Elternzeit – die neusten Beiträge

Sind die Chancen sehr schlecht auf einen Arbeitsplatz wenn man direkt nach der Ausbildung erst mal jahrelang zuhause war aus bestimmten Gründen?

Ich mache mir große Sorgen darüber , dass ich nie wieder in dem Beruf medizinische Fachangestellte arbeiten kann.. Ich habe 2023 die Ausbildung abgeschlossen und direkt danach musste ich auch in die Elternzeit leider , da ich während der Ausbildung schwanger wurde . Ich hatte leider auch keine andere Betreuung für mein Sohn, denn dann würde ich nicht so lange aus dem Beruf fehlen. Meine Sorge ist eher die praktische Erfahrung die ich leider nicht sammeln konnte, denn damals in der Praxis in der ich mein Praktikum absolviert habe , habe ich eigentlich hauptsächlich nur im Labor gearbeitet, ich durfte sehr wenig an den Computer. Es gab deswegen auch viele Diskussionen mit der einen Frau , aber es hat sich leider nicht viel geändert, auch nach dem Gespräch mit dem Chef . Er konnte sich bei ihr nicht wirklich durchsetzen, was ich nie verstanden habe . Vielleicht war ich einmal am Computer und das auch sehr kurz und dann wieder lange Zeit nicht mehr . So konnte ich nie wirklich in der Verwaltung praktische Übung haben und das theoretische Wissen in den Büchern vergisst man leider auch schnell, wenn keine Praxis da ist

und nun bin ich wieder schwanger. Ich möchte zwar diesmal nur ein Jahr in die Elternzeit, aber wie die Chancen dann aussehen weiß ich nicht 🤷🏻‍♀️ Also wären es eigentlich insgesamt drei Jahre nach der abgeschlossen Ausbildung.

Kinder, Angst, Ausbildung, Betreuung, Elternzeit, Medizinische Fachangestellte, schwanger

Ich habe das Gefühl mein Chef will mich nur noch ärgern - Was sagt ihr oder was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Hallo Zusammen,

ein wenig zu meiner Situation. Arbeite in einem großen Betrieb im Büro. Bin Schwanger und wurde Mitte Februar ins Beschäftigungsverbot geschickt, aufgrund von hohem Blutdruck ausgelöst von Stress auf der Arbeit. Anfang März bin ich nun mal für eine Stunde ins Büro gefahren, um meinen Tisch und Container auszuräumen/ aufzuräumen, weil ich jetzt dann 2 Jahre in Elternzeit bin plus Mutterschutz.

Es fing schon mit der Planung an. Ich weiß nicht was ihr dazu sagt, aber man braucht doch nicht seine ganzen Kollegen im Büro, nur damit man seinen Arbeitsplatz aufräumen bzw. ausräumen kann. Da musste ich Rücksicht darauf nehmen, obwohl ich an dem Tag eigentlich nicht wirklich Zeit hatte und musste reinkommen. Einen Tag später wäre ich eh in der Stadt gewesen aufgrund eines Termines vor Ort und hätte mehr als genügend Zeit gehabt vorbei zu kommen, aber das hat mein Chef abgelehnt, da ja meine Kollegen alle nicht da wären. Da hatte ich dann gedacht, ja vllt. kriege ich ein Abschiedsgeschenk oder wir gehen alle zsm ein letztes Mal Kaffee trinken in unserem Café ...

Der Tag ist gekommen, ich fahre voll gestresst hin; hatte nur ca 1 Std. Zeit; meine Kollegen alle beschäftigt und keine Zeit - was ja auch so okay ist. Dann fangen sie an, dass sie mich mit Arbeitsaufgaben belagern, obwohl ich meine Übergabe schon an meine Chef weitergeleitet habe und ihn gebeten habe das zu klären, was er damals auch sagte was er machen wird.

Ist aber bis dato noch nicht passiert so wie es scheint. Dann meinte ich, dass ich das schon alles weitergegeben hatte an ihn und habe ihn nochmal daran erinnert. Hatte er anscheinend vergessen - ist auch okay - ist nur ein Mensch.

