft) aus - oder - das Formular "VÄM" (Veränderungsmitteilung), gibt dort alle angaben an, legt die ganzen geforderten Unterlagen bei, schickt das ab.
Will man in diesem Fall aber keine BG mit seinem Partner bilden, weil man keinen "wechselseitigen Willen füreinander" hat, keine gemeinsamen Verträge, keine gemeinsame Konten, Mietverträge, Kinder usw., muss man hier auch nichts einreichen und widerspricht der Forderung nach Unterlagen.
Im Optimalfall, hat man einen Untermietvertrag zwischen euch + die Bestätigung vom Vermieter Untervermieten zu dürfen.
Trifft Punkt 2 also zu, schreibt man quasi, dass man mit Person XY keinen wechselseitigen Willen füreinander hat, keine gemeinsamen Konten, Verträge etc., man keine Bedarfsgemeinschaft mit Person XY bildet und man weder über die Unterlagen, noch über finanzielle Mittel des anderen verfügt.
Man formuliert hier ganz klar, dass man mit Person XY nur eine WOHNGEMEINSCHAFT bildet, keine Bedarfsgemeinschaft.
Wie das JC dann reagiert, kann man dann nur Individuell schauen und kann man Pauschal nicht beantworten. Von "Akzeptieren" bis "Diskutieren", ist alles dabei.
Wichtig ist hier auch, wenn Punkt 2 zutrifft, man darauf verweist, keinen Zugang über geforderte Unterlagen des anderen hat, man selber sich bei Person XY melden soll wenn man Unterlagen haben will.
Sollte das JC das machen, verweist Person XY darauf, keine Erlaubnis zu erteilen Unterlagen von einem selber weiterzuleiten oder auszuhändigen.
Ebenso die Anlagen EK und WEP, diese kann ich ja nur für mich ausfüllen?
Ich danke dir schonmal für deine sehr ausführliche Antwort, die auch wirklich die eigenen Rechte aufzeigt und nicht nur Standardphrasen vom JC.
Aber auch hier zählt: BEWEISEN - muss die Gegenseite (Jobcenter) dass man diese Aussagen getätigt hat. Ein schlauer Mensch würde das immer verneinen 😉
Falls nachgehakt werden sollte formuliere ich das in "eine Freundin" etc...
Ein wechselseitiger Wille ist natürlich absolut nicht gegeben...sie möchte in keiner Weise finanziell für mich einstehen, was ich auch nachvollziehen kann, wenn es da noch diese andere Möglichkeit gibt. Das ganze soll auch je nach Joberfolg so schnell wie es geht beendet werden!
Ein Untermietvertrag ist nicht vorhanden und nicht gewollt, um den Vermieter nicht von der ganzen Sache in Kenntnis zu setzen.
Also um mich einen Schritt weiter zu bringen und mir ein gutes Gefühl bei der Abgabe des Antrags am Montag zu geben:
Ich gebe NICHTMAL ihren Namen an, keine Kontoauszüge, kein Gehalt, GAR NICHTS von ihr? Ich schreibe die o.g. Formulierungen (kein wechselseitiger Wille, Wohngemeinschaft, dass man keinen Zugriff auf Unterlagen hat,...)
Irgendwo in den weites des Netzes stand mal sowas wie "Auskunft über Gehalten und Vermögen "muss" man machen aufgrund der Mitwirkungspflicht?aber dies nicht belegen"
Aber wie ich das jetzt verstanden habe, würde ich sie KOMPLETT außen vor lassen?
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße nach HH.
Ein Untermietvertrag ist nicht vorhanden und nicht gewollt, um den Vermieter nicht von der ganzen Sache in Kenntnis zu setzen.
Dann wird man dir hier unter anderem keine Mietkosten bewilligen, sprich die Miete muss von deiner Partnerin alleine bezahlt werden, Problem dabei ist der Jobcenter könnte dann hier wieder die vermutungsbehauptung aufstellen dass eben doch ein wechselseitiger Wille vorhanden ist in dem die Partnerin oder offiziell Mitbewohnerin die Miete vollständig für dich übernehmen will.
