Kinderzulage während der Elternzeit?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der letzten 6 Monate vor der Antragstellung.

Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag findest Du im Internet.

Sollte der Kinderzuschlag einmal bewilligt worden sein, im Regelfall für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, dann ist eine Änderung von Einkommen in diesem Bewilligungszeitraum irrelevant, weil es keinen Einfluss auf die schon bewilligte Leistung hat.

Deshalb müssen solche Änderungen der Agentur für Arbeit auch nicht gemeldet werden, die sind dann erst wieder bei einem Antrag auf Weiterzahlung relevant.


isomatte  13.03.2023, 10:11

Danke dir für deinen Stern !

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Es zählen wie du schon erwähnt hast die Einnahmen der letzten sechs Monate und wenn deine Frau arbeiten geht, ist das umgehend der Familienkasse zu melden


isomatte  09.03.2023, 17:08

Die letzte Aussage ist nicht korrekt !

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