Prop-Trading ist eine umsatzsteuerliche sonstige Leistung. Der Ort der Leistung liegt im Ausland. Damit ist die Leistung nicht steuerbar.

Du darfst deshalb keine USt asuweisen, das ist richtig. Reverse-Charge-Verfahren ist hier falsch beschrieben. Das Reverse-Charge-Verfahren bedeutet, dass der Leistungsempfänger - also die Prop-Trading Firma - die USt zahlen musst. Nicht du. Was du machen musst ist auf der Rechnung ausweisen, dass die Steuerschuldnerschaft umgekehrt ist.

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Steuerklasse 6 heißt dass der 1 € besteuert wird und es keine abzüge für zB den Grundfreibetrag gibt.

Heißt man zahlt oft zuviel Lohnsteuer. Aber keine Sorge: die kriegst du mit der Abgabe der Steuererklärung (zu der man bei StKl. 6 verpflichtet ist) wieder zurück

Man hat damit aufs Jahr betrachtet keine steuerlichen Nachteile ggü. jemanden der nur einen Job hat aber genauso viel brutto verdient wie du mit den 2 teilzeitjobs

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Bei den 50.000 € geht es um den *voraussichtlichen Umsatz*

Du musst dir das so vorstellen: an jedem Jahreswechsel um 0:00 guckt der Unternehmer auf sein letztes Jahr: hat er mehr als 22.000 € Umsatz gemacht? Dann keine KU.

Wenn nicht dann guckt der Unternehmer auf das nun neu beginnende Jahr: denkt er, dass er mehr als 50.000 € Umsatz machen wird? Wenn ja, dann keine KU.

Am nächsten Jahreswechsel macht er genau das gleiche wieder.

Man kann in einem Jahr sogar mehr als 50.000 € Umsatz gemacht haben und in diesem (jedoch nie im folgenden Jahr) KU sein. Nämlich dann, wenn man am Anfang dieses Jahres begründeterweise nicht damit gerechnet hat mehr als 50.000 € Unsatz zu machen.

> Zudem würde ich gerne wissen, ob man nach dem ersten Jahr, in jedem weiteren Jahr 50.000€ Umsatz machen darf oder, ob man damit eine Grenze überschreiten würde.

Ne weil dann hättest du im darauffolgenden Jahr feststellen müssen dass man im laufenden Jahr mehr als 22.000 € Unsatz gemacht hat. Der einzige Weg wie man Jahr für Jahr KU sein kann, ist wenn man auch wirklich jedes Jahr weniger als 22.000 € Umsatz macht

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Ich sehe nicht was es da zu versteuern gäbe. Ohne eine Leistung von dir kann einkommensteuerlich nix einer Einkunftsart zugeordnet werden, damit ist das ganze auch nicht steuerbar.

Lediglich Schenkungssteuer kann anfallen. Da gibt es aber hohe Freibeträge.

Ob etwas in Geld, Sache, oder Gutschein geleistet oder geschenkt wird ist übrigens völlig egal - wenn die Voraussetzungen vorliegen wird versteuert.

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Meiner Rechtsansicht nach sind geschlechtangleichende medizinische Maßnahmen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Sie werden medizinisch angeordnet und für Zwecke der Einkommensteuer (agBs) auch wie Krankheitskosten behandelt.

Ein VoSt-Abzug wie auch ein einkommensteuerlicher Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgaben wie in deinem Beispiel würde imo aber sowieso nicht funktionieren da kein objektivierbarer Aufteilungsmaßstab vorliegt, um die Aufwendungen in einen betrieblichen und in einen privaten Anteil aufzuteilen.

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Habs leider nicht hinbekommen. Eine ähnliche Buchstabenfolge scheint in dem Nachnamen in der zweite zeile unter Twardawa vorzukommen, kann diesen namen aber auch nicht entziffern.

beste lesung war für mich bis jetzt Beseritz. Am sichersten bin ich mir da beim B und dem itz

Probier dich mal mit einem Post auf dem Subreddit r/kurrent

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In general, when you initially obtain a green card, your residency starting date is the first day in the calendar year on which you are present in the United States as a lawful permanent resident (the date on which the United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) officially approved your petition to become an immigrant).If you received a green card abroad, then the residency starting date is the first day of physical presence in the United States after you received the green card. For more information, please refer to residency starting and ending dates.

https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/tax-information-and-responsibilities-for-new-immigrants-to-the-united-states

https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/residency-starting-and-ending-dates

Deutschland hat mit den Vereinigten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Man wird also nicht in erheblichem Umfange nachteilig in beiden Ländern besteuert werden.

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Auf Dauer kannst du gar nix machen. Du kannst quasi nur die Symptome bekämpfen.

Es heißt einfach abzuwarten bis man aus der Phase rauswächst.

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bei Ea

Der Hinweis kommt nicht von EA, sondern von Windows.

Du klickst beim öffnen auf eine sogenannte "Verknüpfung". Das stellt nicht das eigentliche Programm dar sondern nur einen Link zu diesem.

Der Hinweis den du bekommst sagt dir dass der Ort wo die Verknüfung hinlinkt das Programm gar nicht enthält. Meistens ist das der Fall wenn es gelöscht wurde.

Du solltest den eigentlichen Installationsordner finden. Das geht bestimmt auch über den Launcher wenn du nicht weißt wo das Spiel abgelegt ist. Wenn du den Hinweis beim öffnen des Launchers bekommst solltet du eben diesen neuinstallieren.

Eine neue Verknüfung kannst du dann mit einem Rechtsklick auf die .exe machen.

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Beschneidung hat mit der Größe nix zu tun außer sie ist so eng erfolgt dass sie das Wachstum verhindert. Liegt im Normalfall aber nicht vor

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Wenn der Vermieter zustimmt ist alles möglich.

Der muss aber nicht zustimmen. Wenn er will dann zahlst du bist zum letzten Tage die volle Miete

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Da sie vergoldet wurde ist jeder Sammlerwert sowieso hin.

Sieht aber auch nicht nach einer besonders starken Fehlprägung aus.

Wäre die Hälfte des Designs nicht vorhanden weil der Münzrohling so sehr beim Prägeprozess verschoben wäre dann hätte es einen Sammlerwert. Aber hier scheint der Rand ja nicht einmal unterbrochen zu sein.

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Höher als Tarif geht immer. Nur nicht weniger.

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Zu 80 % liegt das an den untragbareren wirtschaftlichen Verhältnisse die für ein Kind vorliegen müssen. Das war früher halt durchaus einfacher

Reife hat damit weniger zu tun

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