Das ist zum Beispiel auch ein wechselseitiger Wille.
Das sollte auf jeden Fall Bewusst sein.
Der Untermietvertrag selber ist ja ein Vertrag zwischen dir und deiner Mitbewohnerin. So manche Jobcenter akzeptieren den Untermietvertrag, andere wollen aber noch die Bestätigung vom Vermieter haben dass das ganze auch geduldet wird. Im Normalfall gibt man dann hier das Konto des Vermieters an, weil wenn man das Privatkonto angibt, kann ein Vermögensvorteil unterstellt werden indem die Miete zweckentfremdet wird.
Schauen wir aber einmal ins passende Gesetz, steht dort, dass die Miete nur auf Antrag des Antragstellers oder bei dem Verdacht des mietmissbrauchs direkt an den Vermieter überwiesen werden darf. Das wird natürlich vom Jobcenter immer verschwiegen.
Ich gebe NICHTMAL ihren Namen an, keine Kontoauszüge, kein Gehalt, GAR NICHTS von ihr? Ich schreibe die o.g. Formulierungen (kein wechselseitiger Wille, Wohngemeinschaft, dass man keinen Zugriff auf Unterlagen hat,...)
Der einzige Grund die Person anzugeben ist wenn es hier ein Mietvertrag gibt bzw in diesem Fall Untermietvertrages.
Ansonsten nennt man den Namen nicht, beantworte keine Fragen zu der Person, reicht keine Unterlagen der anderen Personen ein und verweist entsprechend darauf wenn die Unterlagen haben wollen, bitte sich bei die Person XY direkt zu melden, mit dem Hinweis dass man keinen Zugang zu den Unterlagen hat und man auch nicht berechtigt ist.
So entweder meldet sich das Jobcenter bei der anderen Person, die sagte einfach dass man in keinem Fitness sondern da steht außer wohngemeinschaftlich und man nicht die Erlaubnis erteilt dass der andere die Unterlagen einfach weitergibt.
Irgendwo in den weites des Netzes stand mal sowas wie "Auskunft über Gehalten und Vermögen "muss" man machen aufgrund der Mitwirkungspflicht?aber dies nicht belegen"
Ja das ist richtig, es gibt eine Mitwirkungspflicht. Die Angaben über das Gehalt und Vermögen des anderen, musst du angeben wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet oder bilden wollt.
So lange darf ich der Fall ist, gibt man nur an nicht mit dieser Person in einem wechselseitigen Willen zu sein und nur eine Wohngemeinschaft.
Aber wie ich das jetzt verstanden habe, würde ich sie KOMPLETT außen vor lassen?
Korrekt. Wenn ihr wahrheitsgemäß keinen wechselweitigen Willen führen und dann habt, dann hat diese Person auch nichts in deinen Unterlagen zu suchen.
Im Formular WBA gibt es Punkte wie z.B die Frage wie viele weiter Personen gehören zu ihrer Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft insgesamt an. Viele geben dann hier eine höhere Zahl als 0 an.
Oder auch die Frage: Anzahl der Personen meiner Unterkunft (insgesamt). Hier gehört nur eine 1 rein, nicht die Mitbewohner
Dann wird man dir hier unter anderem keine Mietkosten bewilligen, sprich die Miete muss von deiner Partnerin alleine bezahlt werden, Problem dabei ist der Jobcenter könnte dann hier wieder die vermutungsbehauptung aufstellen dass eben doch ein wechselseitiger Wille vorhanden ist in dem die Partnerin oder offiziell Mitbewohnerin die Miete vollständig für dich übernehmen will.
Das ist auch in Ordnung, wenn keine Mietkosten bewilligt werden. Das ganze Thema mit dem Bürgergeld soll auch wirklich so schnell wie möglich beendet sein, wenn ich bald einen Job habe!!
