Wie erkenne ich den Unterschied zwischen einer panikattacke und einem Herzinfarkt?

Hallo erstmal, wie schon im Titel gefragt frage ich mich wie erkenne ich den Unterschied zwischen einer panikattacke und einem Herzinfarkt. Ich bin 16 Jahre alt und habe seit ich 13 bin (Anfang 2020) panikattacken. Aber jetzt nicht von einem Psychologen bestätigt. Ich habe mich nach ungefähr einem Jahr damit Abgefunden und es hat aufgehört. Aber seit C.a 3-4 Monaten hat es wieder angefangen, zumindest glaube ich das. Weil es ist ganz anders als damals und jetzt hab ich Angst das es wirklich was an meinem herzen ist. Meine Symptome sind : benommenheit, Schwindel, atemnot,Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Hoher puls und blutdruck (164/86). Vorgestern bin ich mit leichten brustschmerzen links aufgewacht die 1 Stunde anhielten, sie Taten nicht wirklich weh aber es hat sich nicht normal angefüllt. Ich war auch schon 2 mal im Krankenhaus ein mal 2020 und ein mal vor C.a 2 Wochen. Ich hatte beide Male ein EKG dass aber beide Male unauffällig war. Am 06.06 habe ich noch viele weitere Untersuchungen z. B ein bluttest und ein Ultraschall meiner Schilddrüse. Eigentlich würde ich denken das es panikattacken sind da ich das schon mal hatte aber früher gingen diese nur 20-30min bis sie komplett vorbei waren. Aber wenn ich jetzt welche habe gehen diese bis zu 1-2 Stunden manchmal auch nur 30 Minuten aber eine Stunde später nochmal das selbe. Dazu kommen Tage voller Kopfschmerzen. Zur Info ich bin nicht Übergewicht und treibe Sport. hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Eine Antwort würde mir sehr helfen.

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wie erkenne ich den Unterschied zwischen einer panikattacke und einem Herzinfarkt.

Eine Psyche kann natürlich die "Symptome" eines Herzinfarktes "simulieren".
Aber ein echter Herzinfarkt (ausgenommen der "Stille" Infarkt) zeigt sich durch div. Symptome wie zb.:

  • Panische Angst
  • Druckgefühl in der Brust (der Pat. fässt sich meistens ans Herz)
  • Enge Gefühl
  • Linksseitige Ausstrahlungen in Arm, Kiefer, Bein (schmerzen)
  • Liegt man, wird einem schneller Schwarz vor Augen (Stichpunkt: Schwindel), sitzt man wird das Gefühl weniger
  • Dyspnoe (Atemnot / Kurzatmigkeit)

AUF GAR KEINEN FALL ... sollte man die Beine hochlegen.
Das machen Laien leider oft, sorgen aber dafür dass der Pat. meistens Reapflichtig wird weil sie durch die Hochlagerung sorgen, dass mehr Blut und damit mehr "Druck" auf das bereits geschwächte Herz kommt und somit jemanden töten können (im schlimmsten Fall).

Und viele Laien beherrschen eine qualitative Reanimation nicht, dennoch sollte man diese versuchen. Denn wir sagen im Rettungsdienst: "Was bereits tot ist, kann nicht toter gemacht werden".

Bei einer richtigen Reanimation KANN der Thorax (Brustkorb) brechen. Genau genommen das Sternum (Brustbein). Das ist okay und man sollte nicht aufhören, zeigt einem nur dass man die Rea in der richtigen Drucktiefe macht.

Kleiner Reminder:

  • 5-6 cm Drucktiefe
  • immer ENTLASTEN (Hand-off-time möglichst gering halten)
  • 30 Kompressionen : 2 Beatmungen
  • Drücken ist wichtiger als Beatmung (!)
  • AED (Defibrillator verwenden sofern vorhanden)

Ist der Pat. noch bei Bewusstsein, Rettungsdienst rufen, beruhigen, Beengte Kleidung entfernen, Fenster auf machen, ca. 60° Lagerung (sitzend)

Meine Symptome sind : benommenheit, Schwindel, atemnot,Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Hoher puls und blutdruck (164/86).

