Wer kann mir helfen den Antrag auf Elterngeld richtig zu stellen?
- Ich hab bereits die von der Elterngeldstelle gewünschten Abrechnungen vom 06.2024 bis zum 07.2025 abgeschickt.
Neulich bekam ich einen neuen Brief und da drin steht:
Ich werde während des Bezuges von Elterngeld folgende Einkünfte erzielen:
und da kommt nur die Option "aus nicht selbstständiger Tätigkeit" in Frage. Wenn ich das ankreuze, dann braucht die Elterngeldstelle eine Bescheinigung vom Arbeitgeber aus der hervorgeht, wie viele Stunden ich wöchentlich arbeite und wie hoch mein Brutto-Einkommen ist.
Das Ding ist, dass ich in Elternzeit nicht arbeiten werde. Im ersten Jahr Elternzeit wird der Arbeitgeber ca. 65% zahlen und im zweiten ca. nur noch 45%. Somit habe ich zwar ein Bruttoeinkommen aber keine wöchentliche Arbeitszeit.
Es hört sich für mich danach an, als bräuchte die Elterngeldstelle eine Verdienstbescheinigung.
Mein Arbeitgeber hat folgendes geschrieben:
- Die Bescheinigung stellt die Elterngeldstelle für den Arbeitgeber aus. -> Ich hab jedoch keine erhalten.
- Unsere Form der Verdienstbescheinigung ist die Gehaltsabrechnung bzw. Jahresabrechnung aus Februar -> also reicht es, wenn ich die Jahresabrechnung aus Februar zuschicke? Das verstehe ich nicht. Ich hab doch bereits die Abrechnungen von 2024 und 2025 abgeschickt. Warum sollte eine Jahresabrechnung eine Verdienstbescheinigung ersetzen und warum schickt man eine Jahresabrechnung erst im Februar? Normalerweise werden die doch ende des Jahres zugeschickt? bin total verwirrt.
Wäre Dankbar, wenn mir diesbezüglich einer helfen könnte.
2 Antworten
Du bekommst Gehalt trotz Elternzeit? Hab ich noch nie gehört. Das zählt dann als würdest du die entsprechende Stundenanzahl arbeiten.
Wie dein Arbeitgeber das nennt ist egal, es ist trotzdem ein Einkommen. Damit würdest du ja dann auf 0€ Elterngeld kommen denn das Elterngeld ist ja gleich viel.
Ich hab das Anscheinend missverstanden. Das mit 65% und 45% ist Mutterschaftsgeld... wie lange bekommt man es? Irgendwie bin ich verwirrt
Mutterschaftsgeld bekommst du im Mutterschutz. Also 6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen danach. Das ist normal.
Das wird vom Elterngeld automatisch abgezogen, das Elterngeld wird erst ab dem Mutterschutz ausgezahlt.
Oh man...ich bin durcheinander ^^ also 1. Mutterschutzgeld: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt + ein Teil des Arbeitgebers 2. Elterngeld: 1 Jahr 70 % und 2 Jahr ca. 50% des Durchschnittslohns UND da zahlt der Arbeitgeber nichts. Wenn meine Frau da nicht arbeiten geht, dann muss sie da nichts ankreuzen. Es wird nur problematisch im zweiten Jahr, wenn sie nur noch 50% bekommt.
Der Anspruch auf Elterngeld beginnt grundsätzlich mit der Geburt des Kindes. Während des Mutterschutzes (i. d. R. 8 Wochen nach Geburt). Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst (z. B. über die Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss), wird diese Zeit auf das Elterngeld angerechnet. Ok jetzt gecheckt...
Genau. Die 8 Wochen Elterngeld werden dir vom Mutterschaftsgeld abgezogen. Du bekommst also faktisch nur 10 Monate Elterngeld.
Das Elterngeld ist 1 Jahr (bzw 10 Monate) 66% vom Durschnittslohn der 12 Monate vor dem Mutterschutz.
Wenn du zwei Jahre in Elternzeit gehst dann eben monatlich nur die Hälfte.
Wie kommst du auf die 50% im zweiten Jahr? Du meinst 50% monatlich bei zwei Jahren.
