Schüler Nebenjob Steuerfrei?
Hallo, ich habe ab nächster Woche wsl einen Nebenjob ( bin 19 aber noch Schülerin (nächstes Jahr Abi)) und mein Vater meinte ich darf nicht mehr als 450€ beginnen weil ab dem Moment ab dem man diese Grenze überschreitet, ist man Steuerpflichtig und muss für irgendwelche Versicherungen zahlen oder sowas. Im Internet steht auf jeder Seite was anderes deswegen weiß ich nicht, was die Wahrheit ist. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
LG
4 Antworten
Die Wahrheit findest du in der minijob-zentrale.de wie folgt:
Du wirst dann voll sozialversicherungspflichtig wenn du regelmäßig mehr als 450€ verdienst und bist dann nicht mehr kostenlos über die Eltern familien(kranken)versichert - ab dem 1.10.2022 sind dies dann 520-Euro-Minijobs:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Lohnsteuer bei Singles in Lohnsteuerklasse 1 werden erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttoverdienst einbehalten vom Lohnbüro.
Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Minijobs werden pauschal mit 2% versteuert, es fallen aber keine Abzüge für Sozialversicherungen an.
Ab 450 Euro aufwärts musst du Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Aufgrund der Steuerfreibeträge fallen im Midijob auch noch keine Lohnsteuern an.
Stimmt, die ist mir durchgegangen.
Weil die meisten Minijobber sie sowieso nicht zahlen wollen und sich ganz einfach per Unterschrift davon entbinden.
Vom Elterneinkommen schon unabhängig. Ja. - Aber wenn das Kind mehr als Minijob arbeitet. Bleibt dann noch der Anspruch auf Kindergeld? 🤔
Nein - weder das Elterneinkommen noch das Einkommen des Kindes spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr für den Kindergeldanspruch! Beide könnten sogar Millionäre sein und trotzdem wird das Kindergeld gezahlt!
Dann hatte ich eine falsche Information bzw. noch die alte Information. Danke für die Berichtigung 👍
Das hat vielleicht mit dem Kindergeld zu tun. Mit Steuern eher weniger, glaub ich.
Leider falsch - Kindergeldanspruch ist doch schon 10 Jahre unabhängig vom Einkommen ;-))
Stimmt so leider nicht ganz - bereits seit 2013 besteht die Rentenversich.pflicht für die Minijobber: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html