Wenn dies als wechselseitiger Wille gesehen wird, dann ist dem so und das wäre dann das Risiko oder Pech meinerseits.
Oder auch die Frage: Anzahl der Personen meiner Unterkunft (insgesamt). Hier gehört nur eine 1 rein, nicht die Mitbewohner
Okay, das ist gut zu wissen. Jeder logisch denkende Mensch würde ja hier erstmal eine 2 eintragen, da man ja zu 2. in der Wohnung lebt. Okay, also eine 1.
Wenigstens eine Person hier die richtig was auf dem Kasten hat! :-)
Ein Beispiel wie man solch einen Text formulieren kann:
Anrede,
Ich bin weder befugt noch habe ich Zugang zu den Unterlagen von Personen XY, ich stehe mit genannter Personen keinem wechselseitigen Willensverhältnis, weder in der Vergangenheit, aktuell noch in naher Zukunft, es bestehen zudem keine gemeinsamen Verträge abseits das Mietverhältnisses, ich bin Einzelperson meiner Bedarfsgemeinschaft und daher mit Person XY rein als Wohngemeinschaft anzuerkennen.
Danach richten sich grundsätzlich meine Anträge zu meiner Person als alleiniger Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.
Sofern Sie Unterlagen von Person XY fordern wollen, müssen Sie sich an diese direkt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ein einfacher Texte ohne Paragraphen o.ä.
Sollte sich das Jobcenter dann bei der Person tatsächlich doch mal melden, schreibt diese im Grunde nur dass die Personen keinen Teil der Bedarfsgemeinschaft von dir ist man im keinem Bezugsverhältnis zum Jobcenter steht und dementsprechend auch nicht dazu verpflichtet ist seine Unterlagen nimm Jobcenter mitzuteilen und man dieses auch ganz klar verweigert und man ergänzt dazu noch dass man sagt dass du keine Zugang zu diesen Unterlagen hast und diese auch nicht ausgehändigt bekommst.
Vielen, vielen Dank!
es bestehen zudem keine gemeinsamen Verträge abseits das Mietverhältnisses
Sollte ich diesen Punkt evtl. weglassen?
Sie steht im Mietvertrag, ich bin nur dort gemeldet und zahle keinerlei miete.
Zusatz falls irgendwie hilfreich:
Beachten Sie:
Die Bewilligung erfolgt für einen verkürzten Zeitraum bis zum 31.07.2025, da das Probejahr zum 31.07.2025 endet. Sollte sie Leistungen ab 01.08.2025 beantragen wollen, ist Ihre Partnerin XY in Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.
Ja den Punkt kann man weglassen, aber wie ich schon sagte kann es dazu kommen dass sie da zurück Fragen stellen werden sollte das der Fall sein musst du noch mal Bescheid sagen was genau die schreiben und wie sie das Schreiben dann kann ich darauf jedenfalls auch noch mal was entsprechendes anpassen
Aber es ist trotzdem zu empfehlen auch ohne schriftliche Bestätigung vom Vermieter ein Untermietvertrag zwischen euch beiden zu erstellen.
Das ist super. Ich werde mich definitiv melden und den aktuellen Stand mitteilen. Ich bin mir sicher, dass da noch etwas kommen wird. Vielen Dank nochmal für die wirklich große Hilfe, da kann sich jeder eine Scheibe abschneiden!
Der verkürzte Zeitraum beträgt 6 Monate. Anstatt reguläre 12 Monate.
Was die da in dem Hinweis schreiben oder eben halt auch nicht sagen wollen, ist, dass Sie davon ausgehen dass du ab dem 01.08 eine Bedarfsgemeinschaft mit einer Partnerin erfüllt. Korrekt wäre hier der Hinweis vom Jobcenter zu sagen, nach dem Motto sollten Sie anderer Meinung sein oder sich der Umstand verändert haben, teilen Sie das bitte mit bzw legen Sie Widerspruch ein
Hier kommt dann quasi der Punkt zu tragen zu sagen hey auch nach diesem Jahr sind wir keine Bedarfsgemeinschaft weil wir weiterhin keinen wechselseitigen wild füreinander haben gemäß Paragraph 7 Absatz 3a SGB II
Schauen wir uns diesen Paragraphen auch einmal genauer an, können wir genau da auch die rechtliche Grundlage oder Aussage zum Thema wechselseitigen Willen.
dort steht auch ganz klar geschrieben, eine Bedarfsgemeinschaft wird vermutet wenn,............
