Elterngeld – die neusten Beiträge

Elterngeld Antrag VÄTER direkt nach Geburt / Elternzeit?

Hallo, ich melde mich mit einigen Fragen bezüglich des Elterngeldes bei Vätern.
Es ist geplant, dass der Vater (flexibel mit Arbeitgeber abgestimmt!) direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit nimmt. Jetzt habe ich aber einige Fragen zum Antrag.
Erstens: Wo stelle ich diesen? Welche Unterlagen brauche ich?
Meines Wissens nach kann man den Elterngeldantrag ja nur stellen, wenn die Geburtsurkunde vorhanden ist - sprich nach der Geburt. Ist das richtig? Wie lange dauert es bis man diese Urkunde hat? Zudem wenn man dann diesen Antrag stellt, wie lange dauert es dann bis zur Auszahlung des Geldes? Nicht dass wir dann einen Monat oder mehr ohne sein Einkommen da stehen (Miete, etc.). 😅
Er verdient 3100€, bekommt er dann die 1800€ Höchstgrenze oder weniger? Hat da jemand Erfahrungswerte? Ledig, bisher keine Kinder, Steuerklasse 1, eigener Haushalt.

Wir wohnen in einer Kleinstadt mit 30.000 Einwohnern, ist also keine Großstadt mit ewigen Bearbeitungszeiten.

Zudem wollte ich mich erkundigen, ob er einen Monat Elternzeit nehmen kann und ich bleibe dann ein Jahr in Elternzeit Zuhause? Natürlich mit abgelten der Mutterschutzfrist. Also geteilte Elternzeit (er einen Monat Zuhause - ich ein Jahr?)

wir sind aus Bayern

Ich hoffe es kann jemand aus Erfahrung ein paar Infos geben! :) LG

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Urlaubssemester während Elternzeit - Auswirkungen auf Werkstudententätigkeit?

Hallo zusammen, 

vielleicht kann mir jemand helfen. Mir wurde von meiner KK geraten, ein Urlaubssemester zu nehmen während ich in Mutterschutz und Elternzeit bin, damit ich keine Beiträge zur studentischen KV zahlen muss, sondern beitragsfrei versichert bin. Ich bin außerdem unbefristet als Werkstudentin angestellt und plane bis März 2027 in Elternzeit zu sein (mit Elterngeldbezug). Wie würden sich jetzt die Urlaubssemester (ich plane ein oder zwei) auf meine Werkstudententätigkeit auswirken? Ich habe gelesen, dass mein AG und ich dann Sozialabgaben zahlen müssten, da das Werkstudentenprivileg nicht mehr gilt. Gilt das auch, wenn ich in Elternzeit bin und kein Einkommen außer das Elterngeld (400€) habe? Vom Elterngeld kann ja theoretisch nichts abgeführt werden, oder? Heißt das, mein Arbeitgeber könnte mich kündigen?
Was wäre die kostengünstigste Lösung für mich? Das Studium kann ich flexibel rauszögern, möchte aber Anfang 2027 fertig sein, damit ich dann zu Ende der Elternzeit arbeiten kann. Ich würde gerne auch die Werkstudententätigkeit solange wie möglich behalten, da ich mich sonst freiwillig versichern müsste, was wieder 200€ im Monat wären (Familienversicherung nicht möglich).

Vielleicht hat hier jemand Tipps für mich. 

Vielen Dank!

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Elterngeld - Berechnungsfrage?

Hallo zusammen,

es ist wieder das leidige Elterngeldthema.

Ich versuch mal stichpunktartig zusammenzufassen:

Kind geboren am 15.11.2023

Ehefrau in Elternzeit seit Geburt bis 15.09.2025

Geplant, zweites Kind, erster Schwangerschaftsmonat im 05/2025, d.h. Geburt des zweiten Kindes 02/2026

Elterngeld PLUS bis 15.09.2025 900€

Nebenjob durchgehend seit 3 Jahren 490€, auch während der Schwangerschaft geplant (hat bei der 1. Schwangerschaft auch super funktioniert).

Bruttoeinkommen ab 15.09.2025 3800€, netto somit 2.500€.

Wie errechne ist jetzt hier das Elterngeld?

