Bürgergeldauszahlung Brückentag?
Hallo, normalerweise ist mein Bürgergeld am letzten Werktag des Monats auf meinem Konto. Aber morgen ist ein Brückentag. Kann es deshalb zu Verspätungen kommen? Ich habe zwar im Internet gelesen, dass es morgen definitiv ausgezahlt wird, aber ich habe meine Zweifel.
9 Antworten
Kann es deshalb zu Verspätungen kommen?
Wieso Verspätungen? Da der 30.05. ein normaler Bankarbeitstag ist, ist es hier ausgeschlossen dass es zu "Verspätungen" kommt, wenn das Geld schon längst auf deinem Konto ist. Denn genau das ist es schon bzw. "vorgemerkt".
SGB II-Leistungen sind nämlich idR. Terminüberweisungen und gehen um den 20. raus und MÜSSEN am letzten Bankarbeitstag zur Verfügung stehen. Nächstes Jahr wäre das also nicht morgen, sondern heute (Donnerstag), weil der Feiertag morgen, auf einen Freitag fällt.
Really? Dachte Datumsabhängig ^^
Da merkt man mal wie wenig ich mich mit den eigentlichen Feiertagen beschäftige. Ich sehe nur "Feiertag? Nehme ich! gibt mehr Zuschläge" :D
Da die Banken morgen arbeiten und auch das jobcenter arbeitet, sollte dein Geld morgen irgendwann im Laufe des Tages auf deinem Konto sein. Nicht direkt morgens um 8 Uhr sondern eventuell auch erst abends Punkt und selbst wenn es morgen nicht kommt spätestens Montag hast du es dann wenn der erste ist ja erst am Sonntag
Bei allen Leuten die ich kenne ist das jc Geld immer morgens direkt drauf
und selbst wenn es morgen nicht kommt spätestens Montag hast du es dann wenn der erste ist ja erst am Sonntag
Spätestens am Montag würde ich mit einer Klageankündigung beim JC stehen, wenn es nicht SOFORT unterlassen wird, rechtswidrig zu handeln.
Das Geld darf nämlich nicht erst am 01. auf dem Konto sein, sondern muss im VOR-Monat auf dem Konto sein damit man Pünktlich ab dem 01. des Folgemonats um 00:00:01 darauf zugreifen kann.
Spätestens am Montag würde ich mit einer Klageankündigung beim JC stehen, wenn es nicht SOFORT unterlassen wird, rechtswidrig zu handeln.
Ein großer Spruch mit wenig Substanz.
Im Grund nichts als sinnlose Hetze.
Das Geld darf nämlich nicht erst am 01. auf dem Konto sein
Stimmt, sollte es am 1. nicht auf dem Konto sein, darf es nicht mehr kommen. 😂😂😂
Sinnlose Hetze? Wo auch immer hier eine Hetze sein soll, wenn man für sein Recht und die Pflicht vom JC kämpft.
Hierer sprechen über 20 Jahre erfolgreiche, dankbare, aber nicht Stolze Erfahrung.
Hierer sprechen über 20 Jahre erfolgreiche, dankbare, aber nicht Stolze Erfahrung.
Diese Zeit4 hättest Du mögli8cherweise verringern können als solche sinnlosen, aggressiven Sprüche loszulassen. Zumal Du nicht weist ob das Geld wirklich am 30.5. nicht auf dem Konto ist
n Pünktlich ab dem 01. des Folgemonats um 00:00:01 darauf zugreifen kann.
Das wäre doch die richtige Zeit für eine Nachtschicht wenn man arbeitet.
Meinst du nicht dass ich sie verringert hätte wenn es möglich gewesen wäre? 🤔
Das wäre doch die richtige Zeit für eine Nachtschicht wenn man arbeitet.
in der ich gerade sitze und mir eine goldene Nase verdiene 😊
Warum könnte das wohl so sein?
am letzten Werktag des Monats
Am letzten Bankarbeitstag.
Sollte sollte es auch in diesem Monat sein :)
Was für ein Brückentag und bei wem ?
Morgen ist der letzte Bankarbeitstag im Monat Mai, laufende Leistungen müssen spätestens morgen in Voraus für den Juni auf dem Konto zur Verfügung stehen.
Ein Brückentag ändert nichts an der Auszahlung. Es ist ein ganz normaler Bankarbeitstag.
Chr. Himmelfahrt ist immer Donnerstags ;-)