Dass es kontrolliert wird, ist sehr wahrscheinlich. Wenn das Messer legal ist, dann ist es ja kein Problem.

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Ich seh das ein wenig anders. Das Grundgerüst für die Welt sollte schon stehen. Denn sie beeinflusst die Geschichte deutlich - und umgekehrt. Wenn Du dann mitten in der Geschichte bist und merkst, dass irgendwas nicht passt, dann hast Du ein Problem.

Das wird dann bei Fantasy gerne damit abgetan, dass es ja Fantasy ist. Aber es zieht die Geschichte runter, weil auch in anderen Welten eine gewisse Logik herrschen muss. Die sollte einfach von Anfang an klar sein, sonst passt es am Ende hinten und vorne nicht mehr.

Deshalb gehen Plot und Worldbuilding eigentlich ´Hand in Hand, und dann beginnt das Schreiben.

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Wie hoch ist hier die Erfolgsaussicht dagegen vorzugehen?

Die gehen leider gegen Null. Du hast zwar einen Verdacht, aber leider keine Beweise.

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Der Händler wird sich auf § 275 Abs. 1 BGB berufen und damit auf die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung. Damit musst Du wohl oder übel eine der Optionen nehmen, die sie Dir angeboten haben.

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Stadionverbot auf jeden Fall. Dazu wird es wohl eine Geldstrafe geben wegen Beleidigung.

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Eine unverlangte Probelieferung muss nicht bezahlt werden.

Im Falle eines Rechtsstreits muss der Shop beweisen, dass er einen Vertrag mit Dir geschlossen hat, wenn er die Zahlung verlangen will.

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Nicht in der Hauptsaison gehen

Den teuren Südwesten meiden

Keinen Allrad mieten, oder gleich auf Bus umsteigen

Nicht im Hotel, sondern in Hostels unterkommen

7 Tage gibt es dann im Sept. schon um die 1600 Euro ohne Flug

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kann ich die auf Millionen verklagen wegen irgendwas die haben meinem Image geschadet

Ja, kannst du. Allerdings erfolglos. Auch mit der DSGVO ist das Einholen einer Einwilligung in werbliche Ansprachen nicht erforderlich, wenn Bestandskunden angesprochen werden.

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Die Grenze verläuft immer genau in der Flussmitte. Siehst du, wenn Du über eine Brücke fährst oder bei google Maps.

Wenn solchen Projekte grenzüberschreitend gebaut werden, dann müssen beide Länder an den Tisch und sich in der Planung etc. abstimmen. Das ist viel Bürokratie, aber es klappt hin und wieder ;-)

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und den rechtlich vernichten. 

Was soll das für ein Quatsch sein?

Du kannst Dein Geld zurückbekommen - wenn er denn eines hat.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Erst einmal musst Du in Vorleistung gehen. Wenn Du es über eine Anwalt machst, dann wird es natürlich teurer. Wenn es selbst machst so um die 30 Euro für den Mahnbescheid.

Am besten über Rechtschutz?

Kommt drauf an, ob Dein Rechtsschutz das abdeckt.

Wie stehen meine Chancen?

Ganz gut, wenn er Geld hat oder etwas, was man pfänden kann. Sehr schlecht, wenn er leere Taschen hat.

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Zweierlei Maß ist es sicher nicht. Aber beschämend schon. Vor allem, weil er den Bemühungen, diese sch… religiös motivierten Straftaten einzudämmen, einen Bärendienst erwiesen hat.

Das wirklich Gute daran ist, dass der deutsche Rechtsstaat nicht eingeknickt ist und sich von der anfänglichen Volksmeinung beeinflussen lassen hat. Der Typ ist hoffentlich erledigt, also hinsichtlich seiner eh schon sehr überschaubaren Karriere. Und die jüdische Gemeinde täte gut daran, nicht nur ein lahmes Statement wie bisher rauszugeben, sondern hier mal mit der gleichen Schärfe zu reagieren, wie sie sonst bei einem „Judenwitz“ auch tun. 

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Bei 19 km/h (abwarten, was es real dann war) gibt es keinen Punkt, dafür 60 €.

Ansonsten: Schnell bezahlen, wenn die Verwarnung kommt, sonnst wird es teurer.

Und auf keinen Fall einen von diesen Bußgeld-Anwälten im Netz "kostenlos" prüfen lassen, ob es sich lohnt.

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Wenn Du dort Deine Bestellung widerrufst, dann musst Du das Porto selbst bezahlen. Du kriegst von denen kein Retourenettiket.

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Gibt es doch schon einige. Du nutzt die vorhandene Infrastruktur und bezahlst dafür Miete.

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Wenn erkennbar ist, dass es fiktive Figuren sind, dann darfst Du alles.

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Heikle Frage. Und sehr uneinheitlich entschieden. Bei Modellautos gab es da schon ein paar Prozesse. Da dürfte die Markenrechte ähnlich liegen. Schau mal hier:

https://www.kanzlei.biz/markenrechtsverletzung-durch-das-vertreiben-von-vw-bulli-modellautos-olg-hamburg-26-01-2023-5-u-61-21/

Allerdings: Ich denke nicht, dass die Originalhersteller Modelle anbieten. Das wiederum würde für das Urteil des Landgerichtes sprechen.

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