Bürgergeldauszahlung Brückentag?

9 Antworten

Kann es deshalb zu Verspätungen kommen?

Wieso Verspätungen? Da der 30.05. ein normaler Bankarbeitstag ist, ist es hier ausgeschlossen dass es zu "Verspätungen" kommt, wenn das Geld schon längst auf deinem Konto ist. Denn genau das ist es schon bzw. "vorgemerkt".

SGB II-Leistungen sind nämlich idR. Terminüberweisungen und gehen um den 20. raus und MÜSSEN am letzten Bankarbeitstag zur Verfügung stehen. Nächstes Jahr wäre das also nicht morgen, sondern heute (Donnerstag), weil der Feiertag morgen, auf einen Freitag fällt.


Antitroll1234  29.05.2025, 13:58
Nächstes Jahr wäre das also nicht morgen, sondern heute (Donnerstag), weil der Feiertag morgen, auf einen Freitag fällt.

Chr. Himmelfahrt ist immer Donnerstags ;-)

Comp4ny  29.05.2025, 14:05
@Antitroll1234

Really? Dachte Datumsabhängig ^^
Da merkt man mal wie wenig ich mich mit den eigentlichen Feiertagen beschäftige. Ich sehe nur "Feiertag? Nehme ich! gibt mehr Zuschläge" :D

Da die Banken morgen arbeiten und auch das jobcenter arbeitet, sollte dein Geld morgen irgendwann im Laufe des Tages auf deinem Konto sein. Nicht direkt morgens um 8 Uhr sondern eventuell auch erst abends Punkt und selbst wenn es morgen nicht kommt spätestens Montag hast du es dann wenn der erste ist ja erst am Sonntag


Niklas122267  29.05.2025, 23:09

Bei allen Leuten die ich kenne ist das jc Geld immer morgens direkt drauf

Comp4ny  29.05.2025, 12:33
und selbst wenn es morgen nicht kommt spätestens Montag hast du es dann wenn der erste ist ja erst am Sonntag

Spätestens am Montag würde ich mit einer Klageankündigung beim JC stehen, wenn es nicht SOFORT unterlassen wird, rechtswidrig zu handeln.

Das Geld darf nämlich nicht erst am 01. auf dem Konto sein, sondern muss im VOR-Monat auf dem Konto sein damit man Pünktlich ab dem 01. des Folgemonats um 00:00:01 darauf zugreifen kann.

GutenTag2003  29.05.2025, 20:08
@Comp4ny
Spätestens am Montag würde ich mit einer Klageankündigung beim JC stehen, wenn es nicht SOFORT unterlassen wird, rechtswidrig zu handeln.

Ein großer Spruch mit wenig Substanz.

Im Grund nichts als sinnlose Hetze.

GutenTag2003  29.05.2025, 20:12
@Comp4ny
Das Geld darf nämlich nicht erst am 01. auf dem Konto sein

Stimmt, sollte es am 1. nicht auf dem Konto sein, darf es nicht mehr kommen. 😂😂😂

Comp4ny  30.05.2025, 00:48
@GutenTag2003

Sinnlose Hetze? Wo auch immer hier eine Hetze sein soll, wenn man für sein Recht und die Pflicht vom JC kämpft.

Hierer sprechen über 20 Jahre erfolgreiche, dankbare, aber nicht Stolze Erfahrung.

GutenTag2003  30.05.2025, 01:29
@Comp4ny
Hierer sprechen über 20 Jahre erfolgreiche, dankbare, aber nicht Stolze Erfahrung.

Diese Zeit4 hättest Du mögli8cherweise verringern können als solche sinnlosen, aggressiven Sprüche loszulassen. Zumal Du nicht weist ob das Geld wirklich am 30.5. nicht auf dem Konto ist

n Pünktlich ab dem 01. des Folgemonats um 00:00:01 darauf zugreifen kann.

Das wäre doch die richtige Zeit für eine Nachtschicht wenn man arbeitet.

Comp4ny  30.05.2025, 01:37
@GutenTag2003

Meinst du nicht dass ich sie verringert hätte wenn es möglich gewesen wäre? 🤔

Das wäre doch die richtige Zeit für eine Nachtschicht wenn man arbeitet.

in der ich gerade sitze und mir eine goldene Nase verdiene 😊

Warum könnte das wohl so sein?

am letzten Werktag des Monats

Am letzten Bankarbeitstag.

Sollte sollte es auch in diesem Monat sein :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Was für ein Brückentag und bei wem ?

Morgen ist der letzte Bankarbeitstag im Monat Mai, laufende Leistungen müssen spätestens morgen in Voraus für den Juni auf dem Konto zur Verfügung stehen.

Ein Brückentag ändert nichts an der Auszahlung. Es ist ein ganz normaler Bankarbeitstag.