Wenn das Kind beispielsweise am 01.02.2026 geboren wird, zählen ja quasi die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage, aber wie ist das mit dem Elterngeldbezug vom ersten Kind?

Stimmt meine folgende Rechnung, wenn wir davon ausgehen, dass der erste Tag der Schwangerschaft der 01.05.2025 ist?:

Mai / Juni / Juli / August / jeweils 490€ + 900€ = insg. von Mai bis August 5.560€

September 490€ + 900€ + Hälfte des Hauptjobs 1.250€ (grob gerechnet!) = insg. für September 2.640€

Oktober / November / Dezember / Januar jeweils 490€ + 2.500€ =2.990,00 € insg. für Oktober bis Januar = 11.960€

Somit insgesamt für die letzten 12 Monate = 20.160€ = mtl. 1.680€

65% von 1.680€ = 1.092€ bzw. 546€ bei Elterngeld Plus.

Wenn die Berechnung stimmt, wie sieht es dann mit dem Nebenjob aus wenn sie eben beispielsweise die 546€ Elterngeld bekommt?

Vor dem ersten Kind war ihr Nettoeinkommen 2.450€ + 490€, und sie darf auch bei vollem Bezug der 900€ den Nebenjob weiter ausüben, ohne das ihr was abgezogen wird.

Sehr kompliziert, aber die Fachmänner verstehen bestimmt mein Problem.

Ich wäre über eure Hilfen sehr sehr dankbar!

Danke und VG

Kinder, Elterngeld, Elternzeit

Vater möchte Elternzeit nehmen um mich zu unterstützen. Wir führen aber keine Partnerschaft miteinander.?

Guten Tag,

Wir bekommen ein Kind miteinander. Ich mache eine Umschulung. Beziehe ALG1 und Aufstockend Bürgergeld. Und habe eine Miete von 560€ warm

Er arbeitet und bekommt ca 3500 Brutto, muss aber sein Haus ( in dem er wohnt) mit 600€ abbezahlen + Nebenkosten.

Unser Sohn kommt Ende 02/ 2025 zur Welt.

Er möchte gerne ( auch wenn wir nicht zsm sind/ leben) gerne Elternzeit nehmen und in der Zeit EG+ Beziehen und 20 Wochenstunden arbeiten.

Der Plan ( wenn ich MuSchu bekomme) 

Ich: 1-2 EG Basis und 3-16 EG+

Vater: 1-3 EG+ 6-8 EG+ 14-17 EG+

Frage 1:

Steht mir Mutterschutzleistungen zu ? Ich werde vor Geburt NICHT in den MuSchu gehen.

Frage 2:

Die Elterngeldstelle teilte uns mit, das der Vater für EG bei mir gemeldet sein muss oder es einen Nachweis geben muss dass das Kind min. 1/3 der Zeit beim Vater verbringt. Siehe Foto

Jetzt besteht ja das Problem. Ist er hier gemeldet bekomme ich ja kein BG mehr und kann mir meine Wohnung nicht mehr Leisten. Da ja sein Einkommen mit berechnet wird.

Der Plan war eigentlich, er verbringt die Zeit hier mit seinem Kind, an seinen Freien Tagen wäre er von Früh bis Abend hier auch um mich zu unterstützen. (Wofür ich auch sehr dankbar bin, weil ich weiß das es nicht selbstverständlich ist).

An seinen Arbeitstagen ist er komplett bei sich. ( Man kann zwar in dem Haus leben, aber für ein Baby definitiv nicht geeignet).

Wie verhält es sich also in unserem Fall?

Wir sind nicht zusammen, ich kann doch dann nicht verlangen daß er auch noch das bezahlt nur weil er sich um sein Kind kümmern will. 😞

Ich bin einfach total verzweifelt.

Frage 3:

Wie verhält sich das mit Unterhalt wenn er in EZ ist. Kann man Unterhalt anders klären? Quasi " Die Unterhaltsverpflichtungen sind mit der Betreuung von ... abgegolten"?

Ich bedanke micht schon einmal für eure Antworten.

Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit. 

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Kinder, Familie, Schwangerschaft, Elterngeld, Elternzeit

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