Und selbst in der definitionsbeschreibung von der Arbeitsagentur auf deren Webseite steht im Grunde nichts anderes außer dass da halt noch mal steht dass die Voraussetzung dafür fehlt sein muss ein wechselseitigen Willen zu haben, nur anders formuliert
Okay.
auch nach diesem Jahr sind wir keine Bedarfsgemeinschaft weil wir weiterhin keinen wechselseitigen wild füreinander haben gemäß Paragraph 7 Absatz 3a SGB II
Diese Zeilen füge ich dann deiner Formulierung
Anrede,
Ich bin weder befugt noch habe ich Zugang zu den Unterlagen von Personen XY, ich stehe mit genannter Personen keinem wechselseitigen Willensverhältnis, weder in der Vergangenheit, aktuell noch in naher Zukunft, es bestehen zudem keine gemeinsamen Verträge abseits das Mietverhältnisses, ich bin Einzelperson meiner Bedarfsgemeinschaft und daher mit Person XY rein als Wohngemeinschaft anzuerkennen.
Danach richten sich grundsätzlich meine Anträge zu meiner Person als alleiniger Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.
Sofern Sie Unterlagen von Person XY fordern wollen, müssen Sie sich an diese direkt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
noch hinzu!
Nochmal "abschließend" zu dem ganzen:
Ich habe WBA, WEP, EK, VM für mich ausgefüllt und zwar nur für mich.
Kontoauszüge von mir inkl. Paypal sind bereit.
Somit habe ich nur MEINE Daten eingetragen.
Die andere Überlegung, die ich aus deinen ganzen hilfreichen Posts hier entnehme, ist das ganze dann so in Ordnung oder sollte ich aufgrund des (zu Unrecht) verkürzten Zeitraums GAR nichts einreichen, weil das JC ja alle Unterlagen bereits hat und verweigern mit dem Zusatz
auch nach diesem Jahr sind wir keine Bedarfsgemeinschaft weil wir weiterhin keinen wechselseitigen wild füreinander haben gemäß Paragraph 7 Absatz 3a SGB II
Oder so wie ich es nun gemacht habe: MEINE DATEN eingetragen
PLUS:
Anrede,
Ich bin weder befugt noch habe ich Zugang zu den Unterlagen von Personen XY, ich stehe mit genannter Personen keinem wechselseitigen Willensverhältnis, weder in der Vergangenheit, aktuell noch in naher Zukunft, es bestehen zudem keine gemeinsamen Verträge abseits das Mietverhältnisses, ich bin Einzelperson meiner Bedarfsgemeinschaft und daher mit Person XY rein als Wohngemeinschaft anzuerkennen.
Danach richten sich grundsätzlich meine Anträge zu meiner Person als alleiniger Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.
Sofern Sie Unterlagen von Person XY fordern wollen, müssen Sie sich an diese direkt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
auch nach diesem Jahr sind wir keine Bedarfsgemeinschaft weil wir weiterhin keinen wechselseitigen wild füreinander haben gemäß Paragraph 7 Absatz 3a SGB II
Nochmal Entschuldigung für das ganze hin und her und die Zeit.
Ich habe WBA, WEP, EK, VM für mich ausgefüllt und zwar nur für mich.
Anlage WEP + EK + VM muss nur ausgefüllt werden, wenn Personen AB 15 Jahren in DEINEM Haushalt (deine BG) leben. Das JC will hier deinen "Partner" drin haben ;) .
- Da dein Partner nicht teil deiner BG sein soll / ist, musst du das nicht ausfüllen
Diese Angaben hast du ja in der Vergangenheit schon gemacht, sonst würdest du ja kein Bürgergeld bekommen.
