Jobcenter - Aufforderung zum Wohngeldantrag?

4 Antworten

Das Jobcenter kann dich tatsächlich auffordern, Wohngeld zu beantragen, weil das Wohngeld gegenüber Bürgergeld und anderen Sozialleistungen vorrangig ist. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 12a SGB II, der besagt, dass Leistungsberechtigte verpflichtet sind, vorrangige Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.

Zu deinen Fragen: Ein Haushaltsmitglied, das Transferleistungen wie Bürgergeld-Aufstockung bezieht, führt nach § 7 Absatz 2 WoGG tatsächlich dazu, dass andere Haushaltsmitglieder vom Wohngeld ausgeschlossen werden können, sofern deren Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind. Da sowohl du als auch das dritte Haushaltsmitglied Aufstockung beziehen, ist euer Wohngeldanspruch tatsächlich sehr fraglich.

Wenn du keinen Wohngeldantrag stellst, obwohl das Jobcenter dich aufgefordert hat, kann das durchaus Konsequenzen haben. Das Jobcenter kann die Leistungen einstellen oder sogar Sanktionen verhängen, da du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst. Dies wird als Pflichtverletzung gewertet. Eine Rückforderung bereitsenfalls möglich, da das Jobcenter argumentieren könnte, dass durch das Wohngeld deine Hilfebedürftigkeit hätte vermieden werden können.

Das Jobcenter hat die Pflicht zu prüfen, ob durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit für mindestens drei Monate beseitigt werden kann. Wenn das der Fall ist, muss vorrangig Wohngeld beantragt werden, auch wenn es in der Praxis oft weniger ist als die Aufstockung. Du bist zur Beantragung verpflichtet, wenn das Jobcenter das von dir verlangt.


schonen  27.07.2025, 10:12

Zum einen ist nicht ersichtlich, warum ein Wohngeldanspruch „sehr fraglich“ sein soll: das Jobcenter hat ja begründet aufgefordert. Zum anderen unterliegt die alleinige Nichtstellung des Antrags nicht den sanktionierbaren Mitwirkungspflichten.

Habicht22 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 09:21

Und was wenn ein Haushaltsmitglied seine Gehaltsabrechnung mir nicht vorlegen möchte? Wie komme ich an die Unterlagen

schonen  27.07.2025, 10:14
@Habicht22

Die Haushaltsmitglieder sind verpflichtet dazu. Der Wohngeldstelle stehen „Druckmittel“ zur Verfügung.

Für einen wohngeldrechtlichen Haushalt mag ein Wohngeldanspruch bestehen, auch wenn durch Bürgergeld ausgeschlossene Personen Haushaltsmitglieder sind: diese werden „herausgerechnet“.

Eine vorrangige Leistung zu beantragen, unterliegt nicht den sanktionierbaren Mitwirkungspflichten: das Jobcenter kann diesen Antrag selbst stellen. Allerdings können dann Verletzungen der Mitwirkungspflichten gegenüber dem vorrangigen Leistungsträger zu einer Entziehung von Bürgergeld führen.

Aufgrund der komplexen Rechtslage kommt es häufig zu Fehleinschätzungen.


Rheinflip  27.07.2025, 10:14

Genau. Wenn man nicht mitwirkt bekommt man kein bürger geld mehr

Wenn Du der Aufforderung nicht nachkommen solltest, einen Antrag auf evtl.zustehende vorrangige Sozialleistungen zu stellen, kann das Bürgergeld durch das Jobcenter eingestellt werden.

Beim Wohngeld kommt es dann darauf an wer alles zum Haushalt gehört und wie hoch das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen ist.

Einfach der Aufforderung nachkommen und auf den Bescheid der Wohngeldbehörde warten.

Mach ganz einfach das was die verlangen.