Abschreibungen?
Wenn ein Unternehmen eine Maschine kauft, diese 70.000,--€ kostet. Diese aber noch 5.000,--€ extra kostet für Montage und Lieferung, müssen diese dann zu den 70.000,--€ dazu oder schreibt man nur die 70.000,--€ alleine ab, dann z.B. über 5 Jahre Nutzungszeit.
2 Antworten
Die Bemessungsgrundlagen für die AfA sind die Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten.
Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden (betriebsbereiten) Zustand zu versetzen.
Somit ist die Bemessungsgrundlage in deinem Beispiel 75.000€, verteilt auf 5 Jahre sind 15.000€ pro Jahr bzw 1.250€ im Monat. Im Jahr der Anschaffung gilt wird die AfA erst ab dem Zeitpunkt der Anschaffung gerechnet.
Beispiel : Anschaffung in 12/01 wäre somit nur 1.250€ AfA in Jahr 1, danach 4 Jahre 15.000€ und denn noch mal 13.750 € im letzten Jahr.
Montage- und Lieferkosten zählen dazu bei der AfA
Danke, das war die Antwort die ich gebraucht habe.