Wenn du zweimal geimpft wurdest, ist davon auszugehen, dass eine Immunität besteht.

Die Titer-Messung beim Frauenarzt wird zwar noch gemacht, aber weder von der STIKO noch vom GBA empfohlen, wenn die Frau bereits zweimal dokumentiert gegen Röteln geimpft wurde.

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/

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Wie steht ihr zu dem Thema Abtreibung?

Ich bin gegen Abtreibung, außer es gibt einen wirklich guten Grund dafür. Wie zum Beispiel, dass die Schwangere nicht schwanger sein möchte.

Ist Abtreibung Mord?

Nein. Unter den Straftaten gegen das Leben stehen im deutschen Strafgesetzbuch sowohl der Schwangerschaftsabbruch als auch Mord und Totschlag. Während ersteres ein Delikt ist, das nur gegenüber Ungeborenen verwirklicht werden kann, sind die beiden letztgenannten Delikte solche, die nur gegenüber Geborenen verwirklicht werden können.

Sollte Abtreibung erlaubt sein?

Schwierige Frage. Der hierzulande gefundene Kompromiss eines zwar rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruches innerhalb gewisser Fristen ist nunmal genau das: ein Kompromiss. Da sowohl Lebensschützer als auch Pro-Choice-Aktivisten mit diesem Kompromiss unzufrieden sind, ist es unzweifelhaft ein guter Kompromiss.

Ich persönlich würde mir tatsächlich wünschen, dass der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen nicht rechtswidrig wäre.

Wie stehst du dazu dass Väter Mitspracherecht oder Bestimmung über die Geburt /Abtreibung des Kindes haben wollen?

Natürlich sollte man im Idealfall als Paar, bzw. als ungewollte werdende Eltern, miteinander über die Entscheidung reden und diese so treffen, dass beide damit im reinen sind.

Denn ich kann schon auch nachvollziehen, dass es für Männer nur schwer zu ertragen ist, wenn ihr Kind, auf das sie sich eigentlich freuen würden, von der Frau abgetrieben wird.

Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass es Männer als unfair empfinden, wenn sie ungewollt Vater werden und dann auch noch Unterhalt zahlen müssen.

ABER: Das Ding ist, es gibt halt nicht "ein bisschen schwanger". Und zwischen Abbruch und Nicht-Abbruch gibt es keinen Kompromiss.

Auch wenn es für den Mann so aussehen mag: eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen. Die Frau IST bereits schwanger, es wächst ein konkreter Embryo in ihr und an dieser Tatsache waren alle beide beteiligt.

Das konkrete Kind haben beide gezeugt und beide müssen dafür Verantwortung übernehmen. Nochmal: der Embryo EXISTIERT bereits und dafür sind beide verantwortlich, nicht nur die Frau.

Wie auch immer man Abtreibungen moralisch und ethisch beurteilen mag, an einer Tatsache kommt man nicht vorbei: es wurde ein Kind gezeugt und das wächst in der Schwangeren. Es hat in der 6. Woche bereits ein schlagendes Herz und in der 14. Woche (der letzten Woche, in der Abtreibungen hierzulande straffrei möglich sind) einen Mund, den es öffnen kann, Finger mit Fingernägeln dran und es kann nach der Nabelschnur greifen.

Eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen, sie beendet sie. Und dieser konkrete Embryo wird niemals geboren werden.

Eine Abtreibung bedeutet nicht, dass die Frau sich der Verantwortung entzieht - auch da übernimmt sie ja Verantwortung für sich und für ihren Körper. Alle körperlichen und psychischen Folgen muss ebenso sie alleine tragen.

Da es nun eben keinen Kompromiss geben kann, muss man fragen, wer von der Entscheidung letztendlich schwerer betroffen ist, und diesem jenigen das letztliche Entscheidungsrecht überlassen. Und das ist nun mal die Frau, die schwanger ist, die neun Monate lang das Kind austragen muss und die alle körperlichen Folgen tragen muss (die im übrigen gravierend sein können), sowohl die Folgen einer Abtreibung als auch einer Schwangerschaft, inklusive Geburt.

Und in der Regel ist es die Frau, die dann das Kind am Hals hat und finanzielle Einbußen (niedrigere Rente usw.) und Nachteile im Job (Stichwort Teilzeitfalle) hinnehmen muss. Genau diesen Punkt hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung zum Thema berücksichtigt.

