3. Jahr Elternzeit und ALG1?

2 Antworten

Nein du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst kein Alg1. Du kannst Bürgergeld beantragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im medizinischen Bereich tätig, 2 kinder

Bambuca 
Fragesteller
 21.05.2024, 20:59

Sie wollen damit sagen, dass man kein Recht auf ALG1 hat wenn man im 3. Jahr Elternzeit ist?

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Jana174923  21.05.2024, 21:00
@Jana174923

Wenn du in Elternzeit bist kannst du ja nicht richtig arbeiten gehen. Also auch kein Alg1.

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Jana174923  21.05.2024, 21:09
@Jana174923

Übrigens wenn du noch irgendwo angestellt bist kannst du auch kein Bürgergeld bekommen.

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Bambuca 
Fragesteller
 21.05.2024, 21:09
@Jana174923

Nach dem 3. Jahr Elternzeit hätte ich dann aber Recht auf ALG1?

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Jana174923  21.05.2024, 21:10
@Bambuca

Wenn du nirgends angestellt bist und arbeiten kannst dann ja.

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isomatte  22.05.2024, 01:37
@Jana174923

Wo hast Du denn das her, noch nichts von Aufstockung gehört ?

Beim Jobcenter muss sie bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nichts machen, wenn sie die Betreuung des Kindes selber übernehmen möchte.

Ob dann ein Anspruch auf Bürgergeld besteht oder nicht, würde dann nur vom anrechenbaren Einkommen und Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll abhängig sein.

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Für ALG - 1 musst Du der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und der Agentur für Arbeit nachweisen oder glaubhaft machen, dass die Betreuung des / der Kinder gesichert ist.

Könntest dann nur beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, wenn der Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann.

Also da kommt es auf euer gesamtes Einkommen an, auch das Kindergeld würde als vorrangiges Einkommen des Kindes auf dessen Bedarf angerechnet.

Da müsstest Du auch bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nichts machen, wenn Du die Betreuung selber übernehmen möchtest, müsstest Du dem Jobcenter nur so sagen.