Aber klar, du kannst es gerne "nur für dich" auch nochmal ausfüllen.
Die werden dann, da wette ich fast schon drauf, versuchen zu sagen "bitte geben Sie ihren Partner hier an". oder "leider fehlen die Angaben zu ihrem Partner".
Kontoauszüge von mir inkl. Paypal sind bereit.
PayPal ist streng genommen auch ein Bankkonto, ja lieber Leser da draußen, wenn man korrekt sein will, gibt man das auch an.
99% aller Bürgergeldempfänger machen das natürlich nicht.
Warum? Kann das JC fast nie nachweisen wenn man schlau ist und auch im Rahmen eines "Kontoüberprüfungsverfahrens" taucht das nicht auf, da es kein eingetragenes Bankkonto ist.
Kontoauszüge dürfen geschwärzt werden, kleiner Tipp.
Zwar nicht vollständig, aber viele Sachen.
Die andere Überlegung, die ich aus deinen ganzen hilfreichen Posts hier entnehme, ist das ganze dann so in Ordnung oder sollte ich aufgrund des (zu Unrecht) verkürzten Zeitraums GAR nichts einreichen, weil das JC ja alle Unterlagen bereits hat und verweigern mit dem Zusatz
Streng genommen reicht dein normaler WBA und Kontoauszüge der letzten 3 Monate um DEINEN Bewilligungszeitraum zu verlängern.
Wobei Kontoauszüge habe ich damals auch nicht immer eingereicht, nur den WBA oder jemals meinen Partner in meiner BG, von dem das JC wusste, aber 5 Jahre lang waren wir eine WG bis wir uns getrennt haben.
Vielen Dank für deine ausführliche Hilfe. Geschätze 30 Minuten habe ich noch zur Abgabe.
Ich habe eine alte Mail vom letzten Antrag gefunden, wo ich geschrieben habe:
Sehr geehrte Frau Z, wie telefonisch besprochen hier nochmal der verbesserte WBA, wo ich bei Haushalt statt einer 1 eine 2 eingetragen habe mit dem Zusatz---> ab 01.08.2025.
Da wurde man natürlich, wie so oft, am Telefon überrumpelt und dazu "gezwungen"...mag sein, dass das jetzt Auswirkungen hat, aber ändern kann ich diese denke ich nicht.
Ich würde dann nun nur den WBA mit meinen Daten und Konto+Paypal versenden + natürlich der Text, dass wir keinen wechselseitigen Willen hat, etc. korrekt?
Sehr geehrte Frau Z, wie telefonisch besprochen hier nochmal der verbesserte WBA, wo ich bei Haushalt statt einer 1 eine 2 eingetragen habe mit dem Zusatz---> ab 01.08.2025.
Autsch, aber ja meistens, darauf wollen die JC hinaus, soll man das falsch verstehen und der erstmal "logische" Ansatz wäre das auch so zu schreiben. Ohne dass die Bezieher wissen welche Katastrophalen Folgen auch so eine einfache Zahl haben kann.
Nur wer fester Bestandteil der BG ist oder sein soll, wird hier mit +1 zzgl. zu der eigenen Person (1) eingetragen. In diesem Fall bleibt es bei (1).
Da wurde man natürlich, wie so oft, am Telefon überrumpelt und dazu "gezwungen"...mag sein, dass das jetzt Auswirkungen hat, aber ändern kann ich diese denke ich nicht.
Klassiker, deswegen NIEMALS mit dem JC irgendwelche Absprachen machen, immer darauf verweisen alles Schriftlich zukommen zu lassen weil nur dann hast du eine Rechtshandhabe ggf. Widerspruch o.ä. einzulegen.
Deswegen trägst du überall nur dich ein.
Ich würde dann nun nur den WBA mit meinen Daten und Konto+Paypal versenden + natürlich der Text, dass wir keinen wechselseitigen Willen hat, etc. korrekt?
