Elterngeld Vater?

October2011  27.01.2025, 15:25

Warum sind dir zwei Monate Elternzeit zu viel?

Piotrek1984 
Beitragsersteller
 27.01.2025, 15:32

Ein Monat Elternzeit und ein Monat Urlaub reichen mir vollkommen

3 Antworten

kann ich nur 1 Monat als Vater Elternzeit nehmen, der Frau bleibt dann 23 Monate

Ja. Ihr habt beide Anspruch auf je drei Jahre Elternzeit.

Ich vermute, du meinst Elterngeld. Und da ist die Antwort: nein.

Als Paar hat man ZUSAMMEN Anspruch auf maximal 14 Monate ElterngeldBasis, wenn man diese mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilt.

Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, gelten als ElterngeldBasis-Monate. (§ 4 Abs. 4 BEEG). Immer.

Bedeutet: es verbleiben der Mutter nach dem Mutterschutz 10 weitere Monate ElterngeldBasis, die sie mit ElterngeldPlus auf maximal 20 Monate ausdehnen kann. Somit kann die Mutter maximal 22 Monate Elterngeld beziehen.

Du musst also mindestens zwei Monate ElterngeldBasis beziehen, um Anspruch zu haben. 

Für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren sind, gilt, dass die Eltern nur einen Monat gleichzeitig ElterngeldBasis beziehen dürfen.

Der zweite Monat mit ElterngeldBasis müsste also in den Zeitraum gelegt werden, in dem deine Frau ElterngeldPlus bezieht. 


SaMaHe2912  29.01.2025, 09:11

Kleine Ergänzung zu den Mutterschaftsleistungen, es können theoretisch bis zu 5 Monate Pflicht -Basis-Elterngeldmonate werden, z.B. bei Frühchen. Wenn das Baby nur ein paar Tage (manchmal reichen da schon 3 oder 4)früher kommt, können es auch schon 3 Monate sein, in denen man Basis nehmen muss. ;)

Hallo an dich,

ich sehe gerade deine Frage - und sende dir dazu den Info-Link zum Familienportal, vlt. magst du da mal schauen. Dort ist kurz u. a. die Aufteilung . benannt; unter 'Familienleistungen' /'Elternzeit findest du viele weitere Tipps; auch die Möglichkeit zur Suche einer Beratungsstelle ist vorhanden, es gibt ein Servicetelefon.
Wie kann ich die Elternzeit aufteilen? | Familienportal des Bundes.

Dir liebe Grüße,
Sabine

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Pädagogin, Kontakterin, Ausbilderin, Beraterin

Normalerweise gibt es 12 Monate Elterngeld, außer Ihr bekommt monatlich die Hälfte, dann sind es 24.


Piotrek1984 
Beitragsersteller
 27.01.2025, 15:24

Das weiß ich. Aber die Frage ist ob ich als Vater 2 Monate nehmen müss ( Frau hätte dann 22 ) oder ich 1 und sie 23

Elli113  27.01.2025, 19:19
@Piotrek1984

Du musst mindestens zwei Monate ElterngeldBasis beziehen, um überhaupt Anspruch zu haben und deine Frau hat ohnehin nur Anspruch auf maximal 22 Monate. Warum, habe ich in meiner Antwort erklärt.

SaMaHe2912  29.01.2025, 09:14
@Elli113

Nein, er muss mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen, um welches zu bekommen. Er kann auch 2 Monate nur plus nehmen, dann "verschenkt" er aber Geld.

Elli113  29.01.2025, 09:41
@SaMaHe2912

Nein, das stimmt nicht. Die 14 Monate ElterngeldBasis müssen mindestens im Verhältnis 12:2 untereinander aufgeteilt werden und da ein Monat ElterngeldPlus nur einem halben Monat ElterngeldBasis entspricht, reicht das nicht aus.

SaMaHe2912  29.01.2025, 09:43
@Elli113

Doch, ich kenne tatsächlich mehrere Familien, die es so gemacht haben. Es müssen mindestens 2 Bezugsmonate sein, völlig egal welcher Bezug.

Elli113  29.01.2025, 09:46
@SaMaHe2912

Nein, das ist nicht korrekt, siehe BEEG:

(3) Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Ist das Einkommen aus Erwerbstätigkeit eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert, haben die Eltern gemeinsam Anspruch auf zwei weitere Monate Basiselterngeld (Partnermonate). Statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zu beanspruchen, kann die berechtigte Person jeweils zwei Lebensmonate Elterngeld Plus beziehen.

SaMaHe2912  31.01.2025, 10:17
@Elli113

Ja, der zweite Elternteil KANN hat Anspruch auf 2 Basismonate/ 4 Plusmonate, muss diesen aber nicht voll ausnutzen. Voraussetzung um den Anspruch zu haben ist 2 Lebensmonate Elterngeld zu beziehen, wenn man nur 2 Plusmonate nimmt hat man die Voraussetzungen erfüllt, aber eben den Anspruch nicht voll genutzt.

Einen Absatz weiter in BEEG §4 (4)steht:

"Ein Elternteil hat Anspruch auf höchstens zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der höchstens vier zustehenden Monatsbeträge Partnerschaftsbonus nach § 4b. Ein Elternteil hat nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es mindestens für zwei Lebensmonate bezieht..." Da steht nichts davon, dass es Basiselterngeld sein müssen.

Man hat definitiv Anspruch auf Elterngeld, auch wenn man "nur" 2 Monate plus bezieht.

Hier:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-lange-kann-ich-elterngeld-bekommen--124728

steht das auch nochmal:

.... "Ein Elternteil muss mindestens 2 Lebensmonate (Basiselterngeld oder Elterngeld Plus) beantragen"