Atemnot (Dyspnoe) kann den Schwindel erzeugen (Hyperventilation), damit auch zur Benommenheit und Kopfschmerzen.

Mehr Anstrengung = höherer Puls = höhere Belastung (ergo hoher RR (Blutdruck)).
Sind 164/86 deine Ruhe-Puls? Der ist dann natürlich viel zu hoch und sollte Medikamentös ggf. behandelt werden. Wobei eher dein Systolischer Wert (164) zu hoch ist, dein Diastolischer Wert (86) noch okay ist.

Rückenschmerzen kann alle möglichen Uhrsachen haben, je nachdem wo sich diese befinden.

früher gingen diese nur 20-30min bis sie komplett vorbei waren. Aber wenn ich jetzt welche habe gehen diese bis zu 1-2 Stunden manchmal auch nur 30 Minuten aber eine Stunde später nochmal das selbe.

Bist du danach komplett Symptomfrei?

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Ein Umzug ist jederzeit möglich und erlaubt.
Eine "Erlaubnis" braucht man vom JC nur, wenn man Umzugskosten oder Kaution übernommen haben will.

Wobei es hier mehr um Umzugskosten geht, wenn ein Wohnortwechsel wegen eines unterschriebenen Arbeitsvertrages notwendig ist.

Darf ich dass oder muss ich - salopp gesagt - von 8.00 - 18.00 Uhr warten und darauf spekulieren, dass die Sachbearbeiterin anruft, wenn ich noch im Hause bin.

Ja das darfst du, das macht es auch für den SB einfacher seine Zeit besser einzuplanen, aber im Regelfall rufen die dann auch nur innerhalb ihrer Geschäftszeiten an bzw. die meisten beim JC arbeiten bis 17-18 Uhr.

Ob das aber berücksichtigt wird, ist eine andere Sache.

Daher empfiehlt es sich hier einfach einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen, WENN du eine neue Wohnung gefunden hast. Vorher macht es wenig Sinn.

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Komisch dass du nichts findest, wenn man bei Google:

drohnenführerschein a1/a3 gewicht

eingibt. Ich finde dazu gleich auf der 1. Seite folgenden Link:

https://www.kopter-profi.de/drohnen-fuehrerschein#:~:text=A1%2FA3,Luftfahrt%2DBundesamt%20(LBA).

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Ohne passenden Monitor bringt dir keine 144 FPS irgendwas.
Von den genannten kannst du beide R5 nehmen. R7 wenn du mehr Multicore machen willst. Aber zu empfehlen wäre der 3D-Prozessor unter den R5

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Kann mir da jemand weiterhelfen wie ich dies beheben kann?

Das kannst du nicht beheben, da deine Bonität nicht ausreichend ist oder das Produkt nicht auf Rechnung bestellt werden kann. Amazon will hier dass du auf eine der 3 Zahlungsarten wechselst:

  • Kreditkarte
  • Lastschrift
  • Guthaben (man muss hier neu bestellen und neu dann auswählen)

Fun Fact: Amazon sagt immer gerne (der Support), dass Rechnungskauf nur bei Produkten geht, die von Amazon angeboten werden. Das ist aber falsch. Aber die Wahrscheinlichkeit ist höher das Produkte die nicht von Amazon verkauft & versendet werden, abgelehnt werden.

Allerdings passiert dies auch bei Produkten die bei Amazon lagernd sind oder von Amazon verkauft werden.

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Tauschen sich die Ämter untereinander aus bzw. darf das Jobcenter die Akten einfach an das andere Jobcenter weitergeben? Das hätte ich nämlich ungerne.

Prinzipiell tauschen sich Jobcenter untereinander aus, wenn es notwendig ist.

Zieht man in eine andere Stadt, wird meist eine neue eAkte angelegt speziell für diesen Bezirk in dem man seinen neuen Antrag stellt. Meine Akte umfasste zb. in Hamburg fast 300 Seiten (aktuellste Akte), in anderen Städten kommen halt entsprechend viele weitere dazu.