Schreibe folgendes:
Anrede,
anbei übersende ich Ihnen die Anlage WBA zzgl. dazugehörige Kontoauszüge zu meiner Bedarfsgemeinschaft.
Ihrer Aufforderung Unterlagen von PERSON XY Ihnen zukommen zu lassen, kann ich leider nicht nachkommen, da ich mit PERSON XY keine Bedarfsgemeinschaft bilde oder die Absicht dessen habe. Ich habe mit o.g. Person keinen wechselseitigen Willen füreinander Sorge zu tragen, im Sinne des § 7 Abs. 3(a) SGB II. Dies wird sich auch absehbarer Zeit nicht ändern.
Ich bin mit PERSON XY rein als Wohngemeinschaft anzuerkennen.
Ich bin weder befugt noch habe ich Zugang zu persönlichen Unterlagen von PERSON XY oder Erlaubnis diese an Dritte weiterzuleiten. Dies gilt auch in der Umkehr.
Danach richten sich meine Anträge grundsätzlich zu meiner Person als alleiniger Teil meiner Bedarfsgemeinschaft.
Sofern Sie Unterlagen von Person XY fordern wollen, müssen Sie sich an diese direkt wenden.
Die Absicht mit Person XY eine BG ab dem 01.08.2025 zu bilden, wie in meiner E-Mail vom XXXXX erläutert, wird hiermit widerrufen da dies beidseitig nicht gewünscht ist.
Sollten Veränderungen in dieser Hinsicht stattfinden, teile ich dies mit Anlage VÄM entsprechend mit.
Mit freundlichen Grüßen
Alles genau so übernommen und abgeschickt! Super! Das mit dem bereits eingereichten Wohngeldantrag hab ich dem JC jetzt auch nicht mitgeschickt, richtig? :-)
Ein Wohngeldantrag wäre ua. nur dann notwendig, wenn man Aufstockend Leistungen erhält.
WBA ist abgeschickt OHNE WEP, EK, VM da ich dachte nur WBA :-)
Ich meine es kann ja nicht sein, dass man wirklich für jemanden aufkommen muss wenn man nicht möchte.
Nein, das muss man nicht. Aber sie steht ja schon für dich ein, indem du umsonst in ihrer Wohnung lebst und sie wahrscheinlich auch sonst einiges zum gemeinsamen Lebensunterhalt beisteuert.
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, weil ihr als Paar zusammenlebt. Da steht man eben auch füreinander ein. Es könnte aber auch sein, dass sie das, wenn du noch länger von Bürgergeld und auf ihre Kosten lebst, irgendwann nicht mehr will. Die Alternative wäre dann tatsächlich, dass du dir einen Job suchst - wie du es als Bürgergeldempfänger auch angegeben hast. Wenn du nicht arbeitssuchend bist, steht dir weder mit noch ohne Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld zu.
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, weil ihr als Paar zusammenlebt. Da steht man eben auch füreinander ein.
Diese pauschalisierte Aussage, ist falsch.
Nur weil man ein Paar ist & Zusammenlebt, muss kein wechselseitiger Wille füreinander vorhanden sein und ändert wieder alles.
Du musst nichts angeben. Wenn du es unterlässt, weist du damit halt keine Bedürftigkeit bzw. keinen Leistungsanspruch nach und dementsprechend bekommst du nichts.
Wenn du was bekommen möchtest, musst du zeigen dass du bedürftig bist bzw. dass du einen Anspruch auf die fragliche Leistung hast. Also musst du entsprechende Nachweise erbringen, dass das Geld auch als Bedarfsgemeinschaft nicht reicht und kein Amtsschimmel sagen kann "der hat doch 'ne berufstätige Freundin, dann kann die ihn ja mit durchbringen".
Es läuft nicht so nach dem Motto "och, wenn der sagt dass das Geld nicht reicht, wird's schon stimmen, also wie viel dürfen wir denn überweisen".
Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich mir den Antrag aufgrund des Gehaltes der Freundin sparen kann und zu 99% nichts bekommen werde.