Ein Mitspracherecht (im Sinne von Mitentscheidungsrecht) des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache. Denn wenn die Schwangere für ihre Entscheidung (egal, für welche) das "OK" des Erzeugers bräuchte, wäre es ja nicht mehr ihre Entscheidung, sondern die des werdenden Vaters. Also würde so die (neben dem Kind) hauptsächlich betroffene Person entmündigt, wenn sie entweder zu einer Abtreibung oder dem Austragen der ungewollten Schwangerschaft gezwungen würde, weil ihr Partner durch sein "nein" das so wollte.

Bezüglich Unterhalt: den zahlt die Frau ja auch, nur eben in Naturalien. Und im Gegensatz zum Kindsvater fragt bei ihr niemand nach Selbstbehalt oder wie viel sie bezahlen kann. Alleinerziehende haben nicht ohne Grund das höchste Armutsrisiko.

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Ich kann schon verstehen, dass das nicht der angenehmste Termin ist.

Such dir, falls möglich, eine Praxis, in der du dich wohl fühlst. Beim ersten Termin wird normalerweise auch nicht untersucht. Du kannst bei diesem Termin auch ansprechen, dass du Probleme hast mit der vaginalen Untersuchung. Du bist ganz sicher nicht die erste mit diesem Thema.

Frag doch mal deine Freundinnen, zu welcher Ärztin sie gehen und ob es da empfehlenswert ist.

Für die Untersuchung selbst ist es hilfreich, ein langes T-Shirt oder ein Kleid anzuziehen. Dann fühlt man sich auf dem Weg zum Untersuchungs-Stuhl nicht ganz so nackt.

Und du musst dir bewusst machen, dass es für die Ärztin ihr Job ist, den sie macht. Klar, für dich ist es etwas besonderes, aber für sie ist die vaginale Untersuchung ein Handgriff, den sie jeden Tag viele Male macht.

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Wer kann mir helfen den Antrag auf Elterngeld richtig zu stellen?
  • Ich hab bereits die von der Elterngeldstelle gewünschten Abrechnungen vom 06.2024 bis zum 07.2025 abgeschickt.

Neulich bekam ich einen neuen Brief und da drin steht:

Ich werde während des Bezuges von Elterngeld folgende Einkünfte erzielen:

und da kommt nur die Option "aus nicht selbstständiger Tätigkeit" in Frage. Wenn ich das ankreuze, dann braucht die Elterngeldstelle eine Bescheinigung vom Arbeitgeber aus der hervorgeht, wie viele Stunden ich wöchentlich arbeite und wie hoch mein Brutto-Einkommen ist.

Das Ding ist, dass ich in Elternzeit nicht arbeiten werde. Im ersten Jahr Elternzeit wird der Arbeitgeber ca. 65% zahlen und im zweiten ca. nur noch 45%. Somit habe ich zwar ein Bruttoeinkommen aber keine wöchentliche Arbeitszeit.

Es hört sich für mich danach an, als bräuchte die Elterngeldstelle eine Verdienstbescheinigung.

Mein Arbeitgeber hat folgendes geschrieben:

  • Die Bescheinigung stellt die Elterngeldstelle für den Arbeitgeber aus. -> Ich hab jedoch keine erhalten.
  • Unsere Form der Verdienstbescheinigung ist die Gehaltsabrechnung bzw. Jahresabrechnung aus Februar -> also reicht es, wenn ich die Jahresabrechnung aus Februar zuschicke? Das verstehe ich nicht. Ich hab doch bereits die Abrechnungen von 2024 und 2025 abgeschickt. Warum sollte eine Jahresabrechnung eine Verdienstbescheinigung ersetzen und warum schickt man eine Jahresabrechnung erst im Februar? Normalerweise werden die doch ende des Jahres zugeschickt? bin total verwirrt.

Wäre Dankbar, wenn mir diesbezüglich einer helfen könnte.

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Das Ding ist, dass ich in Elternzeit nicht arbeiten werde. 

Dann hast du kein Einkommen.

Im ersten Jahr Elternzeit wird der Arbeitgeber ca. 65% zahlen und im zweiten ca. nur noch 45%. 

Das würde ich tatsächlich bezweifeln. Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle und nicht der Arbeitgeber.

Und vermutlich hast du da was falsch verstanden. Elterngeld beträgt etwa 65% des Durchschnittsnetto-Gehaltes vor der Geburt, aber wenn du zwei Jahre lang Elterngeld beziehen möchtest, beträgt das monatlich ausgezahlte Elterngeld nur die Hälfte.

