Was hat eine Person zu erwarten?

3 Antworten

Es kommt zuerst zu einem Festsetzungsbescheid, dann zur Mahnung, schließlich zur Vollstreckung. Innerhalb der Vollstreckung kann es zu Kontopfändung, Gehaltspfändung und Sachpfändung kommen. Ist dann die Forderung immer noch nicht erfüllt, kommt es zur gerichtlichen Vermögensauskunft per eidesstattlicher Erklärung. Zusätzlich sollte man sich darüber klar sein, dass der Festsetzungsbescheid die Vollstreckung für 30 Jahre ermöglicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Beitragsservice wird ueber die rueckstaendigen Beitraege und die entsprechenden Saeumniszuschlaege einen Festsetzungsbescheid erlassen, mit dem dann gepfaendet werden kann. Eines gerichtlichen Titels bedarf es hier nicht.


AluhuttraegerXL 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 08:38

Und wenn der betreffenden ein P-Konto hat? Wie will man dann pfänden?

Entgegen den reißerischen „Horror-Stoys“ findet lediglich der übliche Weg zur Durchsetzung der Beitragsschulden statt: regelmäßig dann eine typische Vollstreckung.


AluhuttraegerXL 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 08:40

...mit nem P-Konto sieht die Vollstreckung allerdings schwierig aus.

schonen  22.07.2025, 08:58
@AluhuttraegerXL

Ein Pfändungsschutzkonto schützt lediglich den monatlichen pfändungsfreien Betrag. Der geregelte Vollstreckungsvorgang wird dadurch nicht wirklich schwieriger.

schonen  22.07.2025, 09:02
@AluhuttraegerXL

Auch ein Pfändungsschutzkomto ist pfändbar, allerdings lediglich oberhalb des geschützten Betrages.

AluhuttraegerXL 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 09:03
@schonen

Der ja inzwischen monatlich bei rund 1.500,-€ liegt ☝️😜

AluhuttraegerXL 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 09:15
@schonen

Also 1.500,-€ im Monat, empfinde ich jetzt nicht als Existenzminimum Summe. Das ist schon ein ordentliches Sümmchen.