Berechnung Elterngeld bei Kind 2?

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Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde - egal in welcher Kombi (ElterngeldPlus/Basis).

Bsp: Angenommen, Kind 1 wird im Mai 2022 geboren und Kind 2 im April 2024.

Der originäre Vergleichszeitraum wäre der 12-Monatszeitraum vor Geburt von K2. Das heißt April 2023 bis März 2024. Nun liegen aber möglicherweise sog. Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände wie folgt vor:

Mutterschaftsgeldbezug für Kind 1: April bis Juli 2022

Elterngeldbezug älteres Geschwisterkind (jedoch nur bis maximal LM 14): Mai 2022 bis Juni 2023.

Da Kind 2 im April 2024 geboren wird, sind zunächst für die Berechnung maßgeblich die Monate April 2023 bis März 2024.

Ausgeklammert werden die Monate April, Mai, Juni (wegen Elterngeldbezug K1).

Folglich werden noch drei Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung herangezogen - also Januar, Februar, März 2022.

Bis zum 3. Geburtstag von Kind 1 gibt es außerdem noch einen Geschwisterbonus von 10%.