Was hat eine Person zu erwarten?
...die sich dazu entschließt, den Rundfunkgebühren Beitrag nicht mehr zu bezahlen? Man hört hierzu ja die zum Teil unglaublichsten "Horror-Storys".
3 Antworten
Es kommt zuerst zu einem Festsetzungsbescheid, dann zur Mahnung, schließlich zur Vollstreckung. Innerhalb der Vollstreckung kann es zu Kontopfändung, Gehaltspfändung und Sachpfändung kommen. Ist dann die Forderung immer noch nicht erfüllt, kommt es zur gerichtlichen Vermögensauskunft per eidesstattlicher Erklärung. Zusätzlich sollte man sich darüber klar sein, dass der Festsetzungsbescheid die Vollstreckung für 30 Jahre ermöglicht.
Der Beitragsservice wird ueber die rueckstaendigen Beitraege und die entsprechenden Saeumniszuschlaege einen Festsetzungsbescheid erlassen, mit dem dann gepfaendet werden kann. Eines gerichtlichen Titels bedarf es hier nicht.
Und wenn der betreffenden ein P-Konto hat? Wie will man dann pfänden?
Entgegen den reißerischen „Horror-Stoys“ findet lediglich der übliche Weg zur Durchsetzung der Beitragsschulden statt: regelmäßig dann eine typische Vollstreckung.
Ein Pfändungsschutzkonto schützt lediglich den monatlichen pfändungsfreien Betrag. Der geregelte Vollstreckungsvorgang wird dadurch nicht wirklich schwieriger.
Wie willst du ein Pfändungsschutz Konto denn pfänden?
Auch ein Pfändungsschutzkomto ist pfändbar, allerdings lediglich oberhalb des geschützten Betrages.
Der ja inzwischen monatlich bei rund 1.500,-€ liegt ☝️😜
Also 1.500,-€ im Monat, empfinde ich jetzt nicht als Existenzminimum Summe. Das ist schon ein ordentliches Sümmchen.
...mit nem P-Konto sieht die Vollstreckung allerdings schwierig aus.