3. Jahr Elternzeit und ALG1?
Hallo Community,
bin seit 2 Jahren in Elternzeit und erhalte Elterngeld, jetzt möchte ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern, allerdings gibt es kein Elterngeld im 3. Jahr.
Meine Frage lautet, kann/darf/muss man nach ende des 2 Jahr Elternzeit sich bei der Arbeitsagentur melden und ALG1 beantragen wenn man weiterhin in der Elternzeit bleibt (3. Jahr) ?
2 Antworten
Nein du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst kein Alg1. Du kannst Bürgergeld beantragen.
Wenn du in Elternzeit bist kannst du ja nicht richtig arbeiten gehen. Also auch kein Alg1.
Übrigens wenn du noch irgendwo angestellt bist kannst du auch kein Bürgergeld bekommen.
Nach dem 3. Jahr Elternzeit hätte ich dann aber Recht auf ALG1?
Wo hast Du denn das her, noch nichts von Aufstockung gehört ?
Beim Jobcenter muss sie bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nichts machen, wenn sie die Betreuung des Kindes selber übernehmen möchte.
Ob dann ein Anspruch auf Bürgergeld besteht oder nicht, würde dann nur vom anrechenbaren Einkommen und Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll abhängig sein.
Für ALG - 1 musst Du der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und der Agentur für Arbeit nachweisen oder glaubhaft machen, dass die Betreuung des / der Kinder gesichert ist.
Könntest dann nur beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, wenn der Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann.
Also da kommt es auf euer gesamtes Einkommen an, auch das Kindergeld würde als vorrangiges Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet.
Da müsstest Du auch bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nichts machen, wenn Du die Betreuung selber übernehmen möchtest, müsstest Du dem Jobcenter nur so sagen.
Sie wollen damit sagen, dass man kein Recht auf ALG1 hat wenn man im 3. Jahr Elternzeit ist?