Guten Tag, ich bin neu auf dieser Plattform.
Meine Mutter ist leider vor 5 Monaten aufgrund einer langjährigen Erkrankung verstorben. Ich habe 4 Wochen nach dem Tod das Erbe ausgeschlagen aufgrund von Schulden. Nach Rechtsberatung wurde dies mir empfohlen. Zusätzlich wurde mir gesagt, ich solle nichts aus dem Nachlass nehmen. Dies würde die Ausschlagung ungültig machen. Daher tat ich auch nichts und nahm nichts, weder Fotos noch Gegenstände. Ich bin einzige Erbin
Letzte Woche meldete sich eine Rechtsanwältin bei mir per Post, sie wurde als Nachlasspflegerin bestellt, vermutlich da in den 5 Monate keine Miete kam und die Wohnung geräumt werden muss. In ihrem Schreiben fragt sie folgendes:
Sind Sie im Besitz von weiteren Dokumenten, Geldanlage, Bargeld, Auto-/ Wohnungsschlüssel oder sonstigen Nachlassgegenstände der Erblasserin? Wenn ja, bitte ich dringend um Herausgabe.
Mir liegen von meiner Mutter ein Haufen Dokumente vor, da ich in den letzten 2 Jahren so gut wie alles für sie bei Behörden gemacht habe. Sie hat mir ihre Briefe wöchentlich per Post gesendet gehabt. Es sind insgesamt über 200 Unterlagen, die mir aber während ihrer Lebzeit gesendet wurden.
Was schreibe ihm nun der Anwältin? Fragt sie denn generell ob ich Unterlagen besitze, oder geht es darum, ob ich welche Unterlagen NACH dem Tod erhalten habe?
Ich möchte möglichst nichts mehr damit zu tun haben.
Falls ein Jurist dabei ist, bitte ich um Hilfe