Elterngeld Bemessungszeitraum?
Hallo!
wir benötigen eure Hilfe, da wir keinen Denkfehler haben möchten!
03/23 haben wir unser erstes Kind geboren. Elternzeit wurden 15 Monate bei AG beantragt (bis Juni 24) + Elterngeld über diesen Zeitraum
Wir hätten gerne ,,2 under 2" und haben diesbezüglich einige Fragen!
- Würden wir Februar oder März '24 erneut schwanger werden und das Kind im November oder Dezember zur Welt bringen, welcher Bemessungszeitraum gilt?
Wir dachten so:
- Februar schwanger - Kind kommt im Nov ; Bemessungszeitraum: August 2022-Februar 2023 / 14 Monate ausklammern (März 23-Mai24) / Juni 24 - September 24 ?
- März schwanger - Kind kommt im Dez ; Bemessungszeitraum: September 2022 - Februar 2023 / 14 Monate ausklammern (März 23-Mai24) / Juni 24 bis Oktober 24?
Richtig ?
- Stimmt es, dass man 14 Monate EG ausklammern kann? Wenn JA - Wie funktioniert das?
- Würde dann das MuSchu-Geld aus der ersten Schwangerschaft, welches nicht als Einkommen zählt, automatisch (zusätzlich) ausgeklammert oder zählt dieser Monat einfach als ,,0-Monat"?
- Wenn wir 3-4 Monate vor Elternzeit-Ende schwanger werden würden, muss ich es dem AG direkt sagen?
Wir bedanken uns schonmal für Antworten😇☺️
1 Antwort
Grundsätzlich ist es so, dass für Kind 2, genau wie für Kind 1, zur Berechnung des Elterngeldes das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen wird (es sei denn, du wärst selbstständig, dann ist es das Kalenderjahr vor Geburt).
Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.
Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.
Wichtig hier: du schreibst immer WIR, aber die Berechnung für Elterngeld ist individuell unterschiedlich, jeweils pro Elternteil.
Würden wir Februar oder März '24 erneut schwanger werden und das Kind im November oder Dezember zur Welt bringen, welcher Bemessungszeitraum gilt?
Schwanger wird ja nur die Mutter. Für diese gilt, dass sie Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 ausklammern kann, wenn sie in dieser Zeit Elterngeld bezogen hat. Der Vater, bzw. der zweite Elternteil kann den Mutterschutz nicht ausklammern, weil er keinen hatte und er kann nur die Lebensmonate ausklammern, in denen er Elterngeld bezogen hat.
Das geschieht nur auf Antrag, ausklammern tut die Elterngeldstelle nicht automatisch.
Für eure Planungen ergeben sich zwei Schlussfolgerungen:
- günstig ist es, als Mutter bis zum 14. Lebensmonat von Kind 1 Elterngeld zu beziehen, denn dann wird dieser Zeitraum ausgeklammert bei der Berechnung für Kind 2
- günstig ist es außerdem, möglichst schnell wieder schwanger zu werden. Denn je mehr Zeit zwischen den Schwangerschaften vergeht, desto weniger Monate von vor der Geburt von Kind 1 fließen mit in die Berechnung ein. Konkret: liegen mehr als 23 Monate zwischen den Geburten, kommt kein Ausklammerungstatbestand zum Tragen. Monate ohne Einkommen (und Elterngeld ist kein Einkommen) zählen dann mit 0€.
Dazu noch eine Anmerkung von mir: Klar ist es vernünftig, auch solche Überlegungen mit in die Planung einzubeziehen. Aber ihr habt ja vielleicht schon gemerkt, dass Kinder nicht unbedingt dann kommen, wenn man sie plant. Von daher würde ich mich nicht zu sehr darauf versteifen.