Kinderzuschlag und 280€ Minijob?

2 Antworten

Du bist also ein Kind unter 25 und deine Eltern bekommen Kinderzuschlag für dich und deinen Bruder gezahlt ?

Gehst Du denn noch zur Schule ?

Sollte das der Fall sein, dann würde von deinem Erwerbseinkommen unterhalb der Minijobgrenze gar nichts auf deinen Kinderzuschlag angerechnet.

Denn auch beim Kinderzuschlag gelten teilweise die Regelungen nach dem SGB - ll, also wie unter Bürgergeld vom Jobcenter.

Da gab es im Juli 2023 eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf Erwerbseinkommen der Kinder unter 25 Jahren bis auf Höhe der Minijobgrenze, wenn das Kind noch Schüler, Azubi oder Stundent ist bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen würde.

Darüber hinaus gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, sollte das Bruttoeinkommen bzw. Vergütung über der Minijobgrenze liegen.

Mitteilen müssen das die Eltern erst bei Beantragung der Weiterzahlung von Kinderzuschlag, weil eine Änderung von Einkommen im Bewilligungszeitraum keinen Einfluss auf den bereits bewilligten Anspruch hat.

Also, gehst Du noch zur Schule, dann würde von deinem Erwerbseinkommen bis monatlich max. 538 Euro Brutto gleich Netto nichts angerechnet.

Würdest Du keine von den oben genannten Voraussetzungen erfüllen, dann würden immer noch die ganze normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll für dich gelten.

Wenn Du also im Monat 280 Euro Brutto gleich Netto verdienen würdest, blieben erst einmal 100 Euro Grundfreibetrag, der nicht angerechnet werden würde.

Dann kommen bis zur Grenze eines Minijobs weitere 20 % an Freibetrag dazu, bei dir also angenommen von 180 Euro über den 100 Euro Grundfreibetrag bei 20 % = weitere 36 Euro an Freibetrag.

Zusammen läge der Freibetrag dann bei 136 Euro, die theoretisch von deinen 280 Euro Brutto gleich Netto abgezogen würden und ein vorläufiges anrechenbares Nettoeinkommen von 144 Euro ergeben würde.

144 Euro x 45 % = 64,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen.

Bei einem gezahlten Kinderzuschlag für dich von derzeit max. 292 Euro würden dann im schlimmsten Fall diese 64,80 Euro abgezogen und dann bei Antrag auf Weiterzahlung für dich nur noch 227,20 Euro an Kinderzuschlag gezahlt.

Aber wie schon erklärt, dass im schlimmsten Fall, würdest Du keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Kannst dir aus dem Internet dazu auch einmal das Merkblatt für Kinderzuschlag suchen, da solltest Du auf den Seiten 11 und 16 fündig werden.

45% von den 280€ sind 126€. Wenn ich deine Frage richtig verstanden und richtig gerechnet habe, solltest du 406€ bekommen.

Rechnung: 280*0,45 = 126€

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
isomatte  18.04.2024, 11:24

Korrekt ist deine Prozentrechnung, alles andere ist falsch verstanden.

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