Jobcenter - Aufforderung zum Wohngeldantrag?
hallo Leute, ich habe eine dringende Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich arbeite seit einigen Monaten als Angestellter und erhalte noch gleichzeitig eine kleine Aufstockung vom Jobcenter.
Das Jobcenter hatte mich vor drei Monaten aufgefordert, Wohngeld zu beantragen, weil nach Berechnung des Jobcenter ich durch Wohngeld mehr zur Verfügung hätte als durch das Jobcenter und andere Träger vorrangig in Anspruch genommen werden müssen, und erst als letztes das Jobcenter.
Meine Fragen sind:
1) wir sind insgesamt mit mir 3 Haushaltsmitglieder. Ich arbeite und erhalte Aufstockung. Das zweite Mitglied arbeitet ganz normal ohne Aufstockung. Das dritte Mitglied arbeitet und erhält auch Aufstockung.
Entfällt dann der Anspruch auf Wohngeld von mir nicht automatisch, weil ein Haushaltsmitglied, neben mir, Transferleistungen bezieht?
2) was würde passieren, wenn ich keinen Wohngeldantrag stelle? Wird das Jobcenter die Leistungen aufheben? Kann das Jobcenter was zurückfordern, weil ich keinen Wohngeldantrag gestellt habe bzw. mich gar sanktionieren??
ich würde mich wirklich über jede Hilfe freuen und bedanken.
4 Antworten
Das Jobcenter kann dich tatsächlich auffordern, Wohngeld zu beantragen, weil das Wohngeld gegenüber Bürgergeld und anderen Sozialleistungen vorrangig ist. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 12a SGB II, der besagt, dass Leistungsberechtigte verpflichtet sind, vorrangige Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Zu deinen Fragen: Ein Haushaltsmitglied, das Transferleistungen wie Bürgergeld-Aufstockung bezieht, führt nach § 7 Absatz 2 WoGG tatsächlich dazu, dass andere Haushaltsmitglieder vom Wohngeld ausgeschlossen werden können, sofern deren Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind. Da sowohl du als auch das dritte Haushaltsmitglied Aufstockung beziehen, ist euer Wohngeldanspruch tatsächlich sehr fraglich.
Wenn du keinen Wohngeldantrag stellst, obwohl das Jobcenter dich aufgefordert hat, kann das durchaus Konsequenzen haben. Das Jobcenter kann die Leistungen einstellen oder sogar Sanktionen verhängen, da du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst. Dies wird als Pflichtverletzung gewertet. Eine Rückforderung bereitsenfalls möglich, da das Jobcenter argumentieren könnte, dass durch das Wohngeld deine Hilfebedürftigkeit hätte vermieden werden können.
Das Jobcenter hat die Pflicht zu prüfen, ob durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit für mindestens drei Monate beseitigt werden kann. Wenn das der Fall ist, muss vorrangig Wohngeld beantragt werden, auch wenn es in der Praxis oft weniger ist als die Aufstockung. Du bist zur Beantragung verpflichtet, wenn das Jobcenter das von dir verlangt.
Zum einen ist nicht ersichtlich, warum ein Wohngeldanspruch „sehr fraglich“ sein soll: das Jobcenter hat ja begründet aufgefordert. Zum anderen unterliegt die alleinige Nichtstellung des Antrags nicht den sanktionierbaren Mitwirkungspflichten.
Die Haushaltsmitglieder sind verpflichtet dazu. Der Wohngeldstelle stehen „Druckmittel“ zur Verfügung.
Für einen wohngeldrechtlichen Haushalt mag ein Wohngeldanspruch bestehen, auch wenn durch Bürgergeld ausgeschlossene Personen Haushaltsmitglieder sind: diese werden „herausgerechnet“.
Eine vorrangige Leistung zu beantragen, unterliegt nicht den sanktionierbaren Mitwirkungspflichten: das Jobcenter kann diesen Antrag selbst stellen. Allerdings können dann Verletzungen der Mitwirkungspflichten gegenüber dem vorrangigen Leistungsträger zu einer Entziehung von Bürgergeld führen.
Aufgrund der komplexen Rechtslage kommt es häufig zu Fehleinschätzungen.
Wenn Du der Aufforderung nicht nachkommen solltest, einen Antrag auf evtl.zustehende vorrangige Sozialleistungen zu stellen, kann das Bürgergeld durch das Jobcenter eingestellt werden.
Beim Wohngeld kommt es dann darauf an wer alles zum Haushalt gehört und wie hoch das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen ist.
Einfach der Aufforderung nachkommen und auf den Bescheid der Wohngeldbehörde warten.
Mach ganz einfach das was die verlangen.
Und was wenn ein Haushaltsmitglied seine Gehaltsabrechnung mir nicht vorlegen möchte? Wie komme ich an die Unterlagen