Bemessungsgrundlage Elterngeld - Zählt der Firmenwagen dazu?
Hallo,
Ich haben neben meinem normalen Bruttogehalt einen Firmenwagen. Nun werde ich bald in Elternzeit für 1 Jahr gehen. Während dieser Zeit gebe ich den Firmenwagen ab und habe auch kein sonstiges Einkommen.
Wird der geldwerte Vorteil des Firmenfahrzeugs mir aber auf die Berechnung meines Elterngeldanspruchs angerechnet?
Ich finde online nur Aussagen über die Berücksichtigung während der Elternzeit. Mir geht es aber um die Berechnung der Höhe des Elterngeldes. Hier wird ja das Bruttoangegeben, wovon ein pauschalen Netto ermittelt wird, welches dann als BMG für das Elterngeld dient. Ist das anzugebende Brutto dahingehend mit oder ohne Firmenwagen?
Für mich würde das gut 200 € mehr Elterngeld bedeuten, wenn das Brutto einschließlich geldwerten Vorteil ist.
Danke vorab!