So dann mache ich mich ans aufräumen ... auch alles kein Problem habe meinen Tisch leer geräumt und letzte Unterlagen die noch auf meinem Tisch lagen an meine Kollegen verteilt mit Notizen, damit sie bescheid wissen um was es sich handelt. Nun wurde das von einer Kollegin nicht angenommen - Hintergrund dazu: Sie hat die Aufgabe bevor das ich in die Abteilung gekommen bin gemacht und deshalb habe ich 1 und 1 zusammengezählt und einfach ihr das Dokument auf den Tisch gelegt - sie hat mir anscheinend nun einen Post IT drauf geklebt mit einer Zickigen Antwort, dass es nicht ihre Aufgabe wäre etc pipapo ...

ich glaube ihr ist nicht ganz bewusst das ich im Beschäftigungsverbot war/bin und jetzt im Mutterschutz und die meint anscheinend ich komme nochmal zurück.

Nach dem Aufräumen bin ich dann schnell weg und habe mich nur kurz verabschiedet, weil mich die Situation eh schon gestresst hat und ich wieder gemerkt habe mir tut das gar nicht gut.

So.. jetzt habe ich mich als nächsten Schritt darum kümmern wollen meine IT abzugeben. Bin aber mit meinem IT - Ansprechpartner auf den Entschluss gekommen, dass ich meinen Laptop behalten kann für die 2 Jahre Elternzeit, muss aber regelmäßig auf Updates prüfen (was für mich pers. kein Problem ist, wenn ich dann alle 2-3 Wochen mal den Lapi schnell einschalte und schaue ob es ein Update gibt) und nur mein Diensthandy abgebe.

Das habe ich meinem Chef so mitgeteilt. Chef sagt ja wenn ich meine, dann muss ich halt selbstständig und regelmäßig drauf schauen etc. und ich soll bitte nochmal kommen weil ich hätte ja meinen Tisch noch nicht entgültig aufgeräumt ... dann frage ich, was denn noch auf meinem Tisch stünde, bis auf Bildschirme, Tastatur und Maus. Er schickt mir ein Bild und es steht ein Glas drauf und die oben erwähnten Unterlagen meiner Kollegin ... er will jetzt das ich nochmal reinkomme in das Büro und das wegräume.

Ich finde und ich würde es auch selbst so machen, dass man als guter Kollege das Glas nehmen kann und in die Teeküche stellen (für wenn z.b. der Kollege der das Glas vergessen hat krank ist oder längere Zeit nicht ins Büro kommt) und die Unterlagen könnte die Kollegin einfach annehmen und abheften, weil mehr müsste sie allgemein damit nicht tun.

Ich weiß nicht wie ich jetzt hierauf reagieren soll, dass ich wegen den 2 Dingen nochmal extra zum aufräumen kommen soll.

Was sagt ihr und was würdet ihr antworten?

Vielen Dank!

Arbeit, Schwangerschaft, Büro, Arbeitsklima, Chef, Elternzeit, Streit, Arbeitskollegen

Ausbildung, behindertes Kleinkind und Betreuungsmöglichkeit. Wie geht es weiter?

Hallo,

ich habe eine Ausbildung angefangen und bin in der Ausbildungszeit schwanger geworden. Seitdem bin ich in Mutterschutz und Elternzeit. Die Elternzeit endet jetzt. Wegen der 100% Schwerbehinderung meines Kindes (3 Jahre alt) und dem Pflegegrad 4, sowie der Möglichkeiten der Betreuung, kann ich die Ausbildung Vollzeit nicht weiter führen. Meine Eltern sind beide verstorben, Schwiegereltern arbeiten beide voll und eine andere Betreuung gibt es nicht für mein Kind. Er geht Stundenweise in die Kita aber es liegen trotzdem morgens und auch mittags 2 Std da zwischen, wo der kleine extern nicht betreut werden kann.

Die IHK setzt alle gleich auf 3 Jahre Unterbrechung und eine Teilzeit Ausbildung ist nicht möglich. Ich müsste meine mindestens 8 Std arbeiten gehen. Mein Chef kann mich zudem nicht außerhalb der normalen Arbeitszeiten von 7:00-15:30 Uhr einstellen. Ich könnte nur in der Zeit von 8:45-14:00, freitags von 8:45 -13:00 Uhr. Zudem kommen noch regelmäßige OP Termine und Ausfallzeiten wegen Klinikterminen einmal die Woche in Köln (107 km eine Stecke) und vielen Klinik Aufenthalten. Muss ich jetzt die Ausbildung kündigen? Einen Aufhebungsvertrag machen? Bei welchem Amt muss ich mich melden wegen Fehlzeiten in der Sozialversicherung. Ich bin verheiratet und mein Mann verdient zu viel und wir haben ein Haus, Eigentümer ist er. Da würde ich eh kein Geld von dem Amt bekommen.