Es hört sich für mich danach an, als bräuchte die Elterngeldstelle eine Verdienstbescheinigung.

Ja, solltest du tatsächlich während der Elternzeit Geld vom Arbeitgeber bekommen, dann braucht die Elterngeldstelle eine Verdienstbescheinigung über die Höhe des Einkommens in der Elternzeit. Grund: Elterngeld errechnet sich aus der Differenz des Einkommens vor der Geburt und nach der Geburt.

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Diabetes hat sie auch nicht.

Aber vielleicht Schwangerschaftsdiabetes.

Deine Freundin hat vermutlich den "kleinen" Zuckertest mit 50g Zuckerlösung gemacht, dafür muss man tatsächlich nicht nüchtern sein. Man kommt in die Praxis, trinkt die Zuckerlösung und dann wird nach etwa einer Stunde Blut abgenommen. Ist bei diesem Test der Wert erhöht, folgt der "große" Zuckertest, zu dem man nüchtern erscheinen muss.

Wenn du mich fragst: das Schokobrötchen hätte sie mal lieber nicht essen sollen.

Viel trinken ist natürlich immer wichtig, aber in der Schwangerschaft ganz besonders.

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Sie ist nicht die erste Straftäterin, die koscheres Essen verlangt.

Sie wäre vermutlich auch nicht die erste Kopftuchträgerin in der JVA.

Ich würde ja lieber frisch gekochtes Essen essen als Fertigfraß, aber naja. Soll doch bitte jeder nach seiner Fasson selig werden.

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Nun ja.

Auch eine Person, die sich selbst im rechtsextremen Spektrum verortet, kann sich als Transperson outen, und sich selbst als Frau bezeichnen, so wie hier geschehen.

Dass Frau Liebich wenig Support aus der queeren Community bekommt, hat vermutlich damit zu tun, dass sie noch vor ein paar Jahren Transpersonen und queere Menschen öffentlich beleidigt und beschimpft hat.

Ehrlich gesagt frage ich mich schon, auf welcher Basis sie sich jetzt Support von der queeren Community erhofft, die doch laut ihrer eigenen Aussage aus "Parasiten und Schwuletten" besteht?

Trotzdem steht es ihr natürlich zu, wie jedem anderen Menschen in Deutschland auch, den Geschlechtseintrag zu ändern und fortan als Frau angesprochen zu werden.

Schön übrigens auch, dass sie die Nachteile des Frauseins schon erfahren darf: was Frauen sagen, wird einfach nicht so ernst genommen, wie das, was Männer sagen. Oder in ihrem Fall: Sven hat man noch zugehört, Svenja ist hysterisch und provoziert.

Willkommen im Leben als Frau, Svenja.

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Nach dem Absetzen der Pille muss der Zyklus erst einmal wieder in Gang kommen. Wann dein erster Eisprung sein wird, kann man wirklich nicht wissen.

Der Test auf dem Bild ist jedenfalls negativ.

Ovulationstests gelten dann als positiv, wenn der zweite Strich mindestens so deutlich ist wie der Kontrollstrich.

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Nein, das kann man mit gar nichts vergleichen, weil jede Gebärende anders empfindet, ein anderes Schmerzempfinden hat und auch jede Geburt anders verläuft.

Mein erstes Kind wurde per geplanten Kaiserschnitt geboren, deshalb war die Geburt an sich nicht schmerzhaft. Ehrlich gesagt hab ich auch kein Ruckeln oder ähnliches gespürt, was manche Frauen beschreiben, höchstens so eine Art Zupfen. Und dann war mein Baby da und wurde mir auf die Brust gelegt. Danach waren die Schmerzen in den ersten Tagen aber wirklich höllisch bei jeder Bewegung.

Mein zweites Kind habe ich dann vaginal im Geburtshaus geboren, ohne Schmerzmittel. Die Wehen habe ich wahrgenommen ähnlich wie Periodenkrämpfe, aber dennoch absolut erträglich. Ich kann es nicht so gut beschreiben; es war zwar schon irgendwie schmerzhaft, aber gleichzeitig auch wieder nicht. Es war ein guter Schmerz, einer, der Sinn machte, weil mein Kind geboren werden wollte. So hab ich das empfunden.

Die Pressphase - Achtung, unromantisch - hat sich nach einer ziemlich krassen Verstopfung angefühlt.

