Wie steht ihr zu dem Thema Abtreibung?
Ich bin gegen Abtreibung, außer es gibt einen wirklich guten Grund dafür. Wie zum Beispiel, dass die Schwangere nicht schwanger sein möchte.
Ist Abtreibung Mord?
Nein. Unter den Straftaten gegen das Leben stehen im deutschen Strafgesetzbuch sowohl der Schwangerschaftsabbruch als auch Mord und Totschlag. Während ersteres ein Delikt ist, das nur gegenüber Ungeborenen verwirklicht werden kann, sind die beiden letztgenannten Delikte solche, die nur gegenüber Geborenen verwirklicht werden können.
Sollte Abtreibung erlaubt sein?
Schwierige Frage. Der hierzulande gefundene Kompromiss eines zwar rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruches innerhalb gewisser Fristen ist nunmal genau das: ein Kompromiss. Da sowohl Lebensschützer als auch Pro-Choice-Aktivisten mit diesem Kompromiss unzufrieden sind, ist es unzweifelhaft ein guter Kompromiss.
Ich persönlich würde mir tatsächlich wünschen, dass der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 14 Schwangerschaftswochen nicht rechtswidrig wäre.
Wie stehst du dazu dass Väter Mitspracherecht oder Bestimmung über die Geburt /Abtreibung des Kindes haben wollen?
Natürlich sollte man im Idealfall als Paar, bzw. als ungewollte werdende Eltern, miteinander über die Entscheidung reden und diese so treffen, dass beide damit im reinen sind.
Denn ich kann schon auch nachvollziehen, dass es für Männer nur schwer zu ertragen ist, wenn ihr Kind, auf das sie sich eigentlich freuen würden, von der Frau abgetrieben wird.
Andererseits kann ich auch nachvollziehen, dass es Männer als unfair empfinden, wenn sie ungewollt Vater werden und dann auch noch Unterhalt zahlen müssen.
ABER: Das Ding ist, es gibt halt nicht "ein bisschen schwanger". Und zwischen Abbruch und Nicht-Abbruch gibt es keinen Kompromiss.
Auch wenn es für den Mann so aussehen mag: eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen. Die Frau IST bereits schwanger, es wächst ein konkreter Embryo in ihr und an dieser Tatsache waren alle beide beteiligt.
Das konkrete Kind haben beide gezeugt und beide müssen dafür Verantwortung übernehmen. Nochmal: der Embryo EXISTIERT bereits und dafür sind beide verantwortlich, nicht nur die Frau.
Wie auch immer man Abtreibungen moralisch und ethisch beurteilen mag, an einer Tatsache kommt man nicht vorbei: es wurde ein Kind gezeugt und das wächst in der Schwangeren. Es hat in der 6. Woche bereits ein schlagendes Herz und in der 14. Woche (der letzten Woche, in der Abtreibungen hierzulande straffrei möglich sind) einen Mund, den es öffnen kann, Finger mit Fingernägeln dran und es kann nach der Nabelschnur greifen.
Eine Abtreibung macht die Schwangerschaft nicht ungeschehen, sie beendet sie. Und dieser konkrete Embryo wird niemals geboren werden.
Eine Abtreibung bedeutet nicht, dass die Frau sich der Verantwortung entzieht - auch da übernimmt sie ja Verantwortung für sich und für ihren Körper. Alle körperlichen und psychischen Folgen muss ebenso sie alleine tragen.
Da es nun eben keinen Kompromiss geben kann, muss man fragen, wer von der Entscheidung letztendlich schwerer betroffen ist, und diesem jenigen das letztliche Entscheidungsrecht überlassen. Und das ist nun mal die Frau, die schwanger ist, die neun Monate lang das Kind austragen muss und die alle körperlichen Folgen tragen muss (die im übrigen gravierend sein können), sowohl die Folgen einer Abtreibung als auch einer Schwangerschaft, inklusive Geburt.
Und in der Regel ist es die Frau, die dann das Kind am Hals hat und finanzielle Einbußen (niedrigere Rente usw.) und Nachteile im Job (Stichwort Teilzeitfalle) hinnehmen muss. Genau diesen Punkt hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner letzten Entscheidung zum Thema berücksichtigt.
Ein Mitspracherecht (im Sinne von Mitentscheidungsrecht) des werdenden Vaters kann es hier nicht geben, das liegt in der Natur der Sache. Denn wenn die Schwangere für ihre Entscheidung (egal, für welche) das "OK" des Erzeugers bräuchte, wäre es ja nicht mehr ihre Entscheidung, sondern die des werdenden Vaters. Also würde so die (neben dem Kind) hauptsächlich betroffene Person entmündigt, wenn sie entweder zu einer Abtreibung oder dem Austragen der ungewollten Schwangerschaft gezwungen würde, weil ihr Partner durch sein "nein" das so wollte.
Bezüglich Unterhalt: den zahlt die Frau ja auch, nur eben in Naturalien. Und im Gegensatz zum Kindsvater fragt bei ihr niemand nach Selbstbehalt oder wie viel sie bezahlen kann. Alleinerziehende haben nicht ohne Grund das höchste Armutsrisiko.