Deswegen gibt es die eAkte, auf die aber nicht jeder Zugriff hat, aber man Bundesweit auf diese Zugriff haben kann. Ein Leistungssachbearbeiter in Hamburg kann zb. nicht in die eAkte einer anderen Person außerhalb Hamburg´s hineinschauen oder hat gänzlich keinen Zugang zu anderen eAkten von Beziehern, für die man nicht zuständig ist (im Normalfall).

In der "Eingangszone" sieht das wiederum anders aus, sowie bei Arbeitsvermittlern.

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Auf telefonischer Nachfrage erfuhr ich, dass ich hinziehen kann, wo ich möchte, theoretisch auch in eine Stadt, die 600 km entfernt liegt.

Grundsätzlich ist das richtig.
Jeder Mensch darf hinziehen, wohin dieser möchte. Auch im ALG II-Bezug.

Nun frage ich mich, ob das Jobcenter automatisch Umzugskosten, etc. übernimmt?

Grundsätzlich nein.
Umzugskosten und auch die Kaution der neuen Wohnung übernimmt das JC nur dann, wenn diese dem Umzug zustimmen. Hierzu muss man einen Antrag stellen, wenn man eine neue Wohnung hat, die Kosten der Unterkunft sowie die Kaution zu übernehmen (innerhalb der selben Stadt). Einher geht hier dann meist auch der kostengünstige Umzugswagen.

Möchte man aber außerhalb der Zuständigkeit umziehen, zb. in eine 600 km entfernte Stadt, dann kann das JC die Kosten hierfür übernehmen, WENN ein gut begründeter Antrag gestellt wird, warum es unbedingt soweit weg muss.

Ein Umzug von Köln nach Munster (Niedersachsen) zb., kostet über 2000 €, fast schon 3000 € (und das war schon günstig). Und hier reden wir von ca. 439 km.

Oder werde ich dann noch mal gesondert Anträge stellen müssen, sobald sich eine Wohnung gefunden hat?

Das vorgehen ist hier immer gleich.

  • Wohnung suchen & Besichtigen
  • Exposé einreichen
  • Antrag stellen auf Übernahme der KdU
  • Antrag stellen auf Übernahme Kaution (! - WICHTIG - !)
  • Antrag auf Übernahme der Umzugskosten

Sollte das JC die Kaution, damit den Antrag auf Umzug nicht stattgeben aber zb. die Miete übernehmen, muss man die Kaution selber aufbringen oder einen Bürgen haben.

Ein Bürge muss hierbei nicht zwangsläufig eine andere Person, sondern kann auch eine "Kautionsversicherung" sein, wenn der Vermieter damit kein Problem hat.

Bei einer "Kautionsversicherung" fließt kein Geld für die Kaution, aber der Vermieter hat eine Kautionssicherheit.

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Wenn das Netzteil bei dem alten PC Problemlos funktioniert hat aber nicht mehr beim neuen PC und jetzt auch beim alten PC nicht mehr funktioniert, dann ist die Fehlerquelle schnell herausgefunden.

Du brauchst ein neues Netzteil

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Wenn die GPU nie über den von dir genannten Wert kommt, was macht dann deine CPU ? liegt die bei annähernd 100% ? Wenn ja, kann es sein dass du einen Bottleneck hast. Hier wäre ein Upgrade der CPU ratsam.

Sollten die Werte aber auch gering sein, dann kann man froh sein, heißt, die GPU langeweilt sich :)

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ob man einfach eine Grafikkarte einbauen kann, obwohl da schon eine Grafikeinheit in der CPU eingebaut ist.

Ja kannst du.
Im Normalfall erkennt dein System eine dedizierte Grafikkarte und schaltet dann die APU ab. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du das zb. im BIOS um- bzw. ausschalten.

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Würdest du den PC so selber bauen, dann würdest du etwas mehr als 100 € sparen.
Allerdings lassen sich ein paar Komponenten austauschen und sparen oder für das selbe Geld bessere Komponenten beim Selbstbau ermöglichen.

Besonders mit nem Budget von 1200 €.

Dauerhaft 144 Herz wird man mit dem PC nicht erreichen. Man braucht auch einen geeigneten Monitor dafür.

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Kann man damit zocken? Also gut zocken.