Wären 66% ihres Durschnittslohn z.B. 1500€ wäre es
1 Jahr Elternzeit = 1500€ monatlich
2 Jahre Elternzeit = 750€ monatlich.
Ojemine das ist ja gar nichts. Dabei hat Deutschland ein Problem mit "zu viele Rentner und zu wenig Kinder". Da reißen die 255 Euro Kindergeld im Monat auch nix raus. Die haben ernsthaft Kindergeld seit 1.1.2025 um 5 EUR erhöht.
Naja, früher gab es sowas garnicht. Im Normalfall spart man sich so viel wie möglich vorher an oder man geht nur das eine Jahr.
Da sich viele nur ein Jahr leisten können oder wollen gibt es ja ab einem Jahr den Ansprich auf einen Kita Platz.
Warum macht ihr den Antrag denn erst jetzt, hab grade gesehen das Kind ist ja schon seit ein paar Wochen auf der Welt. Es kann bis zu 6 Monaten dauern bis das Elterngeld ausbezahlt wird.
1 Jahr kita? Da hat das Kind ja gar keine Bindung zu den Eltern und nur wenige Arbeitgeber richten sich an die Kitazeiten.
Du sagst früher gab es sowas nicht. Von welchem Zeitraum reden wir? Weil vor ca. 30 bis 50 hatten die Menschen mehr "Wohlstand" weil die Lebenshaltungskosten nicht so hoch waren wie jetzt. Die meisten, die heute noch ein abbezahltes Haus besitzen, ist die Generation von damals. Dieses Geld was man jetzt als Stütze bekommt ist eine Aufstockung aus der Notlage heraus. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Elterngeld Antrag läuft bereits und es fehlen nur paar Unterlagen. Mutterschutzgeld bekommen wir bereits.
Wie konntet ihr das aber jetzt schon beantragen, wenn ihr garnicht wusstet wann, wie und wieviel ausgezahlt wird bei den verschiedenen Modellen?
Naja ihr hattet ja die ganze Schwangerschaft über eigentlich Zeit um Geld auf die Seite zu legen. So hab ich das in den Schwangerschaften gemacht.
Wir haben einfach Antrag gestellt. Es ist noch nicht genehmigt da noch ein paar Unterlagen fehlen.
Es kann bis zu 6 Monate dauern: das glaube ich nicht. Warum so lange?
Wann: am besten ab der Geburt des Kindes
Wie: einfach Antrag stellen. Formulare gibt's auf deren Seite
Wie viel ausgezahlt: das wissen wir nicht, weil die Elterngeldstelle rechnet es aus. Selbst die Beraterin die dort arbeitet konnte diesbezüglich keine näheren Infos geben.
Wie sieht es eigentlich mit Wohngeld aus? Kann man da was beantragen?
Aber ihr musstet doch ausfüllen ob 1 Jahr oder zwei Jahre und da ist doch erklärt wieviel man bekommt.
Also bei meinem letzten kind (2024) hat es über 5 Monate gedauert bis das erste Geld kam. Die haben viel zu tun.
Ob euch Wohngeld zusteht müsst ihr online berechnen.
Das Ding ist, dass ich in Elternzeit nicht arbeiten werde.
Dann hast du kein Einkommen.
Im ersten Jahr Elternzeit wird der Arbeitgeber ca. 65% zahlen und im zweiten ca. nur noch 45%.
Das würde ich tatsächlich bezweifeln. Elterngeld zahlt die Elterngeldstelle und nicht der Arbeitgeber.
Und vermutlich hast du da was falsch verstanden. Elterngeld beträgt etwa 65% des Durchschnittsnetto-Gehaltes vor der Geburt, aber wenn du zwei Jahre lang Elterngeld beziehen möchtest, beträgt das monatlich ausgezahlte Elterngeld nur die Hälfte.
Es hört sich für mich danach an, als bräuchte die Elterngeldstelle eine Verdienstbescheinigung.
Ja, solltest du tatsächlich während der Elternzeit Geld vom Arbeitgeber bekommen, dann braucht die Elterngeldstelle eine Verdienstbescheinigung über die Höhe des Einkommens in der Elternzeit. Grund: Elterngeld errechnet sich aus der Differenz des Einkommens vor der Geburt und nach der Geburt.
Das ist kein Gehalt im eigentlichen Sinne sondern Zuschuss. Außerdem gibt es die Option bei Elterngeldantrag, dass man das Elterngeld mit dem Gehalt verrechnen lassen kann.