Unfall in der Elternzeit
Hallo, kurzer Beschreibung meines Problems.
Ich bin in der 2.Woche meiner 2 monatigen Elternzeit weggerutscht und habe mir die Bänder im Fuß verletzt. Nun habe ich für 4-8 Wochen eine Walker(orthopädischen Schuh) und bin zur Entlastung mit Krücken unterwegs.
Meines Meinung nach kann ich meiner Aufgabe in der Elternzeit nicht nachkommen und würde diese gerne unterbrechen oder verschieben.
Laut Elterngeldstelle zählt es noch nicht als schwere Krankheit und die Elternzeit bleibt bestehen. Hat jemand einen Tip was man in diesem Fall machen kann?
Vielen Dank für die Hilfe.
4 Antworten
Da kannst du rein gar nichts machen, außer evtl. eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse beantragen.
Deine Elternzeit bleibt genau so bestehen wie beantragt. Die 6-Wochen-Frist für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beginnt, wenn du die Arbeit wieder aufnimmst oder du während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausführst.
Das ist Lebensrisiko und da kann man nichts machen. Du kannst da nichts verschieben.
Da kannst du nichts machen.
Dich schwerer verletzen, ne Spaß, denke nicht das du da viel machen kannst außer nochmal mit denen zu diskutieren oder dir ein Anwalt zu nehmen.
Du kennst die gesetzeslage nichtmal nur "nicht ganz genau", sondern scheinbar gar nicht und im Vergleich zu dir, wird auch der beste Anwalt Deutschlands keine Chancen sehen.
Naja soweit ich weiß steht in dem Gesetz nirgendwo was für Krankheiten/Verletzungen dazu zählen oder eben nicht, somit ist das Auslegungssache und du musst eben nachweisen können, das dich in dem Fall die Verletzung, so sehr beeinträchtigt das du dich nicht richtig um das Kind kümmern kannst und somit die Betreuung des Kindes gefährdet ist.
Auch das ist falsch. In dem Fall kann man eine Haushaltshilfe beantragen. Wenn man so krank ist, dass man sich nicht um sein Kind kümmern kann, ist man logischerweise auch zu krank um arbeiten zu gehen.
De fragensteller geht es ja offensichtlich darum, seine elternzeit um die Dauer der Erkrankung zu verlängern, für den Zeitraum der Erkrankung sein volles Entgelt zu erhalten und anschließend in elternzeit zu gehen und elterngeld zu erhalten.
Das funktioniert aber nicht.
Er hat keine Krankheit die ihn so sehr einschränkt dass er sich nicht kümmern kann, zumal er wohl auch nicht alleine vor dieser aufgabe steht, da vermutlich noch eine Mutter zum Kind gehört.
Auch für eine härtefallentscheidung (für die es in seinem fall nicht ausreicht), müsste ein Arbeitgeber seine Zustimmung geben. Für eine Zustimmung hat der Arbeitgeber eine 4-wöchige Frist. In seinem Fall wird bereits elterngeld gezahlt da er sich bereits in der Elternzeit (die 7 Wochen vorher vom Arbeitgeber genehmigt werden muss) befindet.
Das Argument mit der Mutter ist ja Quatsch, klar wird es noch eine Mutter geben, wenn die aber den ganzen Tag auf Arbeit ist weil ja in der Regel nur einer daheim ist und Elternzeit hat, kann sie sich währendessen nicht um das Kind kümmern. Die Fristen kenne ich tatsächlich nicht, somit kann das stimmen, ob es ein besonderer Härtefall ist kann ich nicht sagen, dafür kenne ich die Situation nicht gut genug und bin auch kein Gutachter, allerdings muss ein Arbeitgeber bei einer Härtefallentscheidung seine Zustimmung geben, es sei den es hätte große Konsequenzen für die Firma
Es ist aber kein Fall für eine Härtefallentscheidung und somit muss der Arbeitgeber rein gar nichts.
weil ja in der Regel nur einer daheim ist und Elternzeit hat, kann sie sich währendessen nicht um das Kind kümmern
Auch falsch! Väter die zwei monate zu hause bleiben, haben mit hoher wahrscheinlichkeit den partnerschaftsbonus beantragt. Diese Elternzeit findet in der regel parallel zur Mutterschutzzeit oder Elternzeit der Mutter statt, welche zeitgleich zu hause ist und entweder mutterschaftsgeld oder basiselterngeld erhält.
Auch falsch! Väter die zwei monate zu hause bleiben, haben mit hoher wahrscheinlichkeit den partnerschaftsbonus beantragt. Diese Elternzeit findet in der regel parallel zur Mutterschutzzeit oder Elternzeit der Mutter statt, welche zeitgleich zu hause ist und entweder mutterschaftsgeld oder basiselterngeld erhält.
Manchmal ist das vielleicht so, muss aber nicht in jedem Fall zutreffend sein, habe selber 2 Arbeitskollegen wo das nicht so war und die alleine daheim waren.
Und ich bin der Meinung, das er dadurch seine Betreuung nicht mehr richtig wahrnehmen kann, da er zum Beispiel mit Krücken schlecht das Kind durch die Gegend tragen kann usw. Sobald er die Betreuung des Kindes nicht mehr richtig wahrnehmen kann, kann das Gericht es zu einem Härtefall machen.
Weder Diskussionen noch ein Anwalt werden etwas an einer bestehenden Gesetzeslage ändern.