Rundfunkgebühren ohne im Mietvertrag zu stehen?

2 Antworten

Grundsätzlich muss jeder volljährige Bewohner einer Wohnung den Rundfunkbeitrag bezahlen, wobei dieser aber nur einmal pro Wohnung bezahlt werden muss.

Die dir als BAföG-Bezieherin gewährte Befreiung gilt nur für dich (anders nur bei Ehepaaren), so dass dein Freund jetzt alleine den Rundfunkbeitrag für eure gemeinsame Wohnung bezahlen muss. Da du befreit bist musst du dich daran auch nicht beteiligen.

Auf die Frage, wer im Mietvertrag steht, kommt es nicht an, sondern auf das tatsächliche Bewohnen der Wohnung.

die GEZ gebühren sind haushaltsbezogen, und wenn du als studentin befreit bist, spielt das einkommen deines freundes keine rolle, auch wenn er bei dir gemeldet ist, aber nicht formaler untermieter ist.


Marke04 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 18:23

heißt das jetzt er muss bezahlen oder er muss nicht bezahlen? :)

noname68  17.10.2024, 18:24
@Marke04

der mieter bezahlt die gebühren; du könntest ihm 50% beteiligung abknöpfen.

Marke04 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 18:29
@noname68

Na ich bezahl ja eh keine Rundfunkgebühren, dadurch dass ich Bafög bekomme. Ich frage mich halt ob mein Freund die bezahlen muss, weil er ja nur hier gemeldet ist und nicht im Mietvertrag steht

noname68  17.10.2024, 18:30
@Marke04

stimmt, hatte ich nicht mehr "auf dem zettel", also kein handlungsbedarf.

Marke04 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 18:31
@noname68

ich möchte echt nicht dumm oder unhöflich klingen, aber kannst du mir eine klare ja er muss zahlen der nein er muss das nicht zahlen Antwort geben. Sorry 😅