HGB – die neusten Beiträge

Abschreibungen Übung?

Hat jemand eine Lösung hier für?
Mehrere Kommilitonen geben verschiedene Ergebnisse und ich weiß nicht an was ich mich richten soll, weil die Dozentin dazu keine Lösungen veröffentlicht.

Die ABC AG erwarb am 31.12.2020 eine Maschine zum Preis von 80.000 € netto. Als Stammkunde werden ihr 10 % Rabatt gewährt. Da die ABC AG gerade andere Vermögensgegenstände liquidiert hat, bezahlt sie die Maschine sofort in bar und kann weitere 10 % Skonto geltend machen. Transport- und Montagekosten fielen in Höhe von 5.200 € an. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 4 Jahre veranschlagt. Beim Ausscheiden der Maschine aus dem Betriebsprozess ist mit einem Restwert von voraussichtlich 10.000 € zu rechnen.

Zeigen Sie Ihre Rechenwege in den Teilaufgaben.

a) Ermitteln Sie die jährlichen Abschreibungsbeträge und die sich jeweils ergebenden Restbuchwerte bei Abschreibung mit gleichbleibenden Jahresbeträgen.

b) Am Ende des zweiten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungsneuwert einer vergleichbaren Maschine bei 36.000 € liegt. Dabei handelt es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Wie ist der Abschreibungsplan zu ändern?

c) Am Ende des dritten Nutzungsjahrs stellt die ABC AG fest, dass der Wiederbeschaffungszeitwert der Maschine bei 55.000 € liegt. Es soll deshalb eine Zuschreibung vorgenommen werden. Geben Sie die handelsrechtlich maximal zulässige Zuschreibung an und zeigen Sie die Auswirkungen auf den Abschreibungsplan.

Steuern, Wirtschaft, BWL, HGB, Rechnungswesen

Inkassounternehmen schickt Briefe an alte Adresse?

Hallo,

ich habe einen sehr speziellen Fall.

Ich habe soeben eine Bestellung bei Otto tätigen wollen und als ich mich dann anmelden wollte, habe ich gesehen, dass mein Account geschlossen ist, weil ein offener Betrag nicht beglichen wurde und meine Daten jetzt bei einem Inkassounternehmen liegen.

Allerdings wusste ich nicht dass eine Rechnung fällig war, da ich keine Zahlungserinnerung noch sonstiges bekommen habe (ich habe per Rechnung bestellt und vergessen zu zahlen). Mir ist aber auch aufgefallen, dass die Rechnungsadresse noch eine ganz alte Adresse ist, wo auch keiner mehr wohnt.

3 Tage nach meiner ersten Bestellung habe ich auch nochmal etwas auf Rechnung bestellt und habe dann per E-Mail eine Zahlungserinnerung für die Rechnung bekommen, die ich dann auch direkt beglichen habe. Ich verstehe aber nicht, wieso ich denn bei meiner ersten Bestellung keine Zahlungserinnerung per Mail bekommen habe. Mir ist bewusst, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind für eine Zahlungserinnerung, aber trotzdem fand ich das merkwürdig.

Ich nehme nun an, dass das Inkassounternehmen einige Briefe an die alte Adresse geschickt hat. Das kann ich aber nicht bestätigen weil ich ja selbst keine an meine richtige Adresse bekommen habe, welche ja die Lieferadresse ist. Wie hoch die Rechnung ist, weiß ich nicht, da das ganze noch vor dem 01.10.2021 passiert ist. (Ende Juli 21)

Jetzt weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. In den AGB habe ich jetzt nichts gefunden, dass man bei Adressänderungen o.ä. verpflichtet ist, diese auch sofort mit anzugeben.

Wie gehe ich am besten vor, kennt sich jemand etwas besser mit dem geltenden Recht aus? Dass ich die Rechnung begleichen möchte steht außer Frage, aber ich finde es jetzt blöd, dass ich davon keine Kenntnis hatte, dass ich noch etwas zu begleichen habe.

Danke euch.

E-Commerce, Online-Shop, Recht, AGB, BGB, HGB, Inkasso, E-commerce Recht

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