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Zum Glück kann ja jeder anziehen, was er möchte, aber ich persönlich finde Latzhosen einfach hässlich. Ich hab auch meinen Kindern nie welche angezogen.

Nie im Leben wäre ich auf die Idee gekommen, mir ausgerechnet in der Schwangerschaft eine Latzhose zuzulegen. Ich hatte stattdessen oft Leggings an und Strickkleider oder Oversize-Oberteile.

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Ich mag auch keine Tampons, weil ich das Gefühl habe, dass ich dann mehr Schmerzen habe während der Periode. Gleiches gilt für die Tasse, die ich ebenfalls schon ausprobiert habe.

Seit etwa drei Jahren nutze ich Periodenunterwäsche und bin damit an sich zufrieden. Mein Problem ist nur, dass nach zwei Schwangerschaften meine Blutung am Anfang immer sehr stark ist und ich da immer einen Slip zum Wechseln dabei haben musste, was natürlich ein bisschen unpraktisch ist.

Mein absoluter Gamechanger ist die Menstruationsscheibe. Die sitzt anders als die Tasse direkt vor dem Muttermund, man spürt sie auch beim Sex nicht und das beste: man kann sie mit ein bisschen Übung direkt beim Pinkeln entleeren, indem man den Beckenboden anspannt - also ohne Hände und ohne die Scheibe heraus nehmen zu müssen.

In Kombi mit Periodenunterwäsche ist das für mich echt am besten. Ich muss mir keine Sorgen mehr machen, dass irgendetwas ausläuft und habe während der Periode keine Schmerzen mehr.

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Ihr wollt also ElterngeldPlus für deine Frau beantragen.

wir bekommen Mutterschaftsgeld das muss dann als Basiselterngeld angekreuzt werden

Ja, in Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, ist nur der Bezug von ElterngeldBasis möglich.

 Kreuzt man bei Elterngeld Plus alle 32 Lebensmonate an?

Nein, so viel Anspruch hat man gar nicht.

Deine Partnerin hat Anspruch auf 12 Monate ElterngeldBasis, von denen zwei dann eben in die ersten beiden Lebensmonate des Kindes fallen.

Somit bleiben weitere 10 Monate ElterngeldBasis, die auf bis zu 20 Monate ElterngeldPlus gestreckt werden können.

Folglich macht ihr bei "Elternteil 1" zwei Kreuze bei Lebensmonat 1 und 2 in der Spalte "Basiselterngeld" und dann weitere 20 Kreuze bei Lebensmonat 3 bis Lebensmonat 22.

Zusätzlich hast auch du als Elternteil 2 einen Anspruch auf zwei Monate ElterngeldBasis, wobei ihr nur einen Monat lang gleichzeitig ElterngeldBasis beziehen dürft. In den Monaten, in denen deine Frau ElterngeldPlus bezieht, kannst du aber gleichzeitig ElterngeldBasis (oder ElterngeldPlus) beziehen.

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Ja.

Elterngeld beträgt 65% des NETTO-Gehaltes der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Von daher ist es logisch, dass eine bessere Steuerklasse auch bedeutet, dass das Elterngeld höher ist.

Deshalb sollte am besten derjenige, der länger zuhause bleiben und mehr Elterngeld beziehen wird, in die Steuerklasse 3 wechseln und zwar so früh wie möglich.

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Ja, ich habe Ideen:

  1. Schulabschluss nachholen. Das geht auch per Fernkurs, dazu gibt es wirklich viele Anbieter. https://www.fernstudiumcheck.de/fernstudium/schule-allgemeinbildung/schulabschluss-nachholen
  2. Berufsausbildung machen.
  3. Arbeiten gehen und Geld verdienen.
  4. Partner finden.
  5. Wohnung finden.
  6. Schwanger werden.

Ich habe wirklich jedes Verständnis für einen Kinderwunsch, aber ein Kind zu bekommen ist kein "Ausweg". In deiner Frage liest es sich so, als würdest du dir denken "naja, Schule ist nichts geworden, dann werd ich halt Mutter". Das ist wirklich keine gute Basis für ein Baby.

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Die sind alle gleich gut.

Allerdings neigt insbesondere ClearBlue zu Verdunstungslinien, den würde ich eher meiden.

Meiden würde ich außerdem auch die digitalen Tests, denn das ist unnötiger Elektroschrott und Verschwendung von Ressourcen.

Ich selbst hab immer die DM-Eigenmarke benutzt und war damit zufrieden.

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