Abschreibungen Übung?
Hat jemand eine Lösung hier für?
Mehrere Kommilitonen geben verschiedene Ergebnisse und ich weiß nicht an was ich mich richten soll, weil die Dozentin dazu keine Lösungen veröffentlicht.
Die ABC AG erwarb am 31.12.2020 eine Maschine zum Preis von 80.000 € netto. Als Stammkunde werden ihr 10 % Rabatt gewährt. Da die ABC AG gerade andere Vermögensgegenstände liquidiert hat, bezahlt sie die Maschine sofort in bar und kann weitere 10 % Skonto geltend machen. Transport- und Montagekosten fielen in Höhe von 5.200 € an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 4 Jahre veranschlagt. Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen.
Zeigen Sie Ihre Rechenwege in den Teilaufgaben.
a) Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge und die sich jeweils ergebenden Restbuchwerte bei Abschreibung mit gleichbleibenden Jahresbeträgen.
b) Am Ende des zweiten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungsneuwert einer vergleichbaren Maschine bei 36.000 € liegt. Dabei handelt es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Wie ist der Abschreibungsplan zu ändern?
c) Am Ende des dritten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungszeitwert der Maschine bei 55.000 € liegt. Es soll deshalb eine Zuschreibung vorgenommen werden. Geben Sie die handelsrechtlich maximal zulässige Zuschreibung an und zeigen Sie die Auswirkungen auf den Abschreibungsplan.
1 Antwort
Die AK sind 70.000 € (80.000 € * 90 %, da 10 % Rabatt, und dann nochmal * 90 % da 10 % Skonto, zzgl. Transport- und Montagekosten 5.200 € als ANK)
Alles andere kann ich dir nicht sagen weil die Aufgabe unzureichend verfasst ist.
Anschaffung am 31.12.2020 würde bedeuten dass es für diesen Monat ja noch AfA gibt. Was beduetet dann aber "Nutzungsjahr" ist 2020 dann sein eigenes Nutzugnsjahr mit einem Tag? Wenn nicht dann macht aufgabe b nämlich keinen sinn. Nach 2 Nutzungsjahren beträge der RBW ja 35.000 € und wäre damit unter 36.000 €.
Wenn man 2020 aber als ein eigenes Nutzungsjahr betrachtet werden die Zahlen richtig krumm und vorallem die berechnung der restnutzungsdauer recht albern.
Was genau soll einem das überhaupt vermitteln: "Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen." ?
Hm. Okay das ist so ein merkwürdiges handelsrecht gedöns das ich nicht kenne. Kenne nur steuerrecht.
Der RBW am Ende des zweiten Jahres ist also 40.000 €. Abschreibung auf 36.000 € wird vorgenommen. Neue jährliche Abschreibung sind dann noch 13.000 € ((36.000 € - 10.000 €) / 2). Die 36.000 € (bzw. wegen dem voraussichtlichen Restwert die 26.000 €) werden also auf 2 Jahre verteilt. Am Ende des dritten Jahres sind wir also bei 23.000 € RBW. Jetzt soll ne Zuschreibung erfolgen. Die darf höchstens nur bis zu den fortgeführten AK vorgenommen werden. Also so als ob man die ganze Zeit nur 15.000 € abgeschrieben hat. Dann wäre man jetzt bei 25.000 €. Auf den können wir dann also zuschreiben. Neue jährliche AfA wären jetzt 15.000 € ((25.000 € - 10.000 €) / 1).
Keine Ahnung ob diese restlichen 10.000 € jetzt noch irgendeine implikation haben. Wie gesagt, kenne nur steuerrecht da macht man so nen albernen kram net, sondern schreibt einfach die vollen 70k auf 4 Jahre ab.
Also Aufgabe a hab ich so gelöst:
Erwerb von einer Maschine = 80.000,--€. 10% Rabatt.
72.000,--€ als neuer Preis, welche sofort bezahlt werden, also kein Kredit und deswegen gibt es auch nochmal 10% auf die 72.000,--€, wobei dann 64.800,--€ sofort zu zahlen sind. + Montage und Transportkosten in Höhe von 5.200,--€. Also insgesamt 70.000,--€ Die Nutzungsdauer wird auf 4 Jahre veranschlagt und 10.000,--€ wird als voraussichtlicher Restwert angegeben. Es wird linear abgeschrieben und somit werden 60.000,--€ dann auf 4 Jahre abgesetzt, weil 10.000,--€ als Restwert übrig bleibt. Das sind dann 15.000,--€ pro Jahr.