Nein ist es nicht. Elektromagnetische Strahlen verursachen keinen Krebs. Sie sind allgemein unschädlich. Zumindest bei den Stärken wie es bei WLAN üblich ist.

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Abschreibungen Übung?

Hat jemand eine Lösung hier für?
Mehrere Kommilitonen geben verschiedene Ergebnisse und ich weiß nicht an was ich mich richten soll, weil die Dozentin dazu keine Lösungen veröffentlicht.

Die ABC AG erwarb am 31.12.2020 eine Maschine zum Preis von 80.000 € netto. Als Stammkunde werden ihr 10 % Rabatt gewährt. Da die ABC AG gerade andere Vermögensgegenstände liquidiert hat, bezahlt sie die Maschine sofort in bar und kann weitere 10 % Skonto geltend machen. Transport- und Montagekosten fielen in Höhe von 5.200 € an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 4 Jahre veranschlagt. Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen.

Zeigen Sie Ihre Rechenwege in den Teilaufgaben.

a) Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge und die sich jeweils ergebenden Restbuchwerte bei Abschreibung mit gleichbleibenden Jahresbeträgen.

b) Am Ende des zweiten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungsneuwert einer vergleichbaren Maschine bei 36.000 € liegt. Dabei handelt es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Wie ist der Abschreibungsplan zu ändern?

c) Am Ende des dritten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungszeitwert der Maschine bei 55.000 € liegt. Es soll deshalb eine Zuschreibung vorgenommen werden. Geben Sie die handelsrechtlich maximal zulässige Zuschreibung an und zeigen Sie die Auswirkungen auf den Abschreibungsplan.

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Die AK sind 70.000 € (80.000 € * 90 %, da 10 % Rabatt, und dann nochmal * 90 % da 10 % Skonto, zzgl. Transport- und Montagekosten 5.200 € als ANK)

Alles andere kann ich dir nicht sagen weil die Aufgabe unzureichend verfasst ist.

Anschaffung am 31.12.2020 würde bedeuten dass es für diesen Monat ja noch AfA gibt. Was beduetet dann aber "Nutzungsjahr" ist 2020 dann sein eigenes Nutzugnsjahr mit einem Tag? Wenn nicht dann macht aufgabe b nämlich keinen sinn. Nach 2 Nutzungsjahren beträge der RBW ja 35.000 € und wäre damit unter 36.000 €.

Wenn man 2020 aber als ein eigenes Nutzungsjahr betrachtet werden die Zahlen richtig krumm und vorallem die berechnung der restnutzungsdauer recht albern.

Was genau soll einem das überhaupt vermitteln: "Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen." ?

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Ja. Wie genau hängt von den beruflichen und privaten Nutzungsanteilen ab. Unter Umständen sind sie vollständig absetzbar, wenn die Versteurung des privaten Anteils über die 1 % Methode möglich ist und gemacht wird (das geht bei geleasten Fahrzeugen nur bei beruflicher Nutzung von mehr als 50 %)

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Tja die App ist wohl veraltet.

Das Land steht drauf: Eesti - Estland

Stückzahl ist 1.000.000

https://en.numista.com/catalogue/pieces287622.html

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Von Schule geschmissen wegen "sexuell-belästigender Geschichte"?

Gestern im Literaturkurs (Bin Q3 Oberstufe) sollte jeder als Hausaufgabe eine Geschichte über etwas Fiktives Romantisches schreiben und ich habe mich dazu entschieden über eine Mitschülerin im Kurs, die ich richtig geil finde und auf die ich voll oft masturbiere (habe ich aber keinem gesagt!), zu schreiben:

Lena, die Verkörperung jeder sündhaften Versuchung, dein bloßer Anblick brennt sich wie Feuer in die Sinne. Dein Körper, geschaffen für Mammalverkehr, gleitet durch die Gedanken wie ein heimlicher, lüsterner Traum. Jede Bewegung von dir ist eine Herausforderung, ein stummes Flüstern, das die Lust auflodern lässt. Deine Möpse, weich und verheißungsvoll, sind wie die Tore zur Hölle und zum Himmel zugleich – man weiß nicht, ob man untergehen oder erlöst werden will, wenn man sie berührt.

Das war nur der erste Absatz, aber der Rest ist eigentlich egal ist, weil ich nach dem ersten Absatz direkt von der Lehrerin angeschrien wurde, "was mir einfiele" usw... Dann wurde ich zum Direktor geschickt und in der Pause kam dann noch mein Vater, die Mitschülerin und die Lehrerin mit ins Gespräch und als ich mich verteidigen wollte, wurden mir nur Vorwürfe gemacht (ich habe mich sogar im Gespräch bei der Mitschülerin entschuldigt!!) und schließlich wurde mir gesagt, dass ich "ab jetzt frei habe"... (also von der Schule geschmissen werde)

Darf man wirklich einfach so willkürlich Leute von der Schule schmeißen? Und zählt das überhaupt als "sexuelle Belästigung? Kann ich das rechtlich anfechten?

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Sexuelle Belästigung im Sinne des StGB ist es nicht.

Mach's aber kaum besser

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Ob das Universum schon immer bestand oder nicht ist nicht zu ermitteln. Es ist aber möglich.

Macht aber eigtl. keinen Sinn dass das Unviersum - und damit auch "Zeit" - zu existieren beginnen kann. Damit etwas einen Zustand ändern kann braucht es ja etwas dass wie Zeit funktioniert bzw. sich so auswirkt und sowas braucht - unserem Verständnis nach - ein Universum.

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Ich würde das nicht machen.

Warum auch? Mach doch einfach ein Passwort. Warum sollte man den PC automatisch ausschalten lassen - was bezweckt das?

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Ja, kenn ich

Nein, das ist nicht schädlich.

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Ja in ersterem Falle. Sonst könnten normale User einen PC ja gar nicht nutzen, aber nein in zweitem Falle

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Das ist richtig, ja. Deshalb gibt es immer einen Teil des Universums der nicht observierbar ist. Auch nicht die gravitationsbedingten Ereignisse

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