Ich steh vor einem Berg, an dem ich nicht vorbei komme.

Am liebsten würde ich die Familienpflegezeit beantragen, aber es sind höchstens 10 Leute in unserem Betrieb. Dann wären nochmal 2 Jahre überbrückt und ich könnte dann weiter machen. Aber das fällt raus.

Eine Tagesmutter können wir uns nicht leisten und sie muss medizinisch geschult sein. Wir wohnen im Sauerland, wo die Möglichkeiten zur Betreuung von behinderten Kleinkindern mit medizinisch geschultem Personal echt rar ist.

Vielleicht gibt es ja noch Vorschläge/Ratschläge von euch.

Danke

Liebe Grüße

VB

Arbeit, Kinder, Geld, Schwangerschaft, Ausbildungsplatz, Betreuung, Elternzeit, Schwerbehinderung, Sozialversicherung

Elterngeld - Berechnungsfrage?

Hallo zusammen,

es ist wieder das leidige Elterngeldthema.

Ich versuch mal stichpunktartig zusammenzufassen:

Kind geboren am 15.11.2023

Ehefrau in Elternzeit seit Geburt bis 15.09.2025

Geplant, zweites Kind, erster Schwangerschaftsmonat im 05/2025, d.h. Geburt des zweiten Kindes 02/2026

Elterngeld PLUS bis 15.09.2025 900€

Nebenjob durchgehend seit 3 Jahren 490€, auch während der Schwangerschaft geplant (hat bei der 1. Schwangerschaft auch super funktioniert).

Bruttoeinkommen ab 15.09.2025 3800€, netto somit 2.500€.

Wie errechne ist jetzt hier das Elterngeld?

Wenn das Kind beispielsweise am 01.02.2026 geboren wird, zählen ja quasi die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage, aber wie ist das mit dem Elterngeldbezug vom ersten Kind?

Stimmt meine folgende Rechnung, wenn wir davon ausgehen, dass der erste Tag der Schwangerschaft der 01.05.2025 ist?:

Mai / Juni / Juli / August / jeweils 490€ + 900€ = insg. von Mai bis August 5.560€

September 490€ + 900€ + Hälfte des Hauptjobs 1.250€ (grob gerechnet!) = insg. für September 2.640€

Oktober / November / Dezember / Januar jeweils 490€ + 2.500€ =2.990,00 € insg. für Oktober bis Januar = 11.960€

Somit insgesamt für die letzten 12 Monate = 20.160€ = mtl. 1.680€

65% von 1.680€ = 1.092€ bzw. 546€ bei Elterngeld Plus.

Wenn die Berechnung stimmt, wie sieht es dann mit dem Nebenjob aus wenn sie eben beispielsweise die 546€ Elterngeld bekommt?

Vor dem ersten Kind war ihr Nettoeinkommen 2.450€ + 490€, und sie darf auch bei vollem Bezug der 900€ den Nebenjob weiter ausüben, ohne das ihr was abgezogen wird.

Sehr kompliziert, aber die Fachmänner verstehen bestimmt mein Problem.

Ich wäre über eure Hilfen sehr sehr dankbar!

Danke und VG

Kinder, Elterngeld, Elternzeit

Vater möchte Elternzeit nehmen um mich zu unterstützen. Wir führen aber keine Partnerschaft miteinander.?

Guten Tag,

Wir bekommen ein Kind miteinander. Ich mache eine Umschulung. Beziehe ALG1 und Aufstockend Bürgergeld. Und habe eine Miete von 560€ warm

Er arbeitet und bekommt ca 3500 Brutto, muss aber sein Haus ( in dem er wohnt) mit 600€ abbezahlen + Nebenkosten.

Unser Sohn kommt Ende 02/ 2025 zur Welt.

Er möchte gerne ( auch wenn wir nicht zsm sind/ leben) gerne Elternzeit nehmen und in der Zeit EG+ Beziehen und 20 Wochenstunden arbeiten.

Der Plan ( wenn ich MuSchu bekomme) 

Ich: 1-2 EG Basis und 3-16 EG+

Vater: 1-3 EG+ 6-8 EG+ 14-17 EG+

Frage 1:

Steht mir Mutterschutzleistungen zu ? Ich werde vor Geburt NICHT in den MuSchu gehen.

