2. Kind Anspruch auf Elterngeld in Elternzeit vom 1. Kind?
Hallo ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich befinde mich gerade in Elternzeit meines ersten Kindes, am 26.06.2020 geboren. Ich habe die vollen 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun erwarte ich das zweite Kind Ende Februar.
Habe ich wieder Anspruch auf Elterngeld ? Muss ich etwas beachten ?
Danke für eure Hilfe 😊
2 Antworten
Ja, du hast wieder Anspruch auf Elterngeld. Den Mindestbetrag von 300€ bekommst du in jedem Fall, plus den Geschwisterbonus von 75€.
Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung herangezogen werden.
Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1.
Für meine Berechnung nehme ich mal an, dass du für Kind 1 Mutterschaftsgeld bezogen hast und dass du für Kind 1 12 Monate lang ElterngeldBasis bekommen hast.
Der originäre Vergleichszeitraum wäre der 12-Monatszeitraum vor Geburt von K2. Das heißt Februar 2021 bis Januar 2022. Nun liegen aber sog. Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände wie folgt vor:
ggf. Mutterschaftsgeldbezug: Mai bis August 2020
Elterngeldbezug älteres Geschwisterkind (jedoch nur bis maximal LM 14): Juni 2020 bis Mai 2021.
Der Vergleichszeitraum für Kind 2 teilt sich also auf und umfasst nun zwei Abschnitte:
Einmal - Juni 2021 bis Januar 2022 (da der Elterngeldbezug von K1 bis Mai 2021 ging und ausgeklammert wird) - das sind aber nur acht Monate. folglich fehlen für die korrekte Berechnung noch vier Monate und das wären in diesem Fall die Monate VOR dem Mutterschaftsgeldbezug von K1, also Januar 2020 bis April 2020.
In diesem Beispiel würden für die Berechnung also die Monate 01/2020 bis 04/2020 sowie 06/2021 bis 01/2022 herangezogen.
Ich hoffe, das war verständlich erklärt.
Ansonsten hilft die Elterngeldstelle auch gerne weiter.
Für jedes Kind bekommst du erneut Elterngeld. Das Elterngeld für das 1. Kind gilt nicht als Einkommen und die betreffenden Monate werden bei der Berechnung übersprungen.
Deshalb verschiebt sich der Berechnungszeitraum in diesem Fall weiter in die Vergangenheit und so kann unter Umständen das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes in die Berechnung des Elterngeldes für das nächste Kind einfließen.
die betreffenden Monate werden bei der Berechnung übersprungen.
Gilt aber nur bis maximal zum 14. Lebensmonat des Kindes.