Darf der Staat Grundstück zwangsenteignen?
Herr Müller hat einen Garten in Berlin.
Der Staat plant eine neue Zugtrasse, die mitten durch Herr Müllers Garten verlaufen soll.
Herr Müller möchte aber unter keinen Umständen seinen Garten an den Staat verkaufen, auch nicht an andere.
Darf der deutsche Staat, z.b. zum Gemeinwohl, das Gartengrundstück von Herrn Müller kostenfrei zwangsenteignen, wenn er sich zu 100% quer stellt und einem Gartenverkauf nicht zustimmt?
Es handelt sich hierbei um eine fiktive Frage
12 Antworten
Es ist sicher nicht der Staat, der so etwas plant, sondern die Deutsche Bahn. Aber egal, da steht das Wohl der Allgemeinheit an höchster Stelle. Ja, das ist möglich. Gegen eine Entschädigung. Sagt lieber gleich welcher Preis euch umstimmen würde.
wenn an dem Garten an seinem Wohnhaus steht, dürfte das schwierig werden.
Wenn nicht, ist es sicher nicht der einzige Garten , der auf Provatgrund ist. Da müsste man gucken und sich zusammenschliessen , was geht.
So ohne weiteres geht da gar nichts. Wird ein langwieriger Prozess.
abwarten - schrieb ich doch. Wenn der Prozess zu Ende ist, gibt es viell. schon neue Gesetze wieder....oder neue Regierung....ich würde zur Rechtsmittel greifen. Bis der Prozess zu Ende ist, bin ich vielleicht eh schon gestorben :_).
Nein, natürlich nicht. Er muss einen ortüblichen Preis bezahlen.
er muss den ortsüblichen Preis zahlen der über ein Gutachten ermittelt wird
Leider ja. Für Zugtrassen, Autobahnen oder z.B. Kohleförderung wird sehr viel enteignet. Das finden alle normal. Aber wenn gierige Vermieter wie Vonovia enteignet werden sollen, ist das Geschrei auf einmal groß. Allerdings wird nie kostenfrei enteignet. Die Menschen bekommen immer den Gegenwert für ihre Grundstücke – allerdings versuchen sie die Menschen gern herunterzuhandeln. Hier ist anwaltliche Hilfe für die Betroffenen sehr wichtig!
Es dauert sehr lange bis enteignet wird und es gelingt auch nicht in jedem Fall.
In Deutschland ist der Schutz des Eigentum sehr hoch.
Anders in anderen EU Ländern. Zum Beispiel in Spanien geht das Bedürfnis der Allgemeinheit vor dem Schutz des Eigentums.
Kostenfrei nicht, aber gegen eine gute Entschädigung schon.
Wenn das durchgeht gibt es minimal eine Entschädigung.
ABER
Solche Pläne sind gewöhnlich so alt, das nie darauf gebaut worden wäre. Hier ging es um eine Strabstrecke. Die Pläne haben 80 Jahre auf dem Buckel, das sind noch echte Pergamentzeichnungen. Die haben sie vor 3 Jahren begonnen.
Unsere Stadtschnellstraße muss dafür um 1m versetzt werden und da ging es an Kleingärten, was andere war da nie genehmigt.
Andere Variante
Als Stendal Hochgezogen wurde hat man zwar den alten Bahnhof genommen. und komplett neu aufgezogen, aber kein GS angefasst.
Darf der Staat hart auf Hart das Grundstück auch für 0€ zwangsenteignen?