Frage 2:

Die Elterngeldstelle teilte uns mit, das der Vater für EG bei mir gemeldet sein muss oder es einen Nachweis geben muss dass das Kind min. 1/3 der Zeit beim Vater verbringt. Siehe Foto

Jetzt besteht ja das Problem. Ist er hier gemeldet bekomme ich ja kein BG mehr und kann mir meine Wohnung nicht mehr Leisten. Da ja sein Einkommen mit berechnet wird.

Der Plan war eigentlich, er verbringt die Zeit hier mit seinem Kind, an seinen Freien Tagen wäre er von Früh bis Abend hier auch um mich zu unterstützen. (Wofür ich auch sehr dankbar bin, weil ich weiß das es nicht selbstverständlich ist).

An seinen Arbeitstagen ist er komplett bei sich. ( Man kann zwar in dem Haus leben, aber für ein Baby definitiv nicht geeignet).

Wie verhält es sich also in unserem Fall?

Wir sind nicht zusammen, ich kann doch dann nicht verlangen daß er auch noch das bezahlt nur weil er sich um sein Kind kümmern will. 😞

Ich bin einfach total verzweifelt.

Frage 3:

Wie verhält sich das mit Unterhalt wenn er in EZ ist. Kann man Unterhalt anders klären? Quasi " Die Unterhaltsverpflichtungen sind mit der Betreuung von ... abgegolten"?

Ich bedanke micht schon einmal für eure Antworten.

Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit. 

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Kinder, Familie, Schwangerschaft, Elterngeld, Elternzeit

Bürgergeld ja oder nein?

Moin Leute, ich muss euch mal ein paar Frage zum Thema Bürgergeld stellen. Da es hier seid ein paar Tage so ein Thema im Freundeskreis ist, was so ziemlich jeden hier erneut zu Diskussion bringt und niemand so richtig die Antwort kennt. (Im Freundeskreis gibt es nur eine Person die das bezieht und diese lebt allein.. das mal so am Rande erwähnt.)

Also frage an die, die evtl in solch Situationen sind oder auf jeden Fall mehr wissen wie es sich so verhält.

  • Bürgergeld bei Verheiratet wo einer Arbeit und der andere zuhause ist aufgrund der Kinder? z.B einmal wegen Elternzeit und einmal weil man sich gegen Betreuung des jüngsten Kindes entschieden hat.

ja ich weiß jetzt wird kommen „es kommt ja ganz drauf an was derjenige verdient“ daher ein Beispiel:

Beispiel 1: Der eine Elternteil hat 1.700 - 1.800€ NETTO, der andere aufgrund der Kids 0€. Da wir von 2 Kindern reden kommt also 500€ Kindergeld dazu oder? 😅.. sonst keine weiteren Einnahmen. Das andere Elternteil welches zuhause bleibt wegen genommener Elternzeit, hat auch bereits die Kündigung vom Arbeitgeber vorliegen, wo er zuvor noch beschäftigt war.

Frage 1 steht solchen Leuten denn überhaupt Bürgergeld zu? Wenn ja, hat einer n Ahnung um wie viel es sich handeln würde?

Frage 2 man kann sich soweit ich weiß ja Elternzeit nehmen 3 Jahre?! Aber diese ist unbezahlt. (Soweit mir Bekannt & ja ich weiß Eltern steht Elterngeld bis zu 2 Jahren gemeinsam zu) geht so eine Person allerdings zum Amt wie im Beispiel oben, würde diese überhaupt Anrecht habe auf Bürgergeld und wird Elternzeit überhaupt „anerkannt“ oder ist dieses Elternteil gezwungen nach Arbeit zu suchen? Obwohl die Eltern nicht das Kind betreuen lassen wollen und/oder garkein Platz bekommen. (Unter 3 Jahren)

Ich finde solch Situation ziemlich verstrickt und in meinem Freundeskreis gibt es eine ähnliche Situation. Viele sagen sie sollen endlich Bürgergeld beantragen denn sie knausern sehr aber andere sagen eben die würde so garnichts bekommen. Was sie davon abhält es überhaupt zu versuche. Was sagt ihr also?

Danke vorab!
Ach so und auch wenn es evtl unnötig ist es zu erwähnen: es geht hier um ein Beispiel und um Menschen die so etwas noch nie in Anspruch nehmen mussten bzw. eher alles versuchen es zu umgehen als sich „auszuruhen“ oder zu „betteln“ also bitte bleibt freundlich und sachlich! Merci 🙏

Elternzeit, Bürgergeld

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