Elterngeld und Elternzeit ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
darf ich noch bis zum 01.07 arbeiten oder muss ich dann ab Geburt aufhören zu arbeiten ?

Jein. Was ist denn mit deinem Arbeitgeber vereinbart, falls die Geburt schon vor dem Termin stattfindet?

Wenn du in Lebensmonaten des Kindes noch Erwerbseinkommen hast, in denen du auch Elterngeld beziehst, dann fällt in diesem Monat das Elterngeld geringer aus, weil es aus der Einkommensdifferenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt berechnet wird.

Wenn das Kind in der Zeit geboren wird, in der du noch Urlaub hast, dann hattest du ein paar Tage noch Einkommen und für diesen Lebensmonat gibt es weniger Elterngeld.

Du musst nicht aufhören zu arbeiten. Das Elterngeld ruht dann allerdings für die Zeit, in der du Arbeitseinkommen hast.

Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst, jederzeit aufhören zu können, bekommst du das Elterngeld frühestens ab der Geburt des Kindes.

Elli113  26.06.2023, 11:44
Das Elterngeld ruht dann allerdings für die Zeit, in der du Arbeitseinkommen hast.

Nein. Wenn in Lebensmonaten des Kindes, in denen auch Elterngeld bezogen wird, Arbeitseinkommen erwirtschaftet wurde, dann ist die Differenz zwischen Einkommen vor und nach Geburt geringer und deswegen wird weniger Elterngeld ausbezahlt.

bekommst du das Elterngeld frühestens ab der Geburt des Kindes.

Ja, das ist immer so. Bevor das Kind nicht geboren ist, gibts auch kein Elterngeld.

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okieh56  26.06.2023, 20:21
@Elli113

„Wenn in Lebensmonaten des Kindes, in denen auch Elterngeld bezogen wird, Arbeitseinkommen erwirtschaftet wurde, dann ist die Differenz zwischen Einkommen vor und nach Geburt geringer "

Wie kommst du darauf?

Das trifft nur dann zu, wenn man weniger arbeitet als vor Geburt des Kindes. In diesem Fall ist es aber nicht so.

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Elli113  26.06.2023, 22:04
@okieh56
In diesem Fall ist es aber nicht so

Doch, der Fragesteller will ja Elternzeit nehmen.

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okieh56  27.06.2023, 11:58
@Elli113

Die Einkommensminderung ist die Differenz zwischen dem Arbeitseinkommen und dem Elterngeld.

Inwiefern ist dann die Differenz zwischen Einkommen vor und nach der Geburt geringer, wenn er bis zur Geburt des Kindes arbeitet?

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Elli113  27.06.2023, 13:45
@okieh56
Die Einkommensminderung ist die Differenz zwischen dem Arbeitseinkommen und dem Elterngeld.

Nein. Elterngeld ist kein Einkommen, sondern eine Lohnersatzleistung.

ElterngeldBasis berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor und dem Einkommen nach der Geburt. Folglich ist das ElterngeldBasis am höchsten, wenn das Einkommen nach der Geburt 0€ beträgt.

Das kann, muss aber nicht der Fall sein, weil es Menschen gibt, die auch in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Im Einzelfall kann sich dann ElterngeldPlus lohnen, weil das anders berechnet wird, aber das ist ein anderes Thema.

HIER ist es so: der Fragesteller will ab ET Elternzeit nehmen. Für den Fall, dass das Kind schon davor geboren wird, also in der Zeit, in der er Urlaub beantragt hat, gibt es für den 1. Lebensmonat des Kindes noch ein Einkommen, wenn auch nur für wenige Tage - weil Urlaub ja nicht unbezahlt ist. Folglich wird das Elterngeld für den 1. Lebensmonat des Kindes dann geringer ausfallen.

Bsp.: M hat ein Nettogehalt von etwa 2200€ pro Monat, macht etwa 1430€ ElterngeldBasis, wenn das Einkommen im Bezugsmonat 0€ beträgt. Angenommen, M hätte jetzt noch vier Tage lang Einkommen im Bezugsmonat: das macht Netto in etwa 290€, folglich liegt die Einkommensdifferenz bei 1910€ (weil 2200-290=1910), was zu einem Elterngeld von 1241€ (65% der Differenz) führt.

Alles klar?

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Xardas2121 
Fragesteller
 27.06.2023, 19:17
@Elli113

Vielen Dank Eli genau das wollte ich wissen

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okieh56  28.06.2023, 21:29
@Elli113

Jetzt habe ich verstanden, wie du es meint. Danke für die Klarstellung.

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Xardas2121 
Fragesteller
 30.06.2023, 12:30
@Elli113

Aber woher will die elterngeldstelle bzw. L Bank wissen das ich in der Zeit 3 Tage zb gearbeitet habe . Haben die Zugriff auf mein Bankkonto ?

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Elli113  30.06.2023, 12:45
@Xardas2121

Nein, natürlich nicht. Du musst das aber wahrheitsgemäß angeben beim Antrag, bzw. kannst du von der Elterngeldstelle aufgefordert werden, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber einzureichen, ab wann du in Elternzeit warst.

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