Das kann ja nur ein Änderungsvertrag des bisher bestehenden Vertrages sein, die Frist dir gegenüber wird für den Arbeitgeber dadurch nicht unterbrochen.

Relevant ist die Betriebszugehörigkeit, diese ändert sich nicht.

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Ja das ist nur ein Verwarnungsgeld.

 wie in meinen Fall ein b Verstoß ?

Nein, kein B-Verstoß.

Es gibt kein B-Verstoß bei Geschwindigkeitsverstößen, da gibt es nur einen A-Verstoß ab 21 km/h zu schnell.

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Du darfst auch nicht alles ernst nehmen auf TikTok, wenn dort im Auto zwei muskulöse Typen sitzen und dir erzählen das sie jetzt als die 10 jährige Chantal und Susi unterwegs zu einem Treffen mit dem 52 jährigen Heinz sind.

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Ich würde springen versuchen.

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Natürlich darf die Schule das doppelt erhaltene Geld nicht behalten.

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Soll er durch die Äpfel fahren

Ja

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Da schau mal bei z.B. sim.de vorbei, da gibt es ähnliche Anhebote

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Stimmt das ?

Da dies offensichtlich so vertraglich vereinbart wurde, ist diese Abweichung möglich.

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Am 15. bekommst für den laufenden Monat das Gehalt und rückwirkend für die paar Tage im August.

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In welche ETFS kann man risikolos investieren?

In gar keinen

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Spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ist die Vergütung (zumindest die Mindestvergütung) vom Betrieb zu zahlen.

Dein Betrieb befindet sich in Verzug, frage nach was da schiefgelaufen ist.

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Blockieren, nichts zahlen.

Lass die vor Gericht ziehen, was die aber nicht tun werden, wenn doch und es sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dann und nur dann reagieren und diesem widersprechen.

Wenn erneut etwas unberechtigt abgebucht wird, wieder der Lastschrift widersprechen und dann auch Anzeige erstatten.

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Schau in das Gutachten oder ABE der Räder, darin steht welche Auflagen für dein Fahrzeug zu erfüllen sind.

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OLG Hamburg v. 02.07.1981: Wenden bei geteilten Fahrbahnen ist doppeltes Linksabbiegen:
Das OLG Hamburg (Beschluss vom 02.07.1981 - 2 Ss 121/81 OWi) hat entschieden:
Das Wenden unter Benutzung eines Mittelstreifendurchbruchs besteht aus einem (§ 9 Abs. 5 StVO) oder mehreren Abbiegevorgängen (doppeltes Linksabbiegen), auf die die Absätze 1 - 4 des § 9 StVO in allen Fällen unmittelbar anwendbar sind. Deshalb ist ein Kraftfahrer, der dem Wendenden aus einer dem Mittelstreifendurchbruch gegenüberliegenden, nicht bevorrechtigten Straße entgegenkommt, ungeachtet eines Verkehrszeichens 205 gemäß § 9 Abs. 4 StVO vorrangig befugt, nach rechts in die Vorfahrtstraße einzubiegen. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 2.7.81 (" Ss 121/81 OWi)

https://verkehrslexikon.de/Texte/Wenden2.php

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Kannst auch schon vorher abgeben, 14 Tage ist das Mindeste bei einer Frist von 14 Tagen.

Wenn zu früh, besteht halt die Möglichkeit des AG ebenfalls zu kündigen mit halt der Frist von 14 Tagen

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5 Euro am Tag ist am meisten und wird sich auf Jahrzehnte gesehen am meisten lohnen, kannst diesen Betrag auch am Anfang oder Ende des Monats investieren.

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