Kinderzulage während der Elternzeit?
Guten Tag,
wir werden den Antrag sowieso erstmal Stellen, trotzdem die Nachfrage. Wir (meine Frau und Ich) haben ein kleines Kind (unter 1 Jahr) alt. Ich verdiene und arbeite Vollzeit. Meine Frau ist auch in einem beschäftigungsverhältnis, aber seit Oktober in Elternzeit und erhält Elterngeld. Haben wir dann trotzdem Anspruch? Weil es geschrieben steht, dass die letzten 6 Monate zu Berechnung gelten?
Was ist, wenn meine Frau jetzt während der Elternzeit arbeiten geht, muss man das nachträglich angeben oder ist es für die berechnung dann erstmal egal, da es ja in der Zukunft erst ist?
2 Antworten
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der letzten 6 Monate vor der Antragstellung.
Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag findest Du im Internet.
Sollte der Kinderzuschlag einmal bewilligt worden sein, im Regelfall für einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, dann ist eine Änderung von Einkommen in diesem Bewilligungszeitraum irrelevant, weil es keinen Einfluss auf die schon bewilligte Leistung hat.
Deshalb müssen solche Änderungen der Agentur für Arbeit auch nicht gemeldet werden, die sind dann erst wieder bei einem Antrag auf Weiterzahlung relevant.
Es zählen wie du schon erwähnt hast die Einnahmen der letzten sechs Monate und wenn deine Frau arbeiten geht, ist das umgehend der Familienkasse zu melden