Einfache Spiele auf bis zu mittleren Einstellungen, sollte möglich sein.

Ich möchte fortnite, mw2, warzone 2,valo, battlefield, csgo zocken. 

CoD und Battlefield sind anspruchsvoll, hier wirst du eine Mischung aus niedrigen und mittleren Einstellungen wählen müssen. Die FPS schätze ich auf bis zu 100 auf niedrigen Einstellungen.

Bei den anderen genannten Spielen mittlere Einstellungen bis hohe.

Hauptproblem wird auch die Temperatur sein.
Diese wird bei Last locker bei mind. 70 - 80 bis 100 ° liegen. Der Airflow ist eine Katastrophe für solche Art PCs, besonders wenn ich mir das Innenleben so anschaue.

Ist der gut zum zocken?

Der PC ist eher als Office-PC einzustufen als damit vernünftig zocken zu können. Ältere Spiele bzw. der letzten Generation, ist möglich. High-End Spiele wird es schon schwerer.

Umrüsten wird man da sicherlich hier und da etwas, aber nicht ausgiebig und nur endlich. Das Innenleben und der schlechte Airflow ist da nochmal eine ganz andere Sache.

Ein modernes ATX-Mainboard als das was verbaut ist, wirst du da nicht einbauen können. Es sei denn du bist gut mit der Flex um ein IO-Panel zu flexen und andere Umbauarbeiten.

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Dein Name ist völlig Irrelevant.
Ebenso ist der Name irrelevant, wohin man was überweist.

Wichtig ist dass die IBAN korrekt ist.

Ob du deine IBAN weitergibst, ist dir überlassen.
Unberechtigte Abbuchungen (Lastschrift) kannst ja zurückholen.

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Dürfen schon, wenn auch eher unüblich, sofern diese Personen tatsächlich auch Anwälte sind. Umfassende Rechtsdienstleistungen dürfen nur durch einen Rechtsanwalt oder diesem gleichgestellte Personen nach den für diesen Personenkreis geltenden Rechtsvorschriften erteilt werden. Fälle echter Rechtsanwendung sind allein dem Rechtsanwalt vorbehalten.

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 und ich nun 52€ HF habe und über 90€ Inkasso kosten zusätzlich

Na 90 € Inkassogebühr ist eher fake.
Schlüssel mal bitte Posten für Posten auf, was man von dir haben will.

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Vodafone ist Müll. In vielen Punkten.

Telekom ist teuer, aber guter Service.

1und1 ... naja bisher im DSL-Bereich die besten Erfahrungen.

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Das wurde bereits mehrfach erwähnt.

Auslöser waren ua. die Aussagen von ihm selber, mit Kindern nackt zu spielen, die Phantasien die er verbreitet und auch das Pornographische Material was man bereits auf seinen Geräten gefunden hat. Besonders sein Blog den er führte machte die Ermittler nun darauf aufmerksam inkl. div. Strafanzeigen.

Es ist davon auszugehen dass die Bewährung zu einer Haftstrafe umgewandelt werden wird, da der Herr Winkler auch wohl gegen seine Bewährungsauflagen, mal wieder, verstoßen hat. Möglicherweise wird die Gesamtstrafe auch noch verlängert.

Den seine bisherigen Richter haben einen Straftäter laufen gelassen, jegliche Warnungen ignoriert und genau wovor gewarnt wurde, stellt sich nun als Realität hinaus.

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Die Antwort von Tina ist schon sehr gut.
Zur Klarheit: Im letzten Bestellprozess muss der Bestellbutton mit "Kostenpflichtig bestellen" versehen sein.

Auf dieser "Zusammenfassungsseite" müssen dann auch alle Kosten ersichtlich sein die anfallen. Wenn der Händler Versandkosten, Artikelpreis und noch der Meinung ist extra Kosten, wie eine Liefergebühr zu berechnen, ist das nicht unzulässig.

Man sieht ja was man bestellt. Allerdings können nach dem Betätigen des Buttons keine weiteren Kosten geltend gemacht werden im Rahmen dieser Bestellung.

Ausgenommen sind zb. Retouren-Kosten, je nachdem wie sie in den AGBs erklärt sind.

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