So gesehen reicht das Geld ihrer Meinung nach.
Es geht nicht darum gar nichts anzugeben, sondern rechtlich nicht nötige Sachen eben nicht anzugeben, wodurch mir auch kein Nachteil entstehen darf, da ich die Pflicht nicht verletze.
Vielen Dank für die Antwort.
Es ging darum, dass wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden ich Leistungen bekommen würde und es wohl nicht rechtens ist, dass Angaben und Offenlegungen von Nicht-Antragstellern gefordert werden. Ein User unter einer sehr ähnlichen Frage meinte, dass man selbst auch Rechte hat und diese wären nur Angaben zu seiner eigenen Person machen zu müssen.
Also: bei Offenlegung der Partnerin wäre ich aufgrund des Gehalts, wenig Miete, etc. raus und wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft sind weil sie nicht für mich einsteht, etc. würde es gehen. Ich meine es kann ja nicht sein, dass man wirklich für jemanden aufkommen muss wenn man nicht möchte.
Es ging darum, dass wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden ich Leistungen bekommen würde
Dann weise nach, dass es keine Bedarfsgemeinschaft ist?!
Studenten aus ihren WGs haben Erfahrung damit: Man legt den Untermietvertrag vor, zeichnet auf dem Grundriss der Wohnung die Privatzimmer der einzelnen WG-Mitglieder sowie die gemeinschaftlich genutzten Räume ein, schickt ein Foto mit dass im Privatzimmer auch wirklich ein Einzelbett steht... Und was auch immer der Amtsschimmel halt noch gerne möchte, als Nachweis dass man tatsächlich nicht als Liebespaar zusammenlebt.
Ein User unter einer sehr ähnlichen Frage meinte, dass man selbst auch Rechte hat und diese wären nur Angaben zu seiner eigenen Person machen zu müssen.
Ja, wie gesagt: Keiner zwingt dich, diese Angaben zu machen. Dann bekommst du halt auch nichts.
Ich meine es kann ja nicht sein, dass man wirklich für jemanden aufkommen muss wenn man nicht möchte.
Vollkommen richtig.
Zusammenzuziehen und gemeinsam durchs Leben zu gehen, wäre allerdings eine verdammt seltsame Art, zu zeigen dass man vollkommen unabhängig voneinander ist. Findest du nicht?
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Nochmal, auch wenn du es offenbar mit aller Gewalt ignorieren willst: Du bist derjenige, der Geld haben will, also bist du auch in der Bringschuld, nachzuweisen dass du einen Anspruch darauf hast.
Wenn irgendeine Bank zu dir kommt und Geld von dir haben will, sagst du ja auch nicht einfach "okay, wohin darf ich es überweisen", sondern verlangst erstmal einen Nachweis, dass du tatsächlich noch Geld zu bezahlen hast.
Mit der gesetzlichen Vermutung erfolgt eine Art von Beweislastumkehr: soweit eine Partnerschaft schon eingeräumt wurde, müsste die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft entkräftet werden. Hierbei sind einfache Behauptungen nicht ausreichend.
Okay verstehe...also getrennte Konten gibt es und keinerlei sonstige gemeinsame Verträge die das ganze nachweisen dass man füreinander einsteht..
Nun wenn man den Partner in die BG aufnehmen will, füllt man das Formular WBA (wenn der Leistungszeitraum ausläuft) aus - oder - das Formular "VÄM" (Veränderungsmitteilung), gibt dort alle angaben an, legt die ganzen geforderten Unterlagen bei, schickt das ab.
Ich habe den WBA ausgefüllt und zwar NUR für mich. War das jetzt zu viel? Sorry, für mich ist das sehr viel, was man hier "richtig machen" muss.
Oder meinst du, dass ich wirklich KEINE der geforderten Unterlagen abgeben muss? Ich dachte ein WBA wo nur meine Daten hineinkommen, da ich ja eine Leistung weiterbeantragen möchte?