Abschreibungen Übung?

1 Antwort

Die AK sind 70.000 € (80.000 € * 90 %, da 10 % Rabatt, und dann nochmal * 90 % da 10 % Skonto, zzgl. Transport- und Montagekosten 5.200 € als ANK)

Alles andere kann ich dir nicht sagen weil die Aufgabe unzureichend verfasst ist.

Anschaffung am 31.12.2020 würde bedeuten dass es für diesen Monat ja noch AfA gibt. Was beduetet dann aber "Nutzungsjahr" ist 2020 dann sein eigenes Nutzugnsjahr mit einem Tag? Wenn nicht dann macht aufgabe b nämlich keinen sinn. Nach 2 Nutzungsjahren beträge der RBW ja 35.000 € und wäre damit unter 36.000 €.

Wenn man 2020 aber als ein eigenes Nutzungsjahr betrachtet werden die Zahlen richtig krumm und vorallem die berechnung der restnutzungsdauer recht albern.

Was genau soll einem das überhaupt vermitteln: "Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen." ?


Krys01 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 16:29

Also Aufgabe a hab ich so gelöst:
Erwerb von einer Maschine = 80.000,--€. 10% Rabatt.
72.000,--€ als neuer Preis, welche sofort bezahlt werden, also kein Kredit und deswegen gibt es auch nochmal 10% auf die 72.000,--€, wobei dann 64.800,--€ sofort zu zahlen sind. + Montage und Transportkosten in Höhe von 5.200,--€. Also insgesamt 70.000,--€ Die Nutzungsdauer wird auf 4 Jahre veranschlagt und 10.000,--€ wird als voraussichtlicher Restwert angegeben. Es wird linear abgeschrieben und somit werden 60.000,--€ dann auf 4 Jahre abgesetzt, weil 10.000,--€ als Restwert übrig bleibt. Das sind dann 15.000,--€ pro Jahr. 

iF3lix  21.10.2024, 16:42
@Krys01

Hm. Okay das ist so ein merkwürdiges handelsrecht gedöns das ich nicht kenne. Kenne nur steuerrecht.

Der RBW am Ende des zweiten Jahres ist also 40.000 €. Abschreibung auf 36.000 € wird vorgenommen. Neue jährliche Abschreibung sind dann noch 13.000 € ((36.000 € - 10.000 €) / 2). Die 36.000 € (bzw. wegen dem voraussichtlichen Restwert die 26.000 €) werden also auf 2 Jahre verteilt. Am Ende des dritten Jahres sind wir also bei 23.000 € RBW. Jetzt soll ne Zuschreibung erfolgen. Die darf höchstens nur bis zu den fortgeführten AK vorgenommen werden. Also so als ob man die ganze Zeit nur 15.000 € abgeschrieben hat. Dann wäre man jetzt bei 25.000 €. Auf den können wir dann also zuschreiben. Neue jährliche AfA wären jetzt 15.000 € ((25.000 € - 10.000 €) / 1).

Keine Ahnung ob diese restlichen 10.000 € jetzt noch irgendeine implikation haben. Wie gesagt, kenne nur steuerrecht da macht man so nen albernen kram net, sondern schreibt einfach die vollen 70k auf 4 Jahre ab.