Gesellschafter OHG, Verkauf von Maschine(BWL)?

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Zu a) Der Käufer hat gutgläubig gekauft und durfte von der rechtlichen Richtigkeit ausgehen, denn der Gesellschafter Schmidt durfte dieses Rechtsgeschäft alleine auf Grund der Einzelgeschäftsführung durchführen. ==> Keine Rückgabepflicht

Zu b) Ja, Herr Schmidt durfte das Geschäft durchführen, jedoch der besonders niedrige Verkaufspreis kann als Schädigung der gemeinsamen Firma betrachtet werden. Der Gesellschafter Kuhn bzw. die gemeinsame Firma hat also einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen Wert zum marktüblichen Preisen und Verkaufspreis.

In Teil 1 geht es inhaltlich um die Frage der Vertretung, geregelt in § 125 HGB. Im Ergebnis bestehen keine Ansprüche der OHG auf Rückgabe, wenn ein wirksamer Vertrag über die Maschine geschlossen wird.

In Teil 2 geht es um die Geschäftsführungsbefugnis, geregelt in